Juradent Logo
Juradent

Passwort vergessen?

Neu anmelden
  • GOZ
  • GOÄ
  • Analogie
  • KFO
  • MKG
  • Labor
  • PKV
  • Beihilfe
  • GKV
  • Praxis
  • Aktuelles
  • Service
    • Anfrage
    • Hilfe
    • FAQ
    • Newsletter
  • Über Juradent
    • Was ist Juradent?
    • Ihre Vorteile
    • Redaktion
    • Links
    • Kontakt
    • Neu anmelden
  • Aktuelles
  • Service
  • Hilfe
  • FAQ
  • Newsletter
  • Was ist Juradent?
  • Ihre Vorteile
  • Redaktion
  • Links
  • Kontakt
AGB
Nutzungsbedingungen allgemein
Nutzungsbedingungen Juradent
Datenschutzerklärung
Impressum
Produktsicherheit

Erweiterte Suche

Suchergebnisse

Ihre Suche über alle Artikel ergab 2321 Treffer:

Erklärung des Versicherten über erfolgte Aufklärung                                                        Erklärung ______________________________________________ (Name... PKV: Basistarif: Der Basistarif ab Januar 2009
Juradent-ID: 2136 erstellt am: 06.02.2011 letzte Aktualisierung: 13.09.2012
100%
Abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ                        Abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ   zwischen __________________________          ________________________________________ (Patient/Zahlungspflichtiger)     &nbs... PKV: Basistarif: Der Basistarif ab Januar 2009
Juradent-ID: 2137 erstellt am: 06.02.2011 letzte Aktualisierung: 13.09.2012
100%
Mustertext - GOÄ 6 Von Kostenerstattern/Beihilfestellen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Leistungen zum Teil argumentiert, der Zahnarzt habe kein Wahlrecht, seine Leistung entweder nach der GOZ oder nach GOÄ zu berechnen. Für die entsprechende Untersuchung stehe dem Zahnarzt anstatt der GOÄ-Nr. 6 die Leistung nach GOZ-Nr. 0010 zur Verfügung. Richtig ist, dass seit Novellierung der GOZ 2012 in ... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 6:
Juradent-ID: 2144 erstellt am: 23.04.2024 letzte Aktualisierung: 23.04.2024
100%
Entnahme von Untersuchungsmaterial Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2148 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 08.01.2012
100%
Speichelfließrate Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3712: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2150 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 17.05.2018
100%
ph-Wert-Bestimmung des Speichels Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3714: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2151 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 17.05.2018
100%
Pufferkapazitätsbestimmung Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3715: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2152 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 16.05.2018
100%
Streptococcus mutans, SM-Test Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern (Ä4231-Ä4785): Ä4538: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2153 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 16.05.2018
100%
Laktobazillen, LB-Test Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern (Ä4231-Ä4785): Ä4531: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2158 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 17.05.2018
100%
Pilznachweis Oricult Möchte man zur Abrechnung der Speicheldiagnostik Gebührennummern aus der GOÄ heranziehen, so ist zu beachten, dass die in der GOÄ für die Tests vorgesehenen Gebühren der Zahnarzt nur berechnen kann, wenn diese Tests von ihm selbst bzw. in seiner Praxis vorgenommen werden. Die Kosten für die Testdurchführung sind dann mit der Gebühr abgegolten (keine zusätzliche Rechnung des Labors möglich). ... GOÄ: M.IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern (Ä4231-Ä4785): Ä4715: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 2159 erstellt am: 08.03.2011 letzte Aktualisierung: 17.05.2018
100%
  • «
  • ‹
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • ›
  • »
  • GOZ
  • GOÄ
  • Analogie
  • KFO
  • MKG
  • Labor
  • PKV
  • Beihilfe
  • GKV
  • Praxis
  • Aktuelles
  • Service
    • Anfrage
    • Hilfe
    • FAQ
    • Newsletter
  • Über Juradent
    • Was ist Juradent?
    • Ihre Vorteile
    • Redaktion
    • Links
    • Kontakt
    • Neu anmelden
  • Aktuelles
  • Service
  • Hilfe
  • FAQ
  • Newsletter
  • Was ist Juradent?
  • Ihre Vorteile
  • Redaktion
  • Links
  • Kontakt
AGB
Nutzungsbedingungen allgemein
Nutzungsbedingungen Juradent
Datenschutzerklärung
Impressum
Produktsicherheit

Passwort vergessen?

Neu anmelden

© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH

Asgard Verlag

Login

Passwort vergessen?

Noch nicht registriert?
Jetzt anmelden

Juradent

Erweiterte Suche

Inhalte kopieren

Der zu kopierende Text wurde automatisch für Sie markiert.

Um den Text in die Zwischenablage zu kopieren, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Tastaturkürzel „Strg+C“ („Apfel+C“ bei Apple Macintosh)
  2. Rechte Maustaste + „Kopieren“
  3. Browser-Menü „Bearbeiten“ – „Kopieren“

Wechseln Sie dann in Ihre Textverarbeitung oder ein anderes Programm, in dem Sie den markierten Text verwenden wollen.

Zum Einfügen aus der Zwischenablage gibt es wieder drei Möglichkeiten:

  1. Tastaturkürzel „Strg+V“ („Apfel+V“ bei Apple Macintosh)
  2. Rechte Maustaste + „Einfügen
  3. Browser-Menü „Bearbeiten“ – „Einfügen“
Cookie Einstellungen

Cookie Hinweise und Einstellungen Diese Website verwendet Cookies für eine optimale Darstellung und die angebotenen Services. Welche Cookies verwendet werden, können Sie selbst entscheiden. Mit Klick auf den Link „Cookie Einstellungen“ am Ende der Website können Sie Ihre Auswahl jederzeit einsehen und erneut bearbeiten.

Datenschutzerklärung | Impressum

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies dienen dem technisch einwandfreien Betrieb dieser Website und können daher von Ihnen nicht deaktiviert werden.

Funktionale Cookies

Diese funktionalen Cookies ermöglichen uns die Bereitstellung folgender komfortabler Website-Funktionen:

Statistik Cookies

Statistik-Cookies werden von uns eingesetzt, um die Qualität dieser Website und ihre Inhalte zu optimieren. Durch folgende Cookies erfahren wir, wie diese Webseite genutzt wird und können unser Angebot stetig verbessern:

Beschreibung:
Statistische Analyse und Auswertung der Webseiten-Besuche

Unternehmen, das die Daten verarbeitet:
Google LLC

Funktionsdauer:
2 Jahre

Typ:
3rd Party