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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2327 Treffer:

Mustertext - GOZ 2290 nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar Ihr Kostenerstatter lehnt die Erstattung der Gebührenziffer 2290 mit dem Argument ab, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Provisorium" sei, dies gehe aus den Leistungstexten hervor. Das Argument ist prinzipiell richtig, da insbesondere bei provisorischen Kronen nach 2260, 2270 und 5120, 5140 GOZ, aber auch bei laborgefertigten Provisorie... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches:
Juradent-ID: 1427 erstellt am: 23.11.2023 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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Wann kann die Pos. 0050 in Ansatz gebracht werden? Wann genau kann die Pos. 0050 GOZ in Ansatz gebracht werden? Ist sie bei einem Gegenkiefermodell immer abrechenbar? Die Bundeszahnärztekammer definiert in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 25.03.2022): „Die Leistung umfasst die Abformung zur Herstellung eines Situationsmodells. Die Abformung erfolgt mit konfektioniertem/ggf. auch individuellem Abdrucklöffel oder optisch-elektronisch. ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0050: Berechnungsfähigkeit der GOZ 0050:
Juradent-ID: 1429 erstellt am: 28.12.2011 letzte Aktualisierung: 26.09.2022
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Abformung mit Kronen abgegolten In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 2000 bis 2220 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 5170 GOZ könne regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen (Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses) in Betracht kommen. I... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170
Juradent-ID: 1435 erstellt am: 06.11.2010 letzte Aktualisierung: 18.09.2016
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Mehrfachberechnung der Analyseauswertung Die Modellanalyse ist eines der wichtigsten Planungsunterlagen für die kieferorthopädische Behandlung und erlaubt es, die Kieferlagebeziehung und die Oberkiefer- und Unterkieferzahnbögen in allen drei Raumebenen messtechnisch zu erfassen. So können Abweichungen der Dysgnathien in der Raphe-Medianebene, der Tuberebene und der Kauebene beurteilt werden. Laut Begründung des BMG zum Entwurf der... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6010: Modellanalyse in der Kieferorthopädie:
Juradent-ID: 1438 erstellt am: 06.01.2012 letzte Aktualisierung: 23.09.2014
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GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes In denjenigen Fällen, in denen kein natürlicher lückiger Zahnstand gegeben ist und/oder mehrere benachbarte Zähne gleichzeitig bebändert werden müssen, so sind vor dem Setzen von kieferorthopädischen Bändern minimale Schmelzreduktionen der Zahnzwischenräume erforderlich, um die Bänder präzise anzupassen können. Sollen Zähne mit Metallbändern versehen werden, so ist es häufig notwendig, ein pa... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6120: Separation beim Setzen von Kfo-Bändern :
Juradent-ID: 1441 erstellt am: 15.11.2010 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes Ihre Versicherung/Beihilfestelle weigert sich, die GOZ-Nr. 2030 im Zusammenhang mit den kieferorthopädischen Leistungen nach GOZ-Nr. 6120 zu erstatten. Diese Haltung beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation der Gebührenposition 2030, sodass wir zu Ihrer Information hierzu wie folgt Stellung nehmen: Für die Eingliederung eines Bandes (GOZ-Nr. 6120) ist in denjenigen Fällen, in dene... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6120: Separation beim Setzen von Kfo-Bändern :
Juradent-ID: 1442 erstellt am: 15.11.2010 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ Die GOZ 6010 ist berechnungsfähig allein für dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen von Kiefermodellen. Für die EDV-gestütze elektonische Analyse zur diagnostischen Auswertung von Modellen steht diese Gebührenziffer nicht zur Verfügung. Demzufolge teilt die Bundeszahnärztekammer in ihrem GOZ-Kommentar zur GOZ 2012 (Stand 9. Februar 2013) unter der Gebührenziffer 6010 mit:... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6010: Elektronische Auswertung von digitalen Darstellungen:
Juradent-ID: 1445 erstellt am: 06.01.2012 letzte Aktualisierung: 19.07.2013
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GOZ 6010 neben GOZ 8000 – Die GOZ 6010 ist nicht auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt Versicherungen verweigern häufig die Erstattung für die Gebührenziffer 6010 mit der Argumentation, diese sei ausschließlich auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt. Bei der Leistung nach GOZ 6010 handelt es sich um besonders aufwändige diagnostische Auswertungen von Kiefermodellen, die tatsächlich überwiegend im Bereich der Kieferorthopädie durchgeführt wird. Das bedeutet jedoc... GOZ 2012: J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 8000: GOZ 6010 im Bereich der Funktionsanalyse
Juradent-ID: 1447 erstellt am: 16.11.2010 letzte Aktualisierung: 19.11.2012
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Kommentar der BZÄK und KZBV zur Leistungsbeschreibung Die Bundeszahnärztekammer teilt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand: November 2024) zur Berechnung der GOZ-Nr. 4050 mit: „Bei der Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen handelt es sich im Sinne dieser Leistung um supragingivale Ablagerungen. Deren Entfernung kann manuell oder maschinell, z. B. mittels Ultraschall oder rotierender Instrumente erfolgen. Die anschließende Oberflächenpolitur... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4050: Neuregelungen GOZ 2012
Juradent-ID: 1455 erstellt am: 20.11.2010 letzte Aktualisierung: 07.02.2025
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GOZ 5170 nur bei zahntechnischer Herstellung des Abformlöffels Einige Beihilfestellen sind nur dann bereit die Gebühr für die Nr. 5170 zu übernehmen, wenn aus der zahntechnischen Laborrechnung hervorgeht, dass ein solcher Löffel eigens für den Patienten angefertigt wurde. Die Berechnung ist dennoch möglich, da die GOZ- Bestimmungen die Abrechnung der GOZ 5170 in keiner Weise einschränken. Die Leistungsbeschreibung zur Nr. 5170 lautet: „Anatomische Ab... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170
Juradent-ID: 1456 erstellt am: 21.11.2010 letzte Aktualisierung: 18.09.2016
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