GOÄ: Ä5370

Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Übergangs –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
2000 1,0 116.57 €
2,3 209.83 €
3,5 291.43 €

Thema: Computertomographie und digitale Volumentomographie

9 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

zurück
Drucken

Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer: Digitale Volumentomografie

Stand Juni 2023

Geb.-Nr. 5369 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 (3000 Punkte)
Die im Einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.

Geb.-Nr. 5370 GOÄ

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken