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LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar – Urteil vom 24.07.2014 Nachdem das AG Pankow/Weißensee am 10.01.2014 (Az.: 6 C 46/13), das AG Recklinghausen am 19.12.2013 (Az.: 54 C 117/13) sowie das Amtsgericht Bayreuth mit Urteil vom 27. Februar 2014 (Az.: 107 C 1090/13) feststellten, dass neben der GOZ-Nr. 6100 für ein Klebebracket auch die GOZ-Nr. 2197 für dessen adhäsive Befestigung berechnet werden kann, hat auf Landgerichtsebene das LG Hildesheim am 24.07.2... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3284 erstellt am: 12.09.2014 letzte Aktualisierung: 28.05.2017
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AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bayreuth vom 27. Februar 2014 (Az. 107 C 1090/13) stellte das Gericht fest, dass die adhäsive Befestigung von Brackets über die GOZ-Position 2197 gesondert neben GOZ 6100 berechnungsfähig ist. Zur Begründung führt das Gericht aus: „Ausgehend vom Wortlaut der beiden Ziffern sind damit durchaus unterschiedliche Leistungen abgegolten. Die Ziffer 6100 ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3286 erstellt am: 10.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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BZÄK: Honorierung der Auskunftserteilung an private Krankenversicherungsunternehmen – Stand: August 2024 § 630a Abs. 1 BGB Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. § 1 Abs. 3 ZHG Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf z... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3287 erstellt am: 26.09.2024 letzte Aktualisierung: 26.09.2024
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Die Honorierung der Auskunftserteilung an private Krankenversicherungsunternehmen – Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Stand Februar 2014 Zur Thematik „Auskunftserteilung an Private Krankenversicherungen“ hat der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Februar 2014 ein Positionspapier erarbeitet. Zunächst werden diejenigen Paragrafen aus verschiedenen Gesetzeswerken aufgelistet, die in diesem Zusammenhang relevant sind: § 630a Abs. 1 BGB Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinisc... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Nicht für die Honorierung von Auskünften an PKVen :
Juradent-ID: 3288 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 31.10.2017
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Mustervereinbarung Patient                          Vereinbarung über die Vergütung von Auskunftserteilung   zwischen ______________________________________________________________   und ___________________________________________________________________   Als Vergütung für die A... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3289 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Musterschreiben PKV   Adresse                                                                ... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3290 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Auskunftsbegehren der Versicherung   Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihre Versicherung verlangt umfangreiche Auskünfte zur Feststellung der Leistungspflicht im Hinblick auf die bei Ihnen geplante/durchgeführte Behandlung. Soweit Ihnen dies zugemutet werden kann, sind Sie, nicht jedoch Ihr Zahnarzt, durch das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Ger... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3291 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Eine kleine Übersicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation Allgemein Was ist der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumentation? Therapiesicherung Rechenschaftslegung Beweisfunktion::Hier geht es nicht nur um den Vorwurf von Behandlungsfehlern, sondern insbesondere auch um Vorhalte in Bezug auf eine korrekte Abrechnung! Wichtig Der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumen... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3292 erstellt am: 20.08.2013 letzte Aktualisierung: 18.09.2014
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OLG Köln: Eine nicht gegen Veränderungen geschützte elektronische Dokumentation hat im Zweifel keinen Beweiswert Nach dem neuen § 630 f ist ein  Behandler verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Im Falle von Berichtigungen und Änderungen in der Patientenakte muss zum einen der ursprüngliche Inhalt sowie zum anderen erkennbar bleiben, wann die Berichtigungen bzw. Änderungen vorgenommen worden sind. Das Berufungsverfahren vor dem Oberl... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3293 erstellt am: 18.09.2014 letzte Aktualisierung: 03.12.2014
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Abrechnungseinschränkung auf den Bereich "Kieferorthopädie" ist fachlich nicht gerechtfertigt Von Ihrem Kostenerstatter wird argumentiert, bei der GOZ-Nr. 6190 „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“ handele es sich um eine Ziffer aus dem „Teil G - Kieferorthopädische Leistungen“ der GOZ, die demzufolge auch nur im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung berechnungsfähig sei. Richtig ist, das... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch:
Juradent-ID: 3294 erstellt am: 03.04.2025 letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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