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Digitales Röntgen mit dem Faktor 2,5 oder Zuschlag Ä 5298? – Die Beihilfe erkennt den 2,5-fachen Faktor für digitale Röntgenaufnahmen nicht an und teilt mit, dass für digitales Röntgen der Zuschlag GOÄ 5298 zu liquidieren sei. Die zahnärztliche Leistung bei der Erstellung eines digitalen Röntgenbildes hat sich im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren nicht verändert. Es werden lediglich anstelle des Röntgenfilms Speicherfolien oder CCD-Sensoren verwendet. Der deutlich erhöhte Mehraufwand entsteht nach der Aufnahme aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung, der daraus resultierenden wes... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 5000/5004:
Juradent-ID: 4 erstellt am: 06.07.2010 letzte Aktualisierung: 28.10.2010
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Faktorerhöhung korrekt, Zuschlagberechnung ist nicht möglich Ihre Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass für den zusätzlichen Aufwand einer digitalen Röntgenaufnahme dem Zahnarzt der Zuschlag nach GOÄ 5298 zur Verfügung stehe. Insoweit gilt zu bedenken, dass zwar die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Abschnitt O unter der Gebührennummer 2598 einen Zuschlag ausweist, dieser jedoch gemäß den GOÄ-Bestimmungen ausschließlich neben den Gebührennummern Ä 50... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 5000/5004:
Juradent-ID: 5 erstellt am: 06.07.2010 letzte Aktualisierung: 28.10.2010
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Materialberechnung für ein Chairside-Provisorium Vielfach wird bei der Abrechnung nicht berücksichtigt, dass der Zahnarzt – oder seine Mitarbeiterin - direkt am Behandlungsstuhl zahntechnische Leistungen erbringen. Insoweit ist genau zu unterscheiden zwischen der Arbeit am Patienten selbst und der Arbeit an einem Werkstück. Die GOZ beschreibt mit der Nr. 227 bzw. 512 bzw. 514 lediglich die Eingliederung von Provisorien, die Herstellung d... BEB: Berechnung nach BEB: Das Provisorium und seine Berechnung
Juradent-ID: 10 erstellt am: 14.07.2010 letzte Aktualisierung: 26.08.2011
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Urteil des BGH: Erstattung aufgrund einer Sachkostenliste nur bei wirksamer Aufnahme in den Versicherungsvertrag zulässig – Versicherungsverträge können nicht ohne weiteres einseitig geändert werden Versicherungsverträge können nicht ohne weiteres einseitig geändert werden; das ist auch gut so. Bei den Krankheitskosten- und Tagegeldversicherungen gibt es in den AVB und MBKK allerdings eine Ausnahme: Wenn sich dauerhafte Veränderungen der Verhältnisse im Gesundheitswesen eingestellt haben, bei Gesetzesänderungen oder der Unwirksamkeit von Bedingungen können nach einem Gutachten eines u... BEB: Sachkostenpreisliste: Sachkostenlisten können die Erstattung begrenzen :
Juradent-ID: 11 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 02.05.2011
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Sachkostenlisten können die Erstattung begrenzen Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.01.2006 (Az. IV ZR 244/04) die Sachkostenliste der AXA für wirksam erklärt, die Laborkosten mit einer jeweiligen Preisobergrenze enthält. Grundsätzliche Voraussetzung für die Sachkostenliste sei die wirksame Aufnahme in den Versicherungsvertrag. Dem Versicherungsnehmer nachträglich überreichte Sachkostenlisten in Form einer einseitigen Vertragsän... BEB: Sachkostenpreisliste: Sachkostenlisten können die Erstattung begrenzen :
Juradent-ID: 12 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 02.05.2011
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Versicherung kürzt Laborkosten auf Preise einer Sachkostenliste Private Krankenversicherungen besitzen inzwischen häufig so genannte „Preis- Leistungsverzeichnisse“ oder „Sachkostenlisten“. Die Erstattung der Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich dann nach den in der Sachkostenliste des Versichertentarifs genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen. In einer jüngeren Entscheidung vom 18.01.2006 hat der Bundesge... BEB: Sachkostenpreisliste: Sachkostenlisten können die Erstattung begrenzen :
Juradent-ID: 13 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 05.10.2010
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Urteile zur Spezifizierung von Materialien – Art, Menge und Preise müssen angegeben werden Eine zahnärztliche Liquidation gem. § 10 Abs. 1 GOZ wird nur dann zur Zahlung fällig, wenn sie den Vorschriften der GOZ, insbesondere den Formvorschriften zur Erstellung genügt. Laut § 10 Abs. 2 Nr. 6 sind bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten, Art, Menge und Preis verwendeter Materialien anzugeben. Nach Meurer (Meurer, a.a.O.. S. 136) sind hierbei erhalten... GOZ: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Materialbezeichnung in der Liquidation:
Juradent-ID: 17 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 27.01.2011
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Neue oder ergänzende Begründungen sind nachträglich noch möglich – Ihre Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass die von uns angeführten Begründungen zur beihilferechtlichen Anerkennung nicht ausreichen würden. Diese Aussagen erscheinen in den Schreiben an Patienten immer wieder und mit wachsender Häufigkeit. Detaillierte Aussagen zu Umfang und Inhalt der geforderten Erläuterungen gemäß § 10 Abs. 3 GOZ hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit ... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Nachträgliche Begründungen:
Juradent-ID: 18 erstellt am: 14.07.2010 letzte Aktualisierung: 03.10.2010
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu nachträglichen Begründungen   Nachdem bereits das VG Hannover mit Urteil vom 22.01.2008 (Az. 13 A 1148/07) feststellt, dass ein Zahnarzt eine versehentlich falsche Begründung auch noch im Laufe des Klageverfahrens nachträglich durch eine sachlich richtige ersetzen kann, wird dies vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2009 – 5 LA 368/08 bestätigt: 1. Der Zahnarzt kann die in ein... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Nachträgliche Begründungen:
Juradent-ID: 19 erstellt am: 14.07.2010 letzte Aktualisierung: 06.02.2011
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Glattflächenversiegelung /Versiegelung des Bracketumfelds- Leistungsinhalt der GOZ 610? – Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Während einer Therapie mit Multibracketapparatur stellen – aufgrund der zwangsläufig entstehenden Retentionsnischen – die Demineralisation des Schmelzes und die Entstehung von „white-spot“-Läsionen ein gravierendes Problem dar. Besonders häufig sieht man diese Entkalkungen am Bracketrand, vor allem zwischen Bracket und Zahnfleischsaum. Diese Demineralisierung ist nicht rückgängig zu machen. ... Analogie: KFO: Die Glattflächenversiegelung/Bracketumfeldversiegelung:
Juradent-ID: 20 erstellt am: 14.07.2010 letzte Aktualisierung: 28.01.2011
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