Beteiligung an Internet-Portal zum Preisvergleich zahnärztlicher Behandlung
Nach dem Aufschrei der Zahnärzteschaft über die Berechtigung des Internet-Portals „2-te Zahnarztmeinung“ hat das Bundesverfassungsgericht am 08.12. 2010 (1 BvR 1287/08) die Teilnahme eines Zahnarztes an dieser „Kosten-Unterbietungs-Versteigerung“ für zulässig erachtet.
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