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AG Köln: Begrenzende Klausel auf „Höchstsätze der Gebührenordnungen“ ist intransparent Das Amtsgericht (AG) Köln hat mit Urteil vom 28.03.2012 (Az.: 118 C 330/11) eine Klausel in dem betroffenen Versicherungstarif als unwirksam gewertet, da darin nur die Rede von „Höchstsätzen“ war, ohne eine weitere Konkretisierung. Der dem Urteil zugrundeliegende Tarif enthielt folgenden Zusatz: „soweit die Gebühren für zahnärztliche Behandlung im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen Ge... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Beschränkung auf die „Höchstsätze“ der Gebührenordnung:
Juradent-ID: 3636 erstellt am: 20.10.2016 letzte Aktualisierung: 20.10.2016
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Konsile berechnen Die Leistung nach Nummer 60 darf nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst hat. Die Leistung nach Nummer 60 kann auch dann berechnet werden, wenn die Erörterung zwischen einem liquidationsberechtigten Arzt und dem ständigen persönlich... GOÄ: B.IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz (Ä45-Ä62): Ä60: Konsiliarische Erörterung:
Juradent-ID: 3637 erstellt am: 20.10.2016 letzte Aktualisierung: 21.09.2017
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OLG Düsseldorf: Honoraranspruch auch bei Mängeln am Zahnersatz Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.07.2016 (Az.: I-18 U 95/15) entschieden, dass einem Zahnarzt ein Honoraranspruch für eine durchgeführte prothetische Behandlung auch dann zusteht, wenn die Behandlung insgesamt an geringfügigen Mängeln leidet. In dem vorliegenden Fall hatte der Zahnarzt einer Patientin mit Teleskopprothesen im Ober- und Unterkiefer versorgt. Nach ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Keine Haftung wenn Patient Zweitbehandlung verweigert:
Juradent-ID: 3638 erstellt am: 23.10.2016 letzte Aktualisierung: 18.11.2016
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OLG München: Abrechnung von Leistungen angestellter Zahnärzte § 4 Absatz 2 Satz 1 GOZ enthält die Legaldefinition des Begriffes „eigene Leistungen“. Danach hat der Zahnarzt die betreffenden zahnärztlichen Leistungen höchstpersönlich und eigenhändig zu erbringen. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass die Leistungen unter seiner Aufsicht und fachlichen Anleitung vom selbst nicht liquidationsberechtigten Zahnarzt im Auftrage oder vom zahnmedizinischen Fachper... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 4 Gebühren: „Eigene Leistungen“ in § 4 Absatz 2 GOZ:
Juradent-ID: 3639 erstellt am: 24.10.2016 letzte Aktualisierung: 24.10.2016
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OVG NRW: Regelhafte Überschreitung des Regelsatzes begründet Berufspflichtverstoß Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfahlen hat mit Urteil vom 20.04.2016 (Az.: 6t A 2817/13.T) die Auffassung der zuständigen Landesärztekammer bestätigt, wonach eine regelhafte Abrechnung unter Überschreitung des Schwellenwertes einen ärztlichen Berufspflichtverstoß begründen kann. Es hielt die Auferlegung einer Geldbuße in Höhe von 7.000 Euro hierfür tat- und schuldangemessen. ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Pauschale Begründung:
Juradent-ID: 3640 erstellt am: 27.10.2016 letzte Aktualisierung: 27.10.2016
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LAG Rheinland-Pfalz: Kündigung im Kleinbetrieb wegen hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten Ein Arbeitgeber muss eine beabsichtige Kündigung eines Arbeitnehmers nach der Vorschrift des § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Regel auf personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe stützen. Diese Vorschrift findet nach § 23 Abs. 1 KSchG hingegen nur Anwendung, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für eine ärztliche Praxis, die deutli... Praxis: Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrages:
Juradent-ID: 3641 erstellt am: 31.10.2016 letzte Aktualisierung: 31.10.2016
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Fragen und Antworten zum neuen GOZ Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) – Stand: März 2014 FAQ´s zur GOZ-Rechnung, Anlage 2 Briefkopf Unterliegt die Gestaltung des Briefkopfes genauen Vorgaben durch das BMG oder kann dieser auch durch die Praxen kreativ gestaltet werden? Aus der aktuellen Anlage 2 GOZ die Notwendigkeit, im Briefkopf die Namen der Zahnärzte und die Anschrift der Praxis auszuweisen. Die Platzierung dieser Angaben sowie des Logos ist lediglich exemplarisch. ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3642 erstellt am: 23.04.2024 letzte Aktualisierung: 23.04.2024
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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer Gemäß § 6 Abs 1 GOZ analog zu berechnende Leistungen in der Endodontie Bundeszahnärztekammer, April 2014 • Die im Rahmen der Revision von Wurzelfüllungen vor der Aufbereitung des natürlichen Wurzelkanals erforderliche Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelfüllmaterials wird in den Fällen, in denen die unmittelbare Bearbeitung und Desinfektion des Wurzelkanalwanddentins verhindert ist... Analogie: Endodontie: Endodontische Revisionsbehandlung
Juradent-ID: 3643 erstellt am: 02.09.2014 letzte Aktualisierung: 02.11.2016
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AG Düsseldorf zur Teilleistungsberechnung nach GOZ-Nr. 2230 Die neu eingefügte Berechnungsbestimmung zu den GOZ-Nrn. 7080, 7090 besagt, dass eine Teilleistungsberechnung gemäß den GOZ-Nrn. 2230, 2240 für eine Krone/ein Veneer nach den GOZ-Nrn. 2200-2220 nicht möglich ist, wenn der betreffende Zahn langzeitprovisorisch nach GOZ-Nr. 7080 versorgt worden ist. Daraus ergibt sich die Frage, wie eine langzeitprovisorische Versorgung berechnet werden... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2230: Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 - halbe Gebühr:
Juradent-ID: 3644 erstellt am: 17.11.2016 letzte Aktualisierung: 18.12.2016
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SG München: Lokalen Fluoridierung nach BEMA-Nr. IP4 nur einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig Das Sozialgericht (SG) München hat mit Urteil vom 19.05.2016 (Az.: S 21 KA 5210/15) entschieden, dass die Abrechnung mehrerer lokaler Fluoridierungen nach BEMA-Nr. IP4 im Abstand weniger Tage oder Wochen unzulässig ist. Auch im Falle eines erhöhten Kariesrisikos ist auf eine Anwendung in möglichst regelmäßigen Abständen – also ca. alle drei Monate – zu achten. Sachverhalt: Die KZV Bayer... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3645 erstellt am: 17.11.2016 letzte Aktualisierung: 17.11.2016
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