Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090: VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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700 | 1,0 | 39.37 |
2,3 | 90.55 | |
3,5 | 137.79 |
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
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Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 02.09.2013 (Az.: 3 K 1809/13) zur Streitfrage, ob die GOZ-Nr. 6090 im Verlauf einer vierjährigen KFO-Behandlung mehr als einmal je Kiefer ansetzbar ist, positiv entschieden.
Die Beihilfe hatte die Gebüh...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 14.03.2014, zuletzt aktualisiert am 12.12.2016
Juradent-ID: 3168
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar
GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080GOZ-Ausschuss der LZK BW
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®
Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie