Fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Webseiten
Kritische Würdigung des Urteil des OLG Hamm zur UmStID
Für Webseiten von Praxen, die der Umsatztsteuer unterliegen besteht die Pflicht, die Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum anzugeben.
In einem Urteil vom 02.04.2009 (4 U 213/08) hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage beschäftigt, ob die feh...
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Juradent-ID: 382