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Neutral oder zahnarztfreundlich? Eine Zahnärztekammer – KdÖR - ist eine gesetzlich eingerichtete, staatlich streng kontrollierte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und hat somit Neutralität zu wahren. Für den Zahnarzt sind die Beschlüsse zusätzlich rechtsrelevant dadurch, dass sie einen Aspekt der Tätigkeit der Zahnärztekammern hinsichtlich des Wahrens der Berufsordnung darstellen. Zwar haben sie selbstverständlich ke... PKV: Patienteninformation: Gebührenrechtliche Kommentare von Zahnärztekammern:
Juradent-ID: 1410 erstellt am: 26.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.03.2014
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Mustertext - Wertigkeit von Stellungnahmen einer Zahnärztekammer In Bezug auf den Hinweis Ihrer Versicherung, eine Zahnärztekammer sei "zahnarztfreundlich" und somit nicht objektiv, merken wir an, dass eine Zahnärztekammer eine gesetzlich eingerichtete, staatlich streng kontrollierte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und somit verpflichtet ist, Neutralität zu wahren. Es ist richtig, dass die rechtlich verbindliche Bewertung ärztlicher Leistungen ei... PKV: Patienteninformation: Gebührenrechtliche Kommentare von Zahnärztekammern:
Juradent-ID: 1411 erstellt am: 26.10.2010 letzte Aktualisierung: 15.01.2012
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Update S2k-Leitlinie Dentale digitale Volumentomographie – Auszug der Indikationen, Stand: 12/2022 In der vorliegenden Version 3.0 der Leitlinie «Dentale digitale Volumentomographie» wurden alle Kapitel überarbeitet. Dasselbe gilt auch für die insgesamt 41 Empfehlungen, die zu einem großen Teil neu formuliert bzw. geringfügig modifiziert und, wo notwendig, präzisiert wurden. Zusätzlich wurde die Leitlinie in Teilen neu gegliedert, um Redundanzen zu vermeiden. Im Vergleich zur vorherigen ... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5370: Computertomographie und digitale Volumentomographie:
Juradent-ID: 1413 erstellt am: 06.04.2023 letzte Aktualisierung: 06.04.2023
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GOÄ 4 in der KFO – Nur in Ausnahmefällen beihilfefähig Laut Runderlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW v. 10.12.1997) ist die GOÄ-Nr. 4 (Fremdanamnese) bei einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht beihilfefähig. Nur in Ausnahmefällen könne eine Fremdanamnese erforderlich sein, z. B. bei Patienten, die sich nicht verbal äußern können, bei räumlich abwesenden oder bewusstseinsgestörten Patienten, ferner bei Patienten, ... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 4:
Juradent-ID: 1415 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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Muss nach GOZ 0010 berechnet werden Die GOÄ 6 (vollständige Untersuchung mindestens eines Organsystems) ist eine Leistung aus der ärztlichen Gebührenordnung Abschnitt B I (Allgemeine Beratungen und Untersuchungen). Dieser Abschnitt der GOÄ - wie aus der Bestimmung des § 6 Abs. 2 GOZ erkennbar - ist für Zahnärzte ausdrücklich geöffnet und damit auch berechnungsfähig. In diesem Zusammenhang wird von Beihilfestellen im Rahmen d... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 6:
Juradent-ID: 1416 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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GOZ 2290 neben GOZ 2270, 7080, 7090 Beihilfepatienten werden bei der Leistungsabrechnung gelegentlich mit der Behauptung konfrontiert, dass die GOZ-Nr. 2290 nicht für die Entfernung einer provisorischen Krone - gleich, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht angesetzt werden kann. Richtig ist, dass die Geb.-Nr. 2290 nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann, da die Leistungsbeschreibung „... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 2290 - Entfernung definitiv zementierter Provisorien
Juradent-ID: 1420 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 14.10.2014
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Mustertext - GOZ 2290 für die Entfernung fest einzementierter Provisorien Die Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass die Geb.-Nr. 2290 – unabhängig davon, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann. Richtig ist, dass die Geb.-Nr. 2290 nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann, da die Leistungsbeschreibung „einschließlich Entfernung“ vorgibt. Dies gilt jedoch nicht für das En... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 2290 - Entfernung definitiv zementierter Provisorien
Juradent-ID: 1421 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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GOZ 2050 neben GOZ 2000 Leider kommt es in der täglichen Praxis bisweilen zu Rückfragen von Versicherungen, wenn im Rahmen einer Versiegelung (GOZ-Nr. 2000) zusätzlich eine Füllungsleistung nach GOZ-Nr. 2050 berechnet wurde. Ihre Versicherung teilt dazu mit, dass eine (erweiterte) Fissurenversiegelung auch dann vorliege, wenn der Zahn leicht präpariert werden muss und durch die Versiegelung eine Füllung vermieden ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2050: Erweiterte Fissurenversiegelung
Juradent-ID: 1422 erstellt am: 29.12.2011 letzte Aktualisierung: 06.08.2014
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Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen Häufig verweigern Versicherungen die Erstattung der GOZ 2290, wenn diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2290 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brückenanker) und das „Abtrennen“ (Brückenglied, Steg). Richtig ist, dass für das Entfernen einer Einla... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen
Juradent-ID: 1424 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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Mustertext - Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen Ihre Versicherung verweigert die Erstattung der GOZ 2290, weil diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2290 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brückenanker) und das „Abtrennen“ (Brückenglied, Steg). Richtig ist, dass für das Entfernen einer Einlagefü... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen
Juradent-ID: 1426 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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