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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2327 Treffer:

§ 5 Abs. 2 GOZ - Bemessung der Gebühren   (2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leitungen sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein; Bemessungskriterien, die bereits in d... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Neuregelungen GOZ 2012:
Juradent-ID: 2291 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 13.01.2012
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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand 03.03.2017 Die GOZ-Nr. 3300 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff) hat neu aufgenommene, fachlich ungerechtfertigte Leistungseinschränkung erfahren: Die Bundeszahnärztekammer stellt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 03.03.2017) dazu fest: „Diese Nummer ist berechnungsfähig für Nachbehandlungsmaßnahmen nach einem chirurgischen Eingriff. Beispielhaft ist das Tamponieren genannt. Es können jedoch a... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3300: Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Juradent-ID: 2292 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 20.10.2023
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Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075 Vorliegend behauptet Ihr Kostenerstatter, die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055 könne nicht neben der nach den Geb.-Nr. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maßnahmen nach Geb.-Nrn. 4070, 4075 GOZ sei. Hinsichtlich der Anwendung der Gebührennummern besteht zunächst die Not... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4050: Nebeneinanderberechnung der GOZ 4050, 4055 und GOZ 4070, 4075
Juradent-ID: 2293 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 04.03.2014
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GOZ 4050/4055 und 4070/4075 - unterschiedliche Leistungsbeschreibungen Seit einiger Zeit werden Privatpatienten bei Parodontalbehandlungen häufiger mit Erstattungsproblemen konfrontiert. Manche private Krankenversicherung behauptet die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055 GOZ könne nicht neben der nach Geb.-Nrn. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maß... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4055: Nebeneinanderberechnung der GOZ 4050, 4055 und GOZ 4070, 4075
Juradent-ID: 2294 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 20.11.2012
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Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075 Vorliegend behauptet Ihr Kostenerstatter, die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055 könne nicht neben der nach den Geb.-Nr. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maßnahmen nach Geb.-Nrn. 4070, 4075 GOZ sei. Hinsichtlich der Anwendung der Gebührennummern besteht zunächst die Not... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4055: Nebeneinanderberechnung der GOZ 4050, 4055 und GOZ 4070, 4075
Juradent-ID: 2295 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 20.11.2012
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GOZ 4050/4055 und 4070/4075 - unterschiedliche Leistungsbeschreibungen Seit einiger Zeit werden Privatpatienten bei Parodontalbehandlungen häufiger mit Erstattungsproblemen konfrontiert. Manche private Krankenversicherung behauptet die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055 GOZ könne nicht neben der nach Geb.-Nrn. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maß... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4070: Nebeneinanderberechnung der GOZ 4050, 4055 und GOZ 4070, 4075
Juradent-ID: 2296 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 04.03.2014
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Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075 Vorliegend behauptet Ihr Kostenerstatter, die Leistung nach den Geb.-Nrn. 4050, 4055 könne nicht neben der nach den Geb.-Nr. 4070, 4075 GOZ berechnet werden, weil die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge „Leistungsziel“ oder auch Bestandteil der parodontalchirurgischen Maßnahmen nach Geb.-Nrn. 4070, 4075 GOZ sei. Hinsichtlich der Anwendung der Gebührennummern besteht zunächst die Not... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4070: Nebeneinanderberechnung der GOZ 4050, 4055 und GOZ 4070, 4075
Juradent-ID: 2297 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 04.03.2014
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Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Zahnärztekammer Nordrhein – Stand: 21.02.2020 Kommentar der Bundeszahnärztekammerin Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern: „Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation von Gingiva oder anderer Mundschleimhaut, also die Entnahme einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle sowie die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung. Für Schleimhauttransplantat... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4130: Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut
Juradent-ID: 2298 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 14.04.2021
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Ist eine Mesokonstruktion in den GOZ-Nrn. 2200 oder 5000 mit inbegriffen? Bei der Versorgung eines Implantates mittels Mesokonstruktion und Krone stellt sich die Frage, ob eine Mesokonstruktion in den GOZ-Nrn. 2200 oder 5000 mit inbegriffen  ist. Die Bundeszahnärztekammer teilt in ihrem GOZ-Kommentar zur GOZ 5040 (Stand 25.04.2014) mit: „Mesostrukturen aller Art, also Zwischenelemente zum Ausgleich von Pfeilerdivergenzen, sind im Leistungsverzeichnis ... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5040: Mesostrukturen
Juradent-ID: 2299 erstellt am: 03.01.2012 letzte Aktualisierung: 27.09.2014
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Wann ist welches Regelwerk anzuwenden? Paragraf 11 der neuen GOZ bestimmt in Absatz 1, dass alle Leistungen, die vor dem 01.01.2012 vollständig erbracht werden, gemäß den gebührenrechtlichen Bestimmungen und mit den Gebührenpositionen der bis zum 31.12.2011 geltenden GOZ zu berechnen sind. Wann die Rechnungserstellung erfolgt, ist dabei ohne Belang – entscheidend ist ausschließlich das Datum der Leistungserbringung. Der Absatz 2... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 11 Übergangsvorschrift: § 11 Übergangsvorschrift:
Juradent-ID: 2300 erstellt am: 04.01.2012 letzte Aktualisierung: 04.01.2012
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