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VG Potsdam zu Anforderungen an ärztliche Atteste: Zahnärzte können keine fachfremden Diagnosen stellen – Beschluss 23.09.2020 Auch Zahnärzte werden vermehrt mit dem Patientenwunsch konfrontiert, ein Befreiungsattest von der Maskenpflicht wegen Covid-19 zu erhalten. Diesen Wunsch sollten Behandler jedoch sorgfältig prüfen, denn in den vergangenen Monaten wurde bereits durch mehrere Gerichte (u.a. VGH München vom 26.10.2020, Az.: 20 CE 20.2185; OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.09.2020, Az.: 13 B 1368/20; OVG Lüneburg ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Ausstellen von Attesten:
Juradent-ID: 2018 erstellt am: 19.01.2021 letzte Aktualisierung: 21.01.2021
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Der unstreitige Erstattungsbetrag ist bis zum Ablauf eines Monats fällig Bevor Versicherer leisten kann es gelegentlich dauern, denn es gibt keine bestimmten Fristen, innerhalb derer ein Versicherer leisten muss. Zu berücksichtigen ist, dass der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Versicherungsbedingungen berechtigt und auch verpflichtet ist, geltend gemachte Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. So schauen Zahnzusatzversic... PKV: Auswirkungen des VVG: Abschlagszahlung von Versicherungsleistungen
Juradent-ID: 2021 erstellt am: 07.03.2013 letzte Aktualisierung: 07.03.2013
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Eingetretene Verjährung kann Probleme lösen – anwaltlicher Aufsatz zur Verjährung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen Verjährung kann Probleme lösen Die Klagebereitschaft von Patienten nimmt immer mehr zu. Alle Wege führen nach Rom und einige Gründe zur Klage eines Patienten gegen seinen Behandler. Gleich, ob es um durch den Zahnarzt verschuldete oder unverschuldete Beschwerden des Patienten geht, gar keine Schmerzen gegeben sind oder der Patient nur ganz einfach die Rechnung nicht bezahlen möchte – ist d... Praxis: Finanzen und Steuern: Verjährung und Hemmung der Verjährung:
Juradent-ID: 2030 erstellt am: 17.05.2008 letzte Aktualisierung: 09.01.2012
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Eingetretene Verjährung kann Probleme lösen – anwaltlicher Aufsatz zur Verjährung bei Behandlungsfehler-Vorwürfen Verjährung kann Probleme lösen Die Klagebereitschaft von Patienten nimmt immer mehr zu. Alle Wege führen nach Rom und einige Gründe zur Klage eines Patienten gegen seinen Behandler. Gleich, ob es um durch den Zahnarzt verschuldete oder unverschuldete Beschwerden des Patienten geht, gar keine Schmerzen gegeben sind oder der Patient nur ganz einfach die Rechnung nicht bezahlen möchte – ist d... Praxis: Aufklärung und Haftung: Behandlungsfehler:
Juradent-ID: 2031 erstellt am: 17.05.2008 letzte Aktualisierung: 09.01.2012
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Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung – GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer „Beratung – auch mittels Fernsprecher –“ und/oder „Symptombezogene Untersuchung“ In den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ, Abschnitt B, heißt es: „Die Leistungen nach Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.“ „Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der je... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä1: Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung:
Juradent-ID: 2032 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 08.01.2012
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GOÄ-Nr. 5 – Neben Leistungen aus der GOZ Die am 01.01.2012 in Kraft getretene GOZ wurde hinsichtlich der Berechnungsfähigkeit der Geb.-Nr. 3 GOÄ neben GOZ-Leistungen in Nr. 1 der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts A. GOZ eine Beschränkung aufgenommen. Die Geb.-Nr. 5 GOÄ wurde jedoch nicht in gleicher oder ähnlicher Weise vom Verordnungsgeber in der novellierten GOZ berücksichtigt. Insofern existiert weiterhin keine gebührenrechtl... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä5: GOÄ-Nr. 5 - Symptombezogene Untersuchung:
Juradent-ID: 2033 erstellt am: 29.07.2015 letzte Aktualisierung: 14.01.2019
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Neue Bestimmungen GOZ 2012 In Teil A.  - Allgemeine zahnärztliche Leistungen -  ist in den Allgemeinen Bestimmungen zur GOZ 2012 für die Berechnung der GOÄ 3 angeführt: „Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach der Nummer 0010 oder einer Untersuchung nach den Numme... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä3: Ä 3 – neben anderen Leistungen:
Juradent-ID: 2034 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 07.10.2014
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GOÄ 34 Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen Grundsätzlich ist die GOÄ-Nr. 34 dem Zahnarzt zugänglich und berechnungsfähig. Für die Abrechenbarkeit der Nr. 34 hat der Verordnungsgeber jedoch eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die zwingend beachtet werden müssen: Die Erkrankung muss entweder nachhaltig lebensverändernd oder gar lebensbedrohend sein, darüber hinaus bedarf es zur Abrechenbarkeit eines "unmittelbaren Zusammenhangs... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 2035 erstellt am: 26.01.2011 letzte Aktualisierung: 09.02.2016
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Oberflächenanästhesie neben Infiltrations- oder Leitungsanästhesie Immer wieder wird von einigen wenigen privaten Krankenversicherern die Behauptung aufgestellt, die Oberflächenanästhesie könne nicht neben der Leitungs- bzw. Infiltrationsanästhesie durchgeführt und berechnet werden. Das Argument, die Oberflächenanästhesie sei Bestandteil der Infiltrations- oder Leitungsanästhesie, entbehrt jeder gebührenrechtlichen Grundlage. Die Oberflächenanästhesie ist ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0080: 0080 neben 0090/0100:
Juradent-ID: 2037 erstellt am: 28.12.2011 letzte Aktualisierung: 29.11.2013
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BEL als Obergrenze für die Erstattung im Bundesland Hessen Die Hessische Beihilfenverordnung in der Fassung vom 25.10.2004 bestimmt, dass bei zahnprothetischen Leistungen Aufwendungen für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) nur bis zu der Höhe angemessen sind, wie sie für gesetzlich Versicherte berechnet werden (BEL-Liste). Werden höhere M+L-Kosten berechnet, sind sie – mit Ausnahme von Edelmetallkosten – zu 75 v.H. zu berücksichtigen. Aufgru... Beihilfe: BEB-Leistungen / Laborkosten gemäß § 9 GOZ: Material- und Laborkosten nach BEL/BEL II:
Juradent-ID: 2048 erstellt am: 27.01.2011 letzte Aktualisierung: 10.01.2012
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