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AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden   Mit Urteil vom 28.07.2014 (Az.: 116 C 148/13) hat das Amtsgericht (AG) Bonn entschieden, dass die GOZ 2197 weder in der Position 2120 enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil dieser Leistung ist. Eine diesbezüglich vorgenommene Kürzung des zahnärztlichen Honorars sei daher nicht rechtmäßig. Das Gericht führt insoweit aus:   „Die Leistung nach GOZ 2120 beschreibt eine Arb... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3258 erstellt am: 26.08.2014 letzte Aktualisierung: 06.10.2014
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Analoge Berechnung eines mehrschichtigen Aufbaus mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt ... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3259 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 28.04.2019
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GOZ-Nr. 2120 analog für mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Komposit-material in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2120: Analogberechnung Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik:
Juradent-ID: 3260 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 28.08.2014
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Rechtskräftige berufsgerichtliche Verurteilung darf mit Angabe des Arztnamens veröffentlicht werden Mit Beschluss vom 03.03.2014 (Az.:1 BvR 1128/13) hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschieden, dass ein Arzt, der wissentlich Abrechnungsbetrug begeht, damit rechnen muss, dass sein Name im Ärzteblatt seiner Kammer veröffentlicht wird.   Sachverhalt  Im konkreten Fall hatte die Ärztekammer einem Arzt vorgeworfen,gegenüber Privatpatienten Rechnungen erstellt zu haben, d... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Berufsrecht:
Juradent-ID: 3261 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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Welches Provisorium ist wann das Richtige? – GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin Die Provisorien der GOZ-2012, Teil I / GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin zu den GOZ-Nrn. 2260, 2270, 5120 und 5140 : Es geht einmal mehr darum, schon in der Planungsphase die wahren Kosten zu kalkulieren. Ob dabei z. B. 23,34 Euro für ein Provisorium zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind, muss jeder für sich selbst entscheiden. Das entspräche bei einem Minutensatz von 4,67 Euro ca. 5 ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung:
Juradent-ID: 3262 erstellt am: 29.08.2014 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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Welches Provisorium ist wann das Richtige? – GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin Die Provisorien der GOZ-2012, Teil II / GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin zu den Geb.-Nrn. 7080 und 7090 GOZ: Die Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden Langzeitprovisorium ist angezeigt, wenn besondere medizinische Gründe dies erfordern. Indikationen sind z. B. die Veränderung der Bisslage oder die Stabilisierung einer vorhandenen bzw. neu eingestellten Bisslage; ... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7080: Festsitzendes laborgefertigtes Provisorium
Juradent-ID: 3263 erstellt am: 29.08.2014 letzte Aktualisierung: 29.08.2014
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BZÄK: Stellungnahme "Endodontologische Leistungen" – Stand: Februar 2024 Zahlreiche Leistungen der modernen Wurzelkanalbehandlung bedürfen der analogen Bewertung und Berechnung. Zur Anwendung des § 6 Abs. 1 GOZ wird verwiesen auf die Stellungnahmen „Analoge Leistungen“ und „Rechnungslegung analoger Leistungen“ (beide Stand 9/2022), den „Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ (Stand 10/2023) sowie die „Beschlüss... Analogie: Endodontie: Analog zu berechnende Leistungen in der Endodontie
Juradent-ID: 3268 erstellt am: 21.03.2024 letzte Aktualisierung: 10.04.2024
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Pauschalisierte Zuzahlung mit einem vierstelligen Steigerungssatz hinter dem Komma Dürfen wir bei Kassenpatienten eine pauschalisierte Zuzahlung von z. B. € 50 berechnen, wenn wir eine über die Grundversorgung hinausgehende Leistung durchführen? In vielen Praxen (...) ist es üblich, dass gesetzlich versicherte Patienten, die eine über die durch die GKV bestimmte Grundversorgung hinausgehende höherwertige Füllung erhalten möchten, die lakonische Aussage bekommen: „Dafür ne... GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen: Mehrkostenvereinbarung zur Füllungstherapie nach § 28 Abs. 2 SGB:
Juradent-ID: 3270 erstellt am: 03.09.2014 letzte Aktualisierung: 03.09.2014
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Notfallmäßige Behandlung eines gesetzlich Versicherten schließt den Anspruch auf eine Mehrkostenvereinbarung nicht aus Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.02.2013 (Az.: S 2 KA 255/12) über eine sachlich-rechnerische Berichtigung von Seiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein entschieden. Hintergrund Geklagt hatte ein Zahnarzt gegen die KV Nrodrhein, der bei einer in Begleitung ihrer Mutter erschienenen Patientin (geb. 1994) im Rahmen des Notdienstes die abgebrochenen ... GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen: Mehrkostenvereinbarung zur Füllungstherapie nach § 28 Abs. 2 SGB:
Juradent-ID: 3271 erstellt am: 25.02.2014 letzte Aktualisierung: 03.09.2014
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Arbeiten unter Stereomikroskop - in der Hauptleistung enthalten Ihre Versicherung stellt im Zuge der Kostenerstattung fest, dass die berechnete Laborposition „Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop" nicht erstattet werden könne, da die Herstellung des Werkstückes immer in Teilabschnitten erfolge und diese Leistung in der Zielleistung (Inlay, Krone, Brücke usw.) enthalten sei. Diese Maßnahmen seien des weiteren Grundvoraussetzung für die Anfertigung ein... Labor: Berechnung nach BEB: Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop:
Juradent-ID: 3273 erstellt am: 05.09.2014 letzte Aktualisierung: 09.02.2022
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