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Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 25.04.2014): Die Nummer 2060 gilt für alle einflächigen Kavitäten, die in adhäsiver Restaurationstechnik mit Kompositmaterialien sowohl an Front- als auch an Seitenzähnen versorgt werden. • Die Leistung wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf. auch mehrfach je Zahn berechnet. •... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2060: Restauration in Adhäsivtechnik, einflächig:
Juradent-ID: 2273 erstellt am: 29.12.2011 letzte Aktualisierung: 04.02.2022
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Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 25.04.2014): Die Nummer 2080 gilt für alle zweiflächigen Kavitäten, die in adhäsiver Restaurationstechnik mit Kompositmaterialien sowohl an Front- als auch an Seitenzähnen versorgt werden. • Die Leistung wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf. auch mehrfach je Zahn berechnet. ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2080: Restauration in Adhäsivtechnik, zweiflächig:
Juradent-ID: 2274 erstellt am: 29.12.2011 letzte Aktualisierung: 04.02.2022
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Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung – Stand: 14.11.2019 Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 14.11.2019): Die Nummer 2100 gilt für alle dreiflächigen Kavitäten, die in adhäsiver Restaurationstechnik mit Kompositmaterialien sowohl an Front- als auch an Seitenzähnen versorgt werden. Die Leistung wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf. auch mehrfach je Zahn berechnet. Maßnah... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2100: Restauration in Adhäsivtechnik, dreiflächig:
Juradent-ID: 2275 erstellt am: 29.12.2011 letzte Aktualisierung: 04.02.2022
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung – Stand 14.11.2019 Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 14.11.2019): „Die Nummer 2120 gilt für alle mehr als dreiflächigen Kavitäten, die in adhäsiver Restaurationstechnik mit Kompositmaterialien sowohl an Front- alsauch an Seitenzähnen versorgt werden. Die Leistung wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf. auch mehrfach je Zahn berechne... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2120: Restauration in Adhäsivtechnik, mehr als dreiflächig:
Juradent-ID: 2281 erstellt am: 29.12.2011 letzte Aktualisierung: 14.04.2021
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 56 des Beratungsforums – Stand: 01.09.2023 Die „Professionelle Zahnreinigung“ (PZR) ist ein Maßnahmenpaket zur systematischen Entfernung aller Arten von Belägen auf den Zahnoberflächen und den freiliegenden Wurzeloberflächen im supragingivalen und gingivalen Bereich der Zähne. Die PZR umfasst – abhängig von der individuellen Notwendigkeit – die Reinigung der Zahnzwischenräume, die Entfernung des Biofilms, die Pol... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Berechnungsfähigkeit der GOZ 1040:
Juradent-ID: 2282 erstellt am: 14.11.2023 letzte Aktualisierung: 18.01.2024
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GOZ-Nr. 5170 neben Einzelkronenversorgung Die Einwände Ihrer Versicherung gegen die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 im Rahmen einer Einzelkronen-Versorgung sind sowohl aus zahnmedizinisch-fachlicher als auch aus gebührenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Die GOZ Positionen für die Versorgung mit Kronen enthalten die Bestimmung, dass mit diesen Leistungen neben der Präparation und Relationsbestimmung auch die Abformungen abgegolt... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2210: Individuelle Abformung
Juradent-ID: 2283 erstellt am: 30.12.2010 letzte Aktualisierung: 31.12.2011
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 41 und Nr. 43 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 und/oder die Leistung nach der Nummer 2195 ist je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig. Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig. ________________________________________________________________________________________________________________________   Kommentar zur Leistungsbes... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2195: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone:
Juradent-ID: 2285 erstellt am: 23.01.2024 letzte Aktualisierung: 23.01.2024
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Instrumentenbruch - kein Behandlungsfehler? Es passiert immer wieder - ein Endo-Instrument frakturiert - dies trotz der Verwendung von Nickel-Titan-Feilen, Drehmomentmotor und aller erdenklichen Vorsicht. Aufklärung Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Aufklärung über eine mögliche Instrumentenfraktur vor einer Wurzelkanalbehandlung sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung: Aufgrund der Häufigkeit einer Instrumentenfraktu... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Das frakturierte Endo-Instrument
Juradent-ID: 2286 erstellt am: 05.01.2011 letzte Aktualisierung: 19.09.2019
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Kommentare der BZÄK und BMG – Stand: 08.12.2017 Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 3100 (Stand 08.12.2017): „Diese Nummer ist berechnungsfähig für den plastischen Wundverschluss nach chirurgischen Maßnahmen, wenn eine Lappenplastik nicht Leistungsinhalt der chirurgischen/implantologischen Hauptleistung ist oder nach den Abrechnungsbestimmungen mit der Erbringung derselben abgegolten ist (z. B. Nummer 3090, 9100). D... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3100: Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
Juradent-ID: 2288 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 16.11.2021
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§ 5 Abs. 1 - Kaufmännische Rundungsregel   § 5 (1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Brucht... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Neuregelungen GOZ 2012:
Juradent-ID: 2290 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 02.07.2014
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