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VG München: Begründungen für Faktorsteigerungen nicht ausreichend/erfüllen formale Bedingungen nicht – Urteil vom 06.04.2020 Die Beihilfe hat schon immer besondere Bedingungen an die Begründung des Steigerungsfaktors gestellt. Grundlage hierfür sind die Beihilferichtlinien der jeweiligen Beihilfeträger (Bund, Land, Kommune), sozusagen die Einschränkungen des „Tarifs“, auch wenn sie nicht dem Wortlaut der Gebührenordnung entsprechen. Mit den Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer Faktorüberschreitung hat sich... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 4254 erstellt am: 03.12.2020 letzte Aktualisierung: 03.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4255 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6040: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4256 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6050: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4257 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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Mustertext: Festsitzender Retainer nicht mit den Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ abgegolten Im Anschluss an Ihre aktive kieferorthopädische Behandlung wurde zur Sicherung des Behandlungserfolges ein festsitzender Retainer eingesetzt. Dazu behauptet Ihr privater Kostenträger, die Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ würden alle Maßnahmen zur Umformung der Kiefer einschließlich der Retention umfassen, sodass die für das Eingliedern des Retainers erforderlichen Arbeitsschritte nicht geso... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6050: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4260 erstellt am: 09.12.2020 letzte Aktualisierung: 15.12.2020
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SG Berlin: Intraoraler Scan und digitale Modellerstellung sind keine GKV-Leistungen – Urteil vom 09.01.2019 Das Sozialgericht (SG) Berlin hat mit Urteil vom 09.01.2019 (Az.: S 83 KA 77/17) entschieden, dass die digitale Abformung mit einem Intraoralscanner sowie die digitale Modellerstellung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und somit nicht nach BEMA abgerechnet werden kann. Der Fall: Eine Berufsausübungsgemeinschaft (Klägerin), die eine sog. „gipsfreie KFO-Prax... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0065: Optisch-elektronische Abformung:
Juradent-ID: 4261 erstellt am: 11.12.2020 letzte Aktualisierung: 11.12.2020
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Berechnungsempfehlung der Bundeszahnärztekammer – Stand: Oktober 2020 Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen beflügelt, insbesondere weil Patienten das Risiko von Zahnarztbesuchen scheuen. Das Angebot von Videosprechstunden oder sonstige Formen der Kommunikation via digitaler Medien kann in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patientinnen un... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä3: Tele-(zahn)medizinische Leistungen:
Juradent-ID: 4262 erstellt am: 11.12.2020 letzte Aktualisierung: 11.12.2020
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Berechnungsempfehlung der Bundeszahnärztekammer – Stand: Oktober 2020 Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen beflügelt, insbesondere weil Patienten das Risiko von Zahnarztbesuchen scheuen. Das Angebot von Videosprechstunden oder sonstige Formen der Kommunikation via digitaler Medien kann in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patientinnen un... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä1: Tele-(zahn)medizinische Leistungen:
Juradent-ID: 4263 erstellt am: 11.12.2020 letzte Aktualisierung: 11.12.2020
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Berechnungsempfehlung der Bundeszahnärztekammer – Stand: Oktober 2020 Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen beflügelt, insbesondere weil Patienten das Risiko von Zahnarztbesuchen scheuen. Das Angebot von Videosprechstunden oder sonstige Formen der Kommunikation via digitaler Medien kann in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patientinnen un... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä2: Tele-(zahn)medizinische Leistungen:
Juradent-ID: 4264 erstellt am: 11.12.2020 letzte Aktualisierung: 11.12.2020
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Berechnungsempfehlung der Bundeszahnärztekammer – Stand: Oktober 2020 Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen beflügelt, insbesondere weil Patienten das Risiko von Zahnarztbesuchen scheuen. Das Angebot von Videosprechstunden oder sonstige Formen der Kommunikation via digitaler Medien kann in diesen Fällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patientinnen un... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä4: Tele-(zahn)medizinische Leistungen:
Juradent-ID: 4265 erstellt am: 11.12.2020 letzte Aktualisierung: 11.12.2020
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