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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2321 Treffer:

Versicherung stützt sich auf Urteil des OLG München/AG Düsseldorf – Urteile nicht einschlägig Zur Erlangung einer Ablichtung der Karteikarte wird gelegentlich das Urteil des Amtsgericht Düsseldorf vom 22.04.2009 (Az. 27 C 17856/06) zitiert, in dem nach Auskunft von Versicherungsmitarbeitern „die Erstattung einer (Arzt!-)Rechnung abgelehnt wird, weil er keine Kopien aus der Behandlungskarte vorlegen wollte“. Dieses Urteil wird sinnenstellend zitiert. Im zugrunde liegenden Fall hatte de... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Juradent-ID: 1304 erstellt am: 09.01.2011 letzte Aktualisierung: 13.01.2012
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Mustertext - Erstattungsablehnung einer Honorarvereinbarung Anlässlich Ihrer geplanten/durchgeführten Behandlung wurde eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 der GOZ abgeschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine von der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden kann, um im Einzelfall über den Gebührenrahmen (1,0-fachen bis 3,5-fachen Satz) hinausgehende Honorare vereinbaren zu können. Eine Verei... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 1305 erstellt am: 05.11.2013 letzte Aktualisierung: 05.11.2013
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Ausführliche Darstellung der Rechtslage und zugehörige Entscheidungen Der Abschluss von Honorarvereinbarungen führt bei Zahnärzten und Patienten immer wieder zum Streit. Genährt wird dies insbesondere durch eine zunehmend zurückhaltende Bewilligungspraxis der privaten Krankenversicherer. Maßgeblich ist zunächst, dass ein Rechtsverhältnis lediglich zwischen dem Behandler und dem Privatpatienten einerseits sowie zwischen dem Patienten und seiner Versicherung an... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 1306 erstellt am: 24.06.2008 letzte Aktualisierung: 17.12.2012
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Versicherung bittet Patient um Übersendung der Behandlungsunterlagen In letzter Zeit fordert eine nicht unerhebliche Anzahl von privaten Krankenversicherungen von Zahnärzten ausführliche Auskünfte über Behandlungsmaßnahmen an. Dabei werden insbesondere Fragen nach dem Befund und nach der (geplanten) Behandlung gestellt. Zugleich sollen häufig auch Krankenunterlagen wie Röntgenbilder und Modelle zugesandt werden. Ohne Frage muss ein Versicherer prüfen können... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Juradent-ID: 1308 erstellt am: 09.01.2011 letzte Aktualisierung: 19.01.2012
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Faxblatt an die Versicherung zur Kostenübernahme – Patient reicht Unterlagen weiter An die _______________________________Versicherung Ihre Anfrage vom ______________________ Patient ______________________________ Vers.-Nr. _____________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben Ihren Versicherungsnehmer gebeten, Unterlagen zum Versicherungsfall zu beschaffen; dagegen ist generell nichts einzuwenden. Nach § 1 Abs. 2 der amtlic... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Juradent-ID: 1310 erstellt am: 25.10.2010 letzte Aktualisierung: 26.06.2012
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Pauschale Schweigepflichtentbindungserklärungen sind unzulässig Kostenerstatter machen es sich oft einfach, indem sie behaupten, die Befreiung von der Schweigepflicht läge vor. Hintergrund dafür ist die pauschale Befreiung, die ein neuer Versicherungskunde unterschreibt, damit die Versicherung die Angaben in seinem Gesundheitsfragebogen gegebenenfalls beim behandelnden Arzt oder Zahnarzt überprüfen kann. Dies ist durchaus nachvollziehbar, da der Versicherer... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht:
Juradent-ID: 1311 erstellt am: 22.10.2010 letzte Aktualisierung: 09.02.2015
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Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit Nach geltendem Recht darf die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ausschließlich durch approbierte Personen erfolgen; dieses ist im Zahnheilkundegesetz § 1 und § 3 festgelegt. Diagnostik und alternative Therapievorschläge bedeuten eine Ausübung der Zahnheilkunde; ohne Approbation ist diese Tätigkeit in Deutschland strafbar. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 29.11.1978 (IV ZR 175/... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Änderung/Streichung von Gebührenpositionen durch Sachbearbeiter:
Juradent-ID: 1313 erstellt am: 22.10.2010 letzte Aktualisierung: 02.01.2012
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Mustertext - Änderung/Streichung von Gebührenpositionen durch Sachbearbeiter ****** Nichtzutreffendes streichen bzw. ändern ***** Im aktuellen Behandlungsfall hat die Versicherung auf dem Heil- und Kostenplan/in der Liquidation eigenmächtig Gebührenpositionen gestrichen/in andere Positionen umgewandelt. ***** Überdies wurden folgende Behandlungen als medizinisch nicht notwendig bezeichnet: ____________ Der Grund hierfür wurde nicht schlüssig bel... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Änderung/Streichung von Gebührenpositionen durch Sachbearbeiter:
Juradent-ID: 1314 erstellt am: 25.10.2010 letzte Aktualisierung: 02.01.2012
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Honorierung von Auskünften an PKVen – Nach GOÄ oder nach tatsächlichem Aufwand? Im Rahmen seiner Nebenpflicht muss der Zahnarzt Kostenerstattern Auskünfte über geplante oder durchgeführte Behandlungen erteilen, wenn die üblichen "Spielregeln" eingehalten werden (Befreiung von der Schweigepflicht, Auskunftserteilung etc.). Diese versuchen üblicherweise, nur ein Honorar nach GOÄ 75 (ausführlicher schriftlicher Krankheitsbericht, 2,3fach stolze 17,43 EUR) zu zahlen; geleg... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 1315 erstellt am: 25.10.2010 letzte Aktualisierung: 13.01.2012
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Mustertext - GOÄ 4 nur bei „besonderen Umständen“ oder „behindertem Kind“? Ausweislich der Erläuterung Ihres Kostenerstatters resultiert die Nichterstattung der GOÄ-Nr. 4 auf der Behauptung, dass diese Gebührenziffer nur dann abrechenbar ist, wenn eine „unübliche Situation“ (z.B. behinderte Kinder, bewusstseinsgestörte Patienten oder Unfallpatienten) vorliegt. Die Ä 4 ist eindeutig eine den Zahnärzten offen stehende Gebührennummer der GOÄ. Eine Einschränkung auf „... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä4: Berechnungsfähigkeit der GOÄ 4:
Juradent-ID: 1318 erstellt am: 06.08.2010 letzte Aktualisierung: 08.01.2019
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