GOZ 2012: 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur Versorgung nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
200 1,0 11.25 €
2,3 25.87 €
3,5 39.37 €

Thema: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans

8 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 25.4.2014

Die Leistung erfolgt nach einer Befundung. Die vorherige Aufnahme des Befundes ist obligatorisch und separat berechnungsfähig. Die Aufstellung eines „Schriftlichen Heil- und Kostenplans“ ist unabhängig von einer Anforderung seitens des Patienten oder eines Kostenträgers berechnungsfähig. Sofer...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken