Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090: Musterschreiben zum Argument: Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
700 | 1,0 | 39.37 |
2,3 | 90.55 | |
3,5 | 137.79 |
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
insgesamt: 5 Artikel
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Ihre private Krankenversicherung macht Einschränkungen bezüglich der GOZ-Nr. 6090 geltend und teilt Ihnen mit, diese könne insgesamt nur einmal pro Kiefer abgerechnet werden.
Diese Einschätzung lässt sich dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 6090 nicht entnehmen. Bei d...
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 24.04.2016, zuletzt aktualisiert am 12.05.2016
Juradent-ID: 3536
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich
AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar
GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080GOZ-Ausschuss der LZK BW
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®
Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie