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Auskünfte oder die Übersendung von Krankenunterlagen nach §§ 612 und 670 BGB Für Auskünfte oder die Übersendung von Ablichtungen der Krankenunterlagen, Fotokopien der Röntgenaufnahmen, Duplikate der Modelle etc. steht dem Zahnarzt gegenüber dem Patienten eine Vergütung zu. Sofern der Patient damit einverstanden ist oder es gar ausdrücklich wünscht, kann eine direkte Beantwortung der Anfragen durch den Zahnarzt an die Versicherung durchaus praxisnäher bzw. praktikabe... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Nicht für die Honorierung von Auskünften an PKVen :
Juradent-ID: 1462 erstellt am: 29.11.2010 letzte Aktualisierung: 28.09.2015
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GOZ 8000 ff. neben GOZ 2150-2170, GOZ 2200-2220 – Kieferrelationsbestimmung mit Inlays, Kronen und Brücken abgegolten Beihilfeverordnungen enthalten in einigen Ländern den Passus, dass die Leistungen für die Versorgung mit Inlays (Ziffern 2150 – 2170 GOZ), Kronen (Ziffern 2200 – 2220 GOZ) und Brücken (Ziffern 5000 – 5040 GOZ) nach den Abrechnungsbestimmungen der GOZ auch die Relationsbestimmung umfassen. Die Beihilfestellen bezuschussen aufgrund dieser Bestimmungen eine Zahnersatzherstellung, die sich ledigl... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 8000 ff.
Juradent-ID: 1465 erstellt am: 29.11.2010 letzte Aktualisierung: 14.10.2014
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GOZ 8000 ff. nur bei großen prothetischen Versorgungen Beihilferichtlinien bestimmen, dass die Nrn. 8000 ff. GOZ bei prothetischer Versorgung nur bei umfangreichen Gebisssanierungen anerkannt werden können, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne eines natürlichen Gebisses sanierungsbedürftig sind und die regelrechte Schlussbisslage durch Einbruch der vertikalen Stützzone und/oder Führung der seitlichen Unterkieferbewegungen nicht mehr... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 8000 ff.
Juradent-ID: 1466 erstellt am: 29.11.2010 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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Funktionsanalytische Maßnahmen in der KFO Die Beihilfestellen einiger Länder teilen ihren Versicherten mit, dass die Diagnose und Therapie von Funktionsstörungen, welche bei jeder Kieferanomalität mehr oder weniger ausgeprägt vorhandenen sei, zum Leistungsumfang der kieferorthopädischen Behandlung gehöre. Diese seien über die üblichen Gebühren für die Anfangsdiagnostik und über die Gebühren aus Abschnitt G. (Kieferorthopädische Leistun... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 8000 ff.
Juradent-ID: 1467 erstellt am: 30.11.2010 letzte Aktualisierung: 22.12.2013
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) In Deutschland wurde das Invisalign® Verfahren zur Korrektur von Zahnfehlstellungen im Februar 2001 eingeführt und damit eine neue Dimension der Behandlung mit Alignern erschlossen. Es handelt sich um ein Verfahren der kieferorthopädischen Behandlung, bei dem Zähne unauffällig und zugleich schonend korrigiert werden. Invisalign® verwendet eine Serie von transparenten, herausnehmbaren Schie... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6060: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 1473 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) In Deutschland wurde das Invisalign® Verfahren zur Korrektur von Zahnfehlstellungen im Februar 2001 eingeführt und damit eine neue Dimension der Behandlung mit Alignern erschlossen. Es handelt sich um ein Verfahren der kieferorthopädischen Behandlung, bei dem Zähne unauffällig und zugleich schonend korrigiert werden. Invisalign® verwendet eine Serie von transparenten, herausnehmbaren Schie... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6070: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 1474 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) In Deutschland wurde das Invisalign® Verfahren zur Korrektur von Zahnfehlstellungen im Februar 2001 eingeführt und damit eine neue Dimension der Behandlung mit Alignern erschlossen. Es handelt sich um ein Verfahren der kieferorthopädischen Behandlung, bei dem Zähne unauffällig und zugleich schonend korrigiert werden. Invisalign® verwendet eine Serie von transparenten, herausnehmbaren Schie... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6080: Das Invisalign® -Verfahren:
Juradent-ID: 1475 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) In Deutschland wurde das Invisalign® Verfahren zur Korrektur von Zahnfehlstellungen im Februar 2001 eingeführt und damit eine neue Dimension der Behandlung mit Alignern erschlossen. Es handelt sich um ein Verfahren der kieferorthopädischen Behandlung, bei dem Zähne unauffällig und zugleich schonend korrigiert werden. Invisalign® verwendet eine Serie von transparenten, herausnehmbaren Schie... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6090: Das Invisalign® -Verfahren:
Juradent-ID: 1476 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 06.01.2012
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Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert Alignerbehandlungen gelten zumindest seit 2006 in Deutschland als schulmedizinisch anerkannt und werden deshalb auch von den privaten Krankenversicherungen nach entsprechender Einzelfallprüfung regelmäßig bezahlt, wenn für diese Behandlung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Gerichtliche Entscheidungen zur medizinischen Notwendigkeit in konkreten Befundsituationen (Auszüge): Landg... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Aligner-Therapie:
Juradent-ID: 1477 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 27.10.2020
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Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie Es sind immer wieder die gleichen Versicherungsunternehmen, die die Invisalign®-Methode als solche in Frage stellen. Die Begründung der PKVen liegt häufig in der medizinisch meist nicht "ausreichend notwendigen Indikation" und darin, dass es sich um eine "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ohne ausreichende wissenschaftlich-klinische Absicherung handelt", für die keine Leistungspflich... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6060: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 1480 erstellt am: 13.12.2010 letzte Aktualisierung: 14.02.2012
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