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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

Die Verwendung von Unterschriftenpads (Sign-Pads) – Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Insbesondere für den Fall, dass sich eine Praxis dafür entschieden hat seine Patientenkartei in elektronischer Form zu führen, stellt sich die Frage nach der Verwendung von Unterschriftenpads, um dann alle Dokumente in elektronischer Form führen und archivieren zu können. Damit könnte der Zahnarzt vermeiden, neben der elektronisch geführten Patientenkartei auch noch Dokumente in Papierform führ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3669 erstellt am: 14.12.2016 letzte Aktualisierung: 14.12.2016
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OLG München: Vertragsunterzeichnung auf Schreibtablett (z.B. iPad) ist unwirksam – Urteil vom 04.06.2012 Die „gesetzlich vorgeschriebene Schriftform“ kann grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden, welche sodann dieselbe Rechtswirkung entfaltet wie eine eigenhändige Unterschrift. Die bloße Unterschrift auf einem Unterschriftenpad ist hiermit allerdings nicht gleichzusetzen bzw. führt zur Unwirksamkeit des Dokuments. Dies hat beispielsw... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3670 erstellt am: 14.12.2016 letzte Aktualisierung: 14.12.2016
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OLG Hamm: Fehlbehandlung kann trotz ausdrücklichem Patientenwunsch vorliegen Wünscht ein Patient explizit eine Behandlung, die einen Verstoß gegen medizinische Standards darstellt, so ist ein Arzt verpflichtet, diese abzulehnen. Führt er die Behandlung dennoch durch, so ist er hierfür haftbar (siehe hierzu auch Juradent-ID 1744). Dieser Grundsatz wurde nun jüngst durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 26.04.2016 (Az.: 26 U 116/14) bestätigt und die er... Analogie: Funktionsanalyse / CMD / Gnathologie: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD):
Juradent-ID: 3671 erstellt am: 27.06.2016 letzte Aktualisierung: 15.12.2016
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AG Köln: Herstellung der Schablone kann analog berechnet werden – Urteil vom 24.11.2015 Das Amtsgericht (AG) Köln hat mit Urteil vom 24.11.2015 (Az.: 146 C 113/14) bestätigt, dass neben dem „Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation“ nach GOZ-Nr. 9003 die Herstellung der Schablone nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden kann. Wörtlich stellt das Gericht in seinen Entscheidungsgründen fest: „Die Ziffer 7000 analog GOZ kann neben Ziffer... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9003: Herstellung einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone
Juradent-ID: 3673 erstellt am: 30.12.2016 letzte Aktualisierung: 17.09.2018
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Zahnärztliche Leistungen im Vorfeld der Verwendung einer individuellen Orientierungs-/Positionierungsschablone Im Rahmen Ihrer implantologischen Behandlung wurde intraoperativ eine Orientierungs-/Positionierungsschablone verwendet, die der Übertragung der diagnostisch festgelegten Implantatposition auf die Operationssituation dient. Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 9003 stellt klar, dass mit dieser Gebührennummer die „Verwendung“ einer therapeutischen Schablone beschrieben ist, sodass wir gebührenk... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9003: Herstellung einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone
Juradent-ID: 3674 erstellt am: 30.12.2016 letzte Aktualisierung: 30.12.2016
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ClinCheck® im Zusammenhang mit Aligner-Therapie Im Rahmen Ihrer Alignertherapie wurde mittels ClinCheck®-Plänen auf Grundlage der Anfangsunterlagen der zu erwartende Behandlungsverlauf und das Ergebnis simuliert und verfeinert. Dieser sehr aufwendige Vorgang wurde von uns mit der GOZ-Nr. ____ analog in Rechnung gestellt. Ihre Versicherung verweigert die Kostenerstattung mit dem Argument, die gesamte kieferorthopädische Behandlungsplanung... Analogie: KFO: ClinCheck®-Plan:
Juradent-ID: 3675 erstellt am: 04.01.2017 letzte Aktualisierung: 04.01.2017
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Mikrobiologische Diagnostik in der Parodontitistherapie – Gemeinsame Stellungnahme der DGP und der DGZMK (Stand 01.10.2005) In der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK) wird bezüglich der Indikationen für die mikrobiologische Diagnostik in der Parodontitistherapie festgestellt: „Eine mikrobiologische Diagnostik ist in der klinischen Praxis nur dann sinnvoll, wenn sich aus ihr eine therapeuti... PKV: Medizinische Notwendigkeit: Bakterientest
Juradent-ID: 3676 erstellt am: 04.01.2017 letzte Aktualisierung: 04.01.2017
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Mikrobiologische Diagnostik in der Parodontitistherapie – Gemeinsame Stellungnahme der DGP und der DGZMK (Stand 01.10.2005) In der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK) wird bezüglich der Indikationen für die mikrobiologische Diagnostik in der Parodontitistherapie festgestellt: „Eine mikrobiologische Diagnostik ist in der klinischen Praxis nur dann sinnvoll, wenn sich aus ihr eine therapeuti... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3677 erstellt am: 04.01.2017 letzte Aktualisierung: 04.01.2017
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Keine Erstattung aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit Untersuchungen haben gezeigt, dass durch eine Parodontitis auch das Risiko für bestimmte allgemeinmedizinische Erkrankungen erhöht wird. Bei zu später Diagnose und bei falscher oder ausbleibender Behandlung führt eine Parodontitis zu einem fortschreitenden Verlust am Zahnhalteapparat, an dessen Ende der Verlust der betroffenen Zähne steht. Durch ihren Status als chronische Erkrankung mit we... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3678 erstellt am: 22.01.2014 letzte Aktualisierung: 16.05.2018
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Zahnmedizin und Zahntechnik - Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis – Broschüre der BZÄK und KZBV Für die Beschaffung der Zahntechnik stehen dem Zahnarzt eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst kann der Zahnarzt die erforderlichen zahntechnischen Arbeiten selbst ausführen. Um Ressourcen besser zu nutzen oder um das Leistungsspektrum zu verbreitern, kommt auch Herstellung in einem von mehreren Zahnärzten gemeinsam betriebenen Praxislabor in Betracht. Schließlich kann der... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Schriftenreihe "Beruf + Recht":
Juradent-ID: 3679 erstellt am: 15.11.2015 letzte Aktualisierung: 12.01.2017
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