Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090: GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
700 | 1,0 | 39.37 |
2,3 | 90.55 | |
3,5 | 137.79 |
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
insgesamt: 5 Artikel
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Artikel drucken | Text zum Kopieren auswählen
Mit den GOZ-Nummern 6090 bzw. 6060 bis 6080 werden die Steuerung der Wachstumsrichtung und die Verbesserung der Okklusion während einer KFO-Behandlung berechnet.
Zur Abgrenzung der GOZ-Nr. 6090 gegenüber den Nummern 6060 bis 6080 gehört ein grundsätzliches Verständ...
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 19.07.2013, zuletzt aktualisiert am 24.04.2016
Juradent-ID: 3535
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt.
© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich
AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®
Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie