GOÄ: Ä5370

Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Übergangs –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
2000 1,0 116.57 €
2,3 209.83 €
3,5 291.43 €

Thema: Computertomographie und digitale Volumentomographie

9 Artikel

Rechtsprechung

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OVG NRW: Abrechenbarkeit einer digitalen Volumentomografie über die Analogie gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ möglich

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