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Eingetretene Verjährung kann Probleme lösen – anwaltlicher Aufsatz zur Verjährung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen Verjährung kann Probleme lösen Die Klagebereitschaft von Patienten nimmt immer mehr zu. Alle Wege führen nach Rom und einige Gründe zur Klage eines Patienten gegen seinen Behandler. Gleich, ob es um durch den Zahnarzt verschuldete oder unverschuldete Beschwerden des Patienten geht, gar keine Schmerzen gegeben sind oder der Patient nur ganz einfach die Rechnung nicht bezahlen möchte – ist d... Praxis: Finanzen und Steuern: Verjährung und Hemmung der Verjährung:
Juradent-ID: 976 erstellt am: 17.05.2008 letzte Aktualisierung: 26.04.2011
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Eingetretene Verjährung kann Probleme lösen – anwaltlicher Aufsatz zur Verjährung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen Verjährung kann Probleme lösen Die Klagebereitschaft von Patienten nimmt immer mehr zu. Alle Wege führen nach Rom und einige Gründe zur Klage eines Patienten gegen seinen Behandler. Gleich, ob es um durch den Zahnarzt verschuldete oder unverschuldete Beschwerden des Patienten geht, gar keine Schmerzen gegeben sind oder der Patient nur ganz einfach die Rechnung nicht bezahlen möchte – ist d... Praxis: Aufklärung und Haftung: Behandlungsfehler:
Juradent-ID: 977 erstellt am: 17.05.2008 letzte Aktualisierung: 29.08.2011
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Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer „Beratung – auch mittels Fernsprecher –“ und/oder „Symptombezogene Untersuchung“ In den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ, Abschnitt B, heißt es: „Die Leistungen nach Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.“ „Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der j... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä1: Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung:
Juradent-ID: 978 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 26.01.2011
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Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer „Beratung – auch mittels Fernsprecher –“ und/oder „Symptombezogene Untersuchung“ In den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ, Abschnitt B, heißt es: „Die Leistungen nach Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.“ „Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der je... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä5: Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung:
Juradent-ID: 979 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 02.03.2011
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GOÄ 34 Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer „Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – ge... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 981 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 26.01.2011
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Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer Für den HKP gemäß GOZ-Nr. 003 gelten die gleichen allgemeine Bemerkungen wie für HKP gemäß GOZ-Nr. 002. Der HKP gemäß GOZ-Nr. 003 kann aber erstellt und berechnet werden, auch ohne dass der Patient diesen ausdrücklich angefordert hätte. Häufig werden Heil- und Kostenpläne nur für prothetische Positionen erstellt (Brücken, Prothesen), ohne die dazugehörigen anderen Maßnahmen zu berücksichti... GOZ: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen (001-011): 003: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans:
Juradent-ID: 982 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 15.03.2011
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008 neben 009/010 GOZ – Oberflächenanästhesie Inj. oder Leitung – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer Bei der Berechnung der Oberflächenanästhesie ist nach dem Sinn der Oberflächenanästhesie zu unterscheiden. Wird durch eine Infiltrations- oder Leitungsanästhesie auch die „Oberfläche“ (Schleimhaut) gewissermaßen „automatisch“ mitbetäubt, so ist dies eine nicht berechenbare Teilleistung der Infiltrations- bzw. Leitungsanästhesie und damit nicht nach Geb.-Nr. 008 GOZ berechnungsfähig.   I... GOZ: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen (001-011): 008: 008 neben 009/010 GOZ – Oberflächenanästhesie neben Infiltrations- oder:
Juradent-ID: 983 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 26.01.2011
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008 neben 009/010 GOZ – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer   Bei der Berechnung der Oberflächenanästhesie ist nach dem Sinn der Oberflächenanästhesie zu unterscheiden. Wird durch eine Infiltrations- oder Leitungsanästhesie auch die „Oberfläche“ (Schleimhaut) gewissermaßen „automatisch“ mitbetäubt, so ist dies eine nicht berechenbare Teilleistung der Infiltrations- bzw. Leitungsanästhesie und damit nicht nach Geb.-Nr. 008 GOZ berechnungsfähig. ... GOZ: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen (001-011): 009: Oberflächenanästhesie neben Infiltrationsanästhesie:
Juradent-ID: 984 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 12.09.2011
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008 neben 009/010 GOZ – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer Bei der Berechnung der Oberflächenanästhesie ist nach dem Sinn der Oberflächenanästhesie zu unterscheiden. Wird durch eine Infiltrations- oder Leitungsanästhesie auch die „Oberfläche“ (Schleimhaut) gewissermaßen „automatisch“ mitbetäubt, so ist dies eine nicht berechenbare Teilleistung der Infiltrations- bzw. Leitungsanästhesie und damit nicht nach Geb.-Nr. 008 GOZ berechnungsfähig.   I... GOZ: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen (001-011): 010: Oberflächenanästhesie neben Leitungsanästhesie:
Juradent-ID: 985 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 26.01.2011
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Musterbrief zur analogen Berechnung nach GOZ 214 Sie haben eine dentinadhäsive Rekonstruktion erhalten, eine bestmögliche, minimal-invasive und substanzschonende Versorgung. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse erst nach dem In-Kraft-Treten der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom Jahre 1988 entwickelt worden ist bzw. Praxisreife erlangt hat. Für solche „neu“ entwickelten Leistungen, ... Beihilfe: Dentinadhäsive Füllungen: GOZ 214 analog:
Juradent-ID: 986 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 26.01.2011
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