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Mustertext - Versicherung zweifelt die medizinische Notwendigkeit an   Die Versicherung behauptet, bestimmte Leistungen seien medizinisch nicht notwendig. Eine Begründung für diese Haltung gibt sie nicht an. Wir dürfen darauf hinweisen, dass die medizinische Notwendigkeit nur von dem behandelnden Zahnarzt nach objektiven fachlichen Kriterien beurteilt werden kann. Darüber hinaus dürfen, bis auf wenige Ausnahmen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ), nur medizinisch... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Medizinische Notwendigkeit:
Juradent-ID: 2099 erstellt am: 27.01.2011 letzte Aktualisierung: 02.01.2012
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Aufforderung einer Krankenversicherung: „Bitte begleichen Sie die Rechnung erst nach unserer Bewertung oder Erstattung.“ Ist das zulässig? – Fragwürdiger Rechnungstipp einer PKV Der Zahnarztvertrag ist grundsätzlich ein Dienstvertrag. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs richtet sich dabei nach § 614 BGB. Nach S. 1 tritt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Leistung der Dienste ein. Zu dieser Thematik hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Dezember 2006 (Az.: III ZR 117/06) im Rahmen einer ärztlichen Rechnungserstellung ein Urteil gefällt. Der Senat ist da... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungsbegleichung erst nach Erstattung durch die Versicherung?:
Juradent-ID: 2100 erstellt am: 26.11.2014 letzte Aktualisierung: 07.04.2016
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Mustertext für Patient – Überprüfung der Liquidation durch die Versicherung Anlässlich unserer Liquidation wurde Ihnen von Ihrem Versicherer empfohlen, mit der begleichung der Rechnung abzuwarten, bis alle offenen Fragen geklärt sind, bzw. nur den erstattungsfähigen Betrag zu überweisen. Insoweit möchten darauf hinweisen, dass der Zahnarztvertrag grundsätzlich ein Dienstvertrag ist. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs richtet sich dabei nach § 614 BGB. Nach S. 1... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungsbegleichung erst nach Erstattung durch die Versicherung?:
Juradent-ID: 2101 erstellt am: 26.11.2014 letzte Aktualisierung: 26.11.2014
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Wissenschaftliche Standards der DGZMK Rechtlich verbindliche wissenschaftliche Standards durch die DGZMK   Die DGZMK hat mit Stand 01/2003 die Indikationen für die Erhebung einer Funktionsanalyse neu definiert. Der Indikationsbereich und die Ziele der klinischen Funktionsanalyse erstrecken sich auf: a) Funktionelle Untersuchung des kraniomandibulären Systems bei Verdacht auf das Vorliegen funktionell bedingter Zahn-, K... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 8000 ff.
Juradent-ID: 2103 erstellt am: 29.01.2011 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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Die Beurteilung der zahnmedizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung – Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen § 1 Abs. 2 Satz 1 GOZ Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 2009 Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. § 12 Abs. 1 SGB V Die ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Medizinische Notwendigkeit:
Juradent-ID: 2111 erstellt am: 14.09.2018 letzte Aktualisierung: 14.09.2018
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Mit Abschlagszahlungen lässt sich das Ausfallrisiko vermindern Immer wieder haben Zahnärzte die Sorge, dass Patienten die Erstattungsbeträge, die sie nach Einreichen ihrer Rechnung von der Versicherung erhalten haben, für sich verwenden und nicht an den Zahnarzt weiterleiten. Sicherung durch Abtretung oder Verpfändung? Es stellt sich daher die Frage, ob sich der Zahnarzt den Erstattungsanspruch des Patienten vor der Behandlung übertragen lassen kann.... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Auslagenvorschuss:
Juradent-ID: 2121 erstellt am: 06.01.2011 letzte Aktualisierung: 19.06.2012
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Rechtsprechung zu Vorschussleistungen OLG München, Urteil vom 11.05.1995 (Az. 1 U 5547/94) In diesem Rechtsstreit hatte die Zahnärztin, allerdings erst im Verlauf der Behandlung, von der Patientin eine Anzahlung in Höhe von 5.000 DM für die zahntechnischen Leistungen eingefordert. Nachdem die Patientin die Zahlung ablehnte, verweigerte die Zahnärztin die Behandlung fortzuführen. Die Patientin sah diese Forderung als vertragswid... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Auslagenvorschuss:
Juradent-ID: 2122 erstellt am: 06.01.2011 letzte Aktualisierung: 19.06.2012
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Mustervereinbarung - Auslagenvorschuss Vereinbarung zur Zahlung eines Auslagenvorschusses zwischen Herrn/Frau Dr. med. dent. __________________________________________________ und Herrn/Frau ______________________________________________________________ wird folgende Zahlungsvereinbarung getroffen: 1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass entsprechend dem Heil- und Kostenplan vom ______________... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Auslagenvorschuss:
Juradent-ID: 2123 erstellt am: 19.06.2012 letzte Aktualisierung: 20.06.2012
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Vereinbarung und Rechnungslegung von Verlangensleistungen Bei Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen (Verlangensleistungen) sind vor und nach der Behandlung nachfolgende Besonderheiten zu beachten:   § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ (2) Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er n... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: § 2 Abs. 3 GOZ - Verlangensleistungen:
Juradent-ID: 2129 erstellt am: 06.02.2011 letzte Aktualisierung: 11.01.2021
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Honorierung von Auskünften Kostenträger berufen sich im Zusammenhang mit der Honorierung von Auskünften gelegentlich auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2008 (Az. 20 C 2097/08), wonach diese nach der GOÄ-Nr. 75 zu berechnen seien. Das Gericht entschied sich in diesem Verfahren tatsächlich für die GOÄ-Nr. 75, allerdings hatten die Parteien in diesem konkreten Fall die Anwendung der GOÄ als maß... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Nicht für die Honorierung von Auskünften an PKVen :
Juradent-ID: 2134 erstellt am: 06.02.2011 letzte Aktualisierung: 26.07.2012
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