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OLG Karlsruhe: Keine Aufklärungspflicht über verschiedene Präparationsmethoden – Urteil vom 31.07.2019 Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 31.07.2019 (Az.: 7 U 118/18) entschieden, dass die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Zahnarztes und eine Aufklärung über verschiedene Präparationsmethoden (hier: Stufenpräparation gegenüber Hohlkehlpräparation) nicht erforderlich ist. Im zugrunde liegenden Fall ging es unter anderem um Schadensersatzforderungen einer Patien... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2210: Eingriffs- und Risikoaufklärung bei zahnprothetischen Maßnahmen:
Juradent-ID: 4107 erstellt am: 26.11.2019 letzte Aktualisierung: 26.11.2019
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BSG: Entzug der Zulassung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht – Urteil vom 13.02.2019 Mit Beschluss vom 13.02.2019 (Az.: B 6 KA 20/18 B) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Vertragsärzte ihre Fortbildung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums nachweisen müssen und das Nachholen versäumter Fortbildungen nicht beliebig lang, sondern nur binnen einer Zusatzfrist von zwei Jahren möglich ist. Eine nachträgliche, außerhalb dieses Zeitraums liegende Erfüllu... GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V: Verspäteter Fortbildungsnachweis:
Juradent-ID: 4108 erstellt am: 28.11.2019 letzte Aktualisierung: 28.11.2019
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Nachkontrolle, Nachbehandlung, gibt es da einen Unterschied? – LZK BW, Stand 2016 Kontrollen und Nachbehandlungen nach chirurgischen Maßnahmen sollen die Wundheilung fördern und laufen im Praxisalltag unabhängig von der Art des intraoralen chirurgischen Eingriffs häufig ähnlich ab. In der GOZ bzw. GOÄ sind jedoch unterschiedliche Nachbehandlungsmaßnahmen aufgeführt, deren Unterscheidung für die korrekte Rechnungsstellung wichtig ist. Die GOZ unterscheidet bei der chirurg... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3300: Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Juradent-ID: 4109 erstellt am: 27.11.2019 letzte Aktualisierung: 28.11.2019
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OLG Köln: PKV darf den Patienten auf vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen – Beschluss vom 22.08.2018 Vermutet eine private Krankenversicherung (PKV) einen Behandlungsfehler des Arztes, darf sie den Patienten darauf aufmerksam machen - dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln durch Beschluss vom 22.08.2018 (Az.: 5 U 26/18) entschieden und die Berufung eines Zahnarztes zurückgewiesen. In dem vom OLG Köln entschiedenen Fall hatte der Versicherer im Rahmen einer Implantat-Lösung für drei Back... PKV: Empfehlungen von PKVn: PKV vermutet Behandlungsfehler
Juradent-ID: 4110 erstellt am: 28.11.2019 letzte Aktualisierung: 28.11.2019
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VG Düsseldorf: GOZ-Nr. 5170 ist nicht durch die parallel berechneten GOZ-Nrn. 2150 ff. oder 2200 ff. abgegolten – Urteil vom 13.12.2016 Durch den Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 16.11.2012 (B 3100 – 3.1.6.2.A – IV A 4) wurde die Beihilfefähigkeit von erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ-Nr. 5170 erheblich eingeschränkt. Dort ist hinterlegt: „Die Berechnung einer Gebühr nach Nummer 5170 GOZ kann regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen (Abschnitt F des Gebührenverze... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4111 erstellt am: 02.12.2019 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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OVG NRW: Ansatz der GOZ-Nr. 5170 auch bei einer Versorgung mit Kronen – Beschluss vom 08.06.2016 Mit rechtskräftigem Berufungsbeschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 A 1660/15) bestätigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein Urteil des VG Köln vom 10.06.2015 (Az.: 10 K 4705/13) und stellt fest, dass bei ungünstigen Kieferverhältnissen der Ansatz der GOZ-Nr. 5170 nicht nur bei einer zahnprothetischen Behandlung, sondern auch bei einer Versorgung mit Vollkronen nach GOZ-Nr. 2210 ... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4112 erstellt am: 01.09.2016 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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Individuelle Abformung ist nicht mit Inlays/Kronen abgegolten In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 2000 bis 2220 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 5170 GOZ könne regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen (Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses) in Betracht kommen. I... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4113 erstellt am: 06.11.2010 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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OVG Sachsen: Adhäsive Befestigung ist mit der GOZ-Nr. 6100 abgegolten – Urteilen vom 24.08.2018 und 05.07.2019 Trotz der umfangreichen positiven Rechtsprechung zur Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach GOZ-Nrn. 2197 und 6100 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen in zwei Urteilen vom 24.08.2018 (Az.: 2 A 887/16) und vom 05.07.2019 (Az.: 2 A 301/17) klargestellt, dass die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 für eine adhäsive Befestigung von Klebebrackets nicht beihilfefähig ist. Zur Begründung ste... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 4114 erstellt am: 02.12.2019 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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VG Ansbach: Adhäsive Befestigung von Brackets kann neben der GOZ-Nr. 6100 gesondert in Rechnung gestellt werden – Urteil vom 06.08.2019 Im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung hat das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach die medizinische Notwendigkeit der adhäsiven Befestigung von Brackets sowie die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 und 6100 ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 06.08.2019 - Az.: AN 18 K 18.00706). Es stellt ferner fest, dass eine bestehende oder fehlende Kostenübernahme für eine... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 4115 erstellt am: 03.12.2019 letzte Aktualisierung: 03.12.2019
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Argument: BEB-Nrn. 0814 ff. Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 9000 Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, dass die von uns berechneten Maßnahmen nach den BEB-Nrn. 0814 ff. Bestandteil des zahnärztlichen Honorars bei der Planung der implantologischen Behandlung und somit nicht gesondert berechnungsfähig sind. Zu dieser Aussage möchte ich hiermit Stellung nehmen, da auf eine klare Abgrenzung der erbrachten zahntechnischen Leistungen zur GOZ-Nr. 9000 zu achten ist:... Labor: Berechnung nach BEB: Modellanalyse in der Implantologie
Juradent-ID: 4116 erstellt am: 12.12.2019 letzte Aktualisierung: 12.12.2019
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