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Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL ZÄ) – Stand: 01.01.2021 Die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller bzw. funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Physiotherapie Physiotherap... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie:
Juradent-ID: 3763 erstellt am: 20.01.2021 letzte Aktualisierung: 20.01.2021
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LG Wuppertal: Remontagen und Vorkontakte sind keine Behandlungsfehler Das Landgericht (LG) Wuppertal stellt mit Urteil vom 16.09.2008 (Az.: 5 O 168/07) fest, dass Remontagen und Vorkontakte an neuen Prothesen keine Fehler im Rahmen der Behandlung darstellen. Der Fall: Eine Patientin erhielt eine neue Prothese, die im Oktober 2005 eingegliedert wurde. Da die Patientin Beschwerden im Zusammenhang mit dem Biss äußerte, wurden nachfolgend u. a. neun Remontage... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5220: Totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer
Juradent-ID: 3764 erstellt am: 15.08.2011 letzte Aktualisierung: 09.07.2017
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Temporäre Befestigung von festsitzendem Zahnersatz – Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) Einleitung Die temporäre Befestigung von festsitzendem Zahnersatz ermöglicht gegebenenfalls funktionelle und ästhetische Korrekturen nach dem Probetragen bzw. vor der definitiven Befestigung [1]. Grundsätzliche Vorgaben für das temporäre Einsetzen von Zahnersatz sind in der Literatur nicht beschrieben. Die Entscheidung zum Probetragen und der Dauer des Probetragens liegt im Ermessen des Zahna... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5010: Temporäre und semipermanente Eingliederung:
Juradent-ID: 3765 erstellt am: 16.01.2011 letzte Aktualisierung: 07.07.2017
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Musterschreiben - Semipermanente Eingliederung Ihres Zahnersatzes Leider mussten wir zu unserem Erstaunen Ihre Ansicht vernehmen, Ihr neuer Zahnersatz gelte erst nach dem definitiven Zementieren als „eingegliedert“ und müsse auch erst dann bezahlt werden. Diese Ansicht trifft weder zahnmedizinisch noch gebührenrechtlich zu. Unsere Leistung ist nicht nur teilweise oder gar „provisorisch“, sondern wurde komplett erbracht, die Laborkosten wurden von uns aus ... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5010: Temporäre und semipermanente Eingliederung:
Juradent-ID: 3766 erstellt am: 16.01.2011 letzte Aktualisierung: 07.07.2017
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LG Köln: Fehlerhafte Behandlung, wenn keine endgültige Zementierung einer Brückenkonstruktion erfolgt Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 27.10.2015 (Az.: 3 O 381/13) entschieden, dass ein Zahnarzt fehlerhaft handelt, wenn er eine Brückenkonstruktion ohne sachlichen Grund nicht endgültig zementiert, sondern bis zum Ende der Behandlung einzig provisorisch befestigt und dadurch Mängel der Brücke entstehen, die eine Neuanfertigung der Brückenkonstruktion erforderlich machen. Der Fall:... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5010: Temporäre und semipermanente Eingliederung:
Juradent-ID: 3767 erstellt am: 07.07.2017 letzte Aktualisierung: 07.07.2017
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Anforderung von medizinisch nicht notwendigen Röntgenaufnahmen Anlässlich der Liquidation wurde von ihrer Versicherung/Beihilfestelle eine nachträgliche Röntgenaufnahme/Panoramaröntgenaufnahme (bitte Unzutreffendes streichen) angefordert. Da die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht ausreichend nachgewiesen sei, könne vorher keine Erstattung erfolgen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach dem neuen § 213 VVG die Erheb... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer:
Juradent-ID: 3769 erstellt am: 23.04.2015 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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OLG Köln: Jahrelange Nutzung fehlerhaften Zahnersatzes schließt Honorarrückforderung aus Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat in zwei Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Rückforderung eines von einem Patienten im Rahmen des Dienstvertrags an den Zahnarzt geleisteten Honorars nicht nur voraussetzt, dass die eingegliederte prothetische Versorgung infolge eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist, sondern auch, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt. Im Fall vom 02.05.... PKV: Haftung: Probleme mit neuem Zahnersatz
Juradent-ID: 3770 erstellt am: 30.07.2017 letzte Aktualisierung: 30.07.2017
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Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub – Grundsätzliches zum Notfalldienst Lässt sich ein Arzt im Notdienst von einem Kollegen vertreten, so haftet er unter Umständen für dessen Fehler mit - das ist die Quintessenz eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10. März 2009 (Az. VI ZR 39/08). Diese Haftung kommt bei einer „starken organisatorischen Einbindung“ in Frage, wenn etwa ein fremder Zahnarzt in der Praxis Notdienst tut oder auch die Abrechnung der anderweitig... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub:
Juradent-ID: 3771 erstellt am: 19.03.2009 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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LSG Niedersachsen-Bremen: Keine Vertretungsgrenzen der Notfallbereitschaft Mit Beschluss vom 12.04.2017 (Az.: L 3 KA 18/17 B ER) hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine KZV einem Vertragszahnarzt nicht verbieten darf, den Notdienst für verhinderte Kollegen zu übernehmen. Im vorliegenden Fall hatte ein Zahnarzt aus Niedersachsen angeboten, für seine ursprünglich eingeteilten aber verhinderten Kollegen die zahnärztliche Notfallb... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub:
Juradent-ID: 3772 erstellt am: 31.07.2017 letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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OVG NRW: Approbationsentzug wegen Faltenunterspritzungen außerhalb des Lippenrots – Urteil vom 17.05.2017 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Urteil vom 17.05.2017 (Az.: 13 A 168/16) den Approbationsentzug eines Zahnarztes bestätigt, weil er ohne im Besitz einer ärztlichen Approbation oder Heilpraktikererlaubnis zu sein, Faltenunterspritzungen im Stirn-, Augen- und Halsbereich, zur Lippen- und Faltenunterfüllung sowie Migräne- und Hyperhidrose-Behandlungen mit Botox und Hyaluronsäure durch... Praxis: Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox: Faltenunterspritzung ist nicht durch zahnärztliche Approbation gedeckt:
Juradent-ID: 3773 erstellt am: 31.07.2017 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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