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GOZ-Nr. 2197 ist weder in den GOZ-Nrn. 2060 ff. enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil der Leistung Wir beziehen uns auf die Stellungnahme Ihrer Versicherung, die im Rahmen der Kostenerstattung feststellt, dass die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung) nicht neben den Gebührenziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ (Kompositrestauration) berechnungsfähig ist. Es ist richtig, dass bei der Überarbeitung der GOZ 2012 u. a. auch neue Leistungen aufgenommen wurden, die offensichtlich... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3303 erstellt am: 07.10.2014 letzte Aktualisierung: 22.11.2017
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Knochenmanagement – Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter dem Titel „Knochenmanagement“ eine tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen / Leistungskombinationen erarbeitet. Die Systematik d... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten:
Juradent-ID: 3304 erstellt am: 08.10.2014 letzte Aktualisierung: 08.10.2014
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Empfehlungen der Zahnärztekammer Nordrhein zum Knochenmanagement – Zahnärztekammer Nordrhein trägt einige Abrechnungsempfehlungen der BZÄK nicht mit Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Abrechnungsempfehlungen zum Knochenmanagement. Die GOZ 2012 beinhaltet viele neue Gebührenziffern, die das Knochenmanagement betreffen. Diese findet man überwiegend im Kapitel K. Implantologische Leistungen. Aber auch im Abschnitt E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums gibt es eine Gebührenziffer, die Rahmen de... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Socket Preservation
Juradent-ID: 3305 erstellt am: 09.10.2014 letzte Aktualisierung: 09.10.2014
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Socket Preservation nach Entfernung eines Implantats Die Geb.-Nr. 4110 GOZ stellt ausdrücklich auf das Auffüllen von Knochendefekten ab, d. h. auf mehr- oder allseitig von Knochen und Zahn begrenzte Defekte im/am Knochen unter Beteiligung eines Parodonts. Die Angabe eines Implantates in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 4110 ist fachlich nicht nachvollziehbar, da in diesem Fall gar kein regenerationsfähiges Parodontium existiert und somit kei... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Socket Preservation
Juradent-ID: 3306 erstellt am: 09.10.2014 letzte Aktualisierung: 09.10.2014
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OLG Hamm: Zahnärztlicher Behandlungsfehler aufgrund einer nicht behandelten CMD vor prothetischer Versorgung – Urteil vom 04.07.2014 Liegt bei einem Patienten eine craniomandibuläre Dysfunktion vor, muss zunächst eine funktionelle Therapie durchgeführt werden. Wird die endgültige prothetische Versorgung - ohne Abzuwarten - durchgeführt, liegt darin ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 04.07.2014 (Az.: 26 U 131/13) entschieden. Der Behandler hatte einen Behandlungsfehle... GOZ 2012: J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 8000: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD):
Juradent-ID: 3307 erstellt am: 09.10.2014 letzte Aktualisierung: 28.06.2020
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VerfGH: Behandler muss auf fehlende vertragsärztliche Zulassung hinweisen Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes hat mit Urteil vom 7. April 2014 (Az.: Lv 9/13) klargestellt, dass rein privatärztlich tätige Ärzte einen gesetzlich krankenversicherten Patienten auch in Notfällen darüber aufklären müssen, dass die Vergütung der Behandlung nicht den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber abgerechnet werden kann, weil er über keine entsprechend... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Privatärztlicher Notdienst:
Juradent-ID: 3310 erstellt am: 13.10.2014 letzte Aktualisierung: 27.05.2015
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Empfehlung des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Sachsen Die Frage der Nebeneinanderberechnung der GOZ-Gebührennummer 1040 neben der BEMA-Nr. 107 wird unterschiedlich interpretiert. Da diese Fragestellung häufig im Praxisalltag auftritt, befasste sich der GOZ-Ausschuss der Landeszahnärztekammer Sachsen mit diesem Thema und erstellte in Konsens mit der KZV Sachsen dazu folgende Empfehlung: Zur Beurteilung einer möglichen Nebeneinanderberechnung de... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Berechnung der GOZ-Nr. 1040 neben BEMA-Nr. 107
Juradent-ID: 3311 erstellt am: 14.10.2014 letzte Aktualisierung: 14.10.2014
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„Berechnungsfähigkeit der 2197 GOZ ist wissenschaftlich untermauert“ – Experten-Hearing mit Prof. Dr. Roland Frankenberger In der Diskussion um die Berechnungsfähigkeit der Gebührenziffer 2197 GOZ neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ hat die Zahnärztekammer Nordrhein am 17. September 2014 den von Seiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit einem Gutachten beauftragten Prof. Dr. Roland Frankenberger zu einem Experten-Hearing eingeladen. Seit Inkrafttreten der GOZ 2012 vertritt die Zahnärztekammer Nordrhe... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3315 erstellt am: 26.10.2014 letzte Aktualisierung: 26.10.2014
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Geb.-Nr. 2250 GOÄ für Zahnärzte nicht mehr zugänglich Wie berechnet man die Entfernung von störenden Exostosen im Bereich des Torus Palatinus? Tatsächlich ist die Gebührenposition 2250 GOÄ für Zahnärzte leider nicht mehr zugänglich und es findet sich in der GOZ für die Entfernung von palatinal gelegenen Exostosen keine entsprechende Gebührenposition. Man kann also in diesem Fall von einer selbstständigen zahnärztlichen Leistung sprechen, die... GOÄ: L.V. Knochenchirurgie (Ä2253-Ä2267): Ä2250: Entfernung von Exostosen:
Juradent-ID: 3316 erstellt am: 27.10.2014 letzte Aktualisierung: 27.10.2014
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Fristlose Kündigung Behandlungsvertrag: Zahnarzt muss die Neuanfertigung einer zahnprothetischen Brücke bei erheblichen Mängeln anbieten Mit Urteil vom 05.09.2014 (Az.: 26 U 21/13 ) hat das OLG Hamm entschieden, dass  ein Zahnarzt dem Patienten die Neuanfertigung einer zahnprothetischen Brücke anbieten muss, wenn diese so erhebliche Mängel aufweist, so dass es ihrer Erneuerung bedarf. Unterlässt er ein derartiges Angebot, so kann der Patient den Behandlungsvertrag nicht nur fristlos kündigen. Er schuldet dem Zahnarzt a... Praxis: Aufklärung und Haftung: Kündigungsrecht des Patienten:
Juradent-ID: 3317 erstellt am: 14.11.2014 letzte Aktualisierung: 14.11.2014
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