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Mehrfache Berechnung der Aufbereitung nach 241 GOZ möglich – Nicht aus Zeitmangel möglich, aber gelegentlich schon Bei sehr schwieriger, mehrfacher Aufbereitung eines Wurzelkanals in mehreren Sitzungen liegt es auch nahe, die Position 241 je Sitzung anzusetzen. Wann ist das erlaubt ? Das OLG Düsseldorf hat im Jahre 2000 festgestellt (Az 8 U 4/99, Urteil vom 21.12.2000), dass ein mehrfacher Ansatz der Position 241 nicht möglich ist, wenn aus Zeitgründen die Kanalaufbereitung nicht in einer Sitzung erbrac... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 241: Mehrfachberechnung
Juradent-ID: 51 erstellt am: 17.10.2010 letzte Aktualisierung: 17.10.2010
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Mehrfache Berechnung der Aufbereitung nach 241 GOZ – Mehrere medizinische Indikationen ***** Nicht zutreffendes streichen bzw. Begründung ergänzen Mehrfacher Ansatz der 241 GOZ (Aufbereitung eines Wurzelkanals) Der mehrfache Ansatz der Position 241 (Aufbereitung eines Wurzelkanals) in meiner Liquidation ist anzuerkennen; die 241 kann mehr als einmal berechnet werden. Dazu das OLG Düsseldorf, (Az 8 U 4/99 vom 21.12.2000) „Der mehrmalige Ansatz der Gebührennumme... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 241: Mehrfachberechnung
Juradent-ID: 52 erstellt am: 17.10.2010 letzte Aktualisierung: 17.10.2010
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Mehrfache Berechnung der Aufbereitung nach 241 GOZ – OLG Düsseldorf (21.12.200, 8 U 4/99) OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 8 U 4/99 Verkündet am 21. 12. 2000 In dem Rechtsstreit pp. hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht B, den Richter am Oberlandesgericht G und die Richterin am Oberlandesgericht S für Recht... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 241: Mehrfachberechnung
Juradent-ID: 53 erstellt am: 17.10.2010 letzte Aktualisierung: 17.10.2010
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Der Beratungszahnarzt einer Versicherung und seine Stellungnahme – Bekanntgabe oder geheime Unterlagen - was sagt der BGH/das VVG dazu? Dem Verlangen der Patienten auf Einsichtnahme in die gutachterliche Stellungnahme sind die privaten Krankenversicherer wie Beihilfestellen in der Vergangenheit mit dem Argument entgegengetreten, eine körperliche Untersuchung der Patienten habe nicht stattgefunden, insoweit sei man zur Offenlegung des Ergebnisses der Begutachtung und des Namens des Gutachters nicht verpflichtet. Darüber hinaus h... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Schweigepflicht, Identität Beratungszahnarzt:
Juradent-ID: 54 erstellt am: 19.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.05.2011
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Mustertext - Nennung des Beratungszahnarztes / Einsicht in Gutachterunterlagen   An die Private Krankenversicherung _______________________     Patient/-in:______________________________________________     Versicherungsnummer: ____________________________________ Anforderung von Patientenunterlagen vom: ____________________     Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen die ang... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Schweigepflicht, Identität Beratungszahnarzt:
Juradent-ID: 56 erstellt am: 31.05.2011 letzte Aktualisierung: 31.05.2011
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Auffassung des Landes NRW über die Auslegung einzelner Gebührenziffern Entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1994 hat das  Land NRW seine Auffassung durch den Runderlass des Finanzministeriums vom 19.08.1998  (SMBl. NRW Nr. 203204) zum zahnärztlichen Gebührenrecht dargelegt und veröffentlicht, so dass die Beihilfeberechtigten Gelegenheit haben, sich hierauf einzustellen. Praxiskosten gemäß § 4 Abs. 3 GOZ Nach § 4 Abs. 3 ... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnungen der Länder:
Juradent-ID: 60 erstellt am: 01.08.2010 letzte Aktualisierung: 25.01.2011
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BVO Baden-Württemberg – Stand 01.01.2009 (Auszug) Beihilfeverordnung (BVO) Baden-Württemberg - Auszug zahnärztlichen Leistungen: Das Finanzministerium kann, soweit nicht in der Anlage geregelt, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie Materialien, Arznei- und Verbandmittel und für nicht in den Gebührenverzeichnissen der Gebührenor... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnungen der Länder:
Juradent-ID: 61 erstellt am: 02.08.2010 letzte Aktualisierung: 05.10.2010
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Der BGH zur medizinischen Notwendigkeit – Medizinische Notwendigkeit ist nicht von Kosten abhängig Versicherungen kürzen ihre tarifgemäßen Leistungen oftmals unter dem Hinweis, die betreffende zahnmedizinische Versorgung sei nicht medizinisch notwendig und/oder zu aufwändig. Regelmäßig werden in dem gleichen Schreiben kostengünstigere Alternativen vorgeschlagen.  Das Argument der sogenannten „Luxusbehandlung“ ist aber seit Jahren obsolet. Die seit mittlerweile Jahrzehnten gelte... GOZ: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Medizinische Notwendigkeit:
Juradent-ID: 62 erstellt am: 22.10.2010 letzte Aktualisierung: 27.01.2011
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Mustertext - PKV verlangt kostengünstigere Behandlung Die Versicherung verweist angesichts der geplanten/durchgeführten  Behandlung auf eine kostengünstigere Alternative. Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig. Eine Heilbehandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als ... GOZ: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Medizinische Notwendigkeit:
Juradent-ID: 63 erstellt am: 22.10.2010 letzte Aktualisierung: 27.01.2011
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Interpretation der einzelnen Versicherungsfragen Trotz der massiven Stärkung der zahnärztlichen Stellung bei Honorarvereinbarungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2004 (Az. 1 BvR 1437/02) versuchen Versicherungen häufig durch Übersendung eines Fragebogens an den Patienten herauszufinden, ob die Honorarvereinbarung rechtsgültig abgeschlossen wurde. Dieses Vorgehen muss hingenommen werden, denn der Patient hat n... GOZ: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Fragebogen der Versicherungen über Abschluss einer Honorarvereinbarung:
Juradent-ID: 67 erstellt am: 17.10.2010 letzte Aktualisierung: 05.02.2011
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