Sie sind hier: GOZ 2012: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090: Amtsgericht Königstein im Taunus: GOZ-Nr. 6090 kann mehrfach je Kiefer abgerechnet werden
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
700 | 1,0 | 39.37 |
2,3 | 90.55 | |
3,5 | 137.79 |
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
insgesamt: 5 Artikel
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Mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13) stellt das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus zur GOZ-Nr. 6090 fest, dass nach dem Wortlaut „Maßnahmen“ (plural) zur Einstellung der Okklusion „einschließlich der Retention, je Kiefer“ umfasst sind.
Der G...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 12.05.2016, zuletzt aktualisiert am 16.05.2016
Juradent-ID: 3557
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich
AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar
GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080GOZ-Ausschuss der LZK BW
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®
Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie