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Wurzelkanaldekontamination mittels Laser als selbständige Leistung – analoge Berechnung gemäß § 6 Absatz 1 GOZ *bitte Einsatzrahmen noch individualisieren Im Rahmen Ihrer endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) wurde der Wurzelkanal / wurden die Wurzelkanäle vor der medikamentösen Einlage / den medikamentösen Einlagen und / oder der definitiven Wurzelkanalfüllung dekontaminiert um eine möglichst bakterienfreie Umgebung zu schaffen. Diese Leistung dient der Therapiesicherung ... Analogie: Endodontie: Wurzelkanaldekontamination mittels Laser
Juradent-ID: 2506 erstellt am: 12.05.2012 letzte Aktualisierung: 17.11.2012
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Wurzelkanaldekontamination mittels Laser als selbständige Leistung – analoge Berechnung gemäß § 6 Absatz 1 GOZ *bitte Einsatzrahmen noch individualisieren Im Rahmen Ihrer endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) wurde der Wurzelkanal / wurden die Wurzelkanäle vor der medikamentösen Einlage / den medikamentösen Einlagen und / oder der definitiven Wurzelkanalfüllung dekontaminiert um eine möglichst bakterienfreie Umgebung zu schaffen. Diese Leistung dient der Therapiesicherung ... Analogie: Laser: Laser Endodontie
Juradent-ID: 2507 erstellt am: 12.05.2012 letzte Aktualisierung: 17.11.2012
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Analoge Berechnung der Kariesdiagnostik mittels Laser – Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0010 oder GOÄ-Nrn. 5, 6 Bei Ihrer Untersuchung wurde zur Kariesdiagnostik ein Laserfluoreszenzverfahren eingesetzt und analog gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) § 6 Abs. 1 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme dieser modernen und schonenden Diagnosemethode mit dem Argument, der Einsatz des Lasers sei bereits in der GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn... Analogie: Kariesdiagnostik: Laserfluoreszenz-Kariesdiagnostik
Juradent-ID: 2512 erstellt am: 16.05.2012 letzte Aktualisierung: 13.04.2014
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Medikamententräger in der Parodontal-Therapie – Analoge Berechnung - kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1030 Im Verlauf Ihrer Parodontalbehandlung / parodontalchirurgischen Behandlung wurde zur Therapiesicherung, als qualitätsfördernde Maßnahme, ein so genannter  Medikamententräger eingesetzt. Da ein solcher Medikamententräger in Form einer herausnehmbaren Schiene weder in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschrieben ist, wurde das medizinisc... Analogie: Parodontologie: Medikamententräger PA:
Juradent-ID: 2514 erstellt am: 18.05.2012 letzte Aktualisierung: 17.11.2012
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Medikamententräger in der Parodontal-Therapie – Analoge Berechnung - kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1030 Im Verlauf Ihrer Parodontalbehandlung / parodontalchirurgischen Behandlung wurde zur Therapiesicherung, als qualitätsfördernde Maßnahme, ein so genannter  Medikamententräger eingesetzt. Da ein solcher Medikamententräger in Form einer herausnehmbaren Schiene weder in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschrieben ist, wurde das medizinisc... Analogie: Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung: Medikamententräger:
Juradent-ID: 2515 erstellt am: 18.05.2012 letzte Aktualisierung: 17.11.2012
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Medikamententräger in der Parodontal-Therapie – Analoge Berechnung - kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1030 Im Verlauf Ihrer Parodontalbehandlung/parodontalchirurgischen Behandlung wurde zur Therapiesicherung ein so genannter "Medikamententräger" eingesetzt. Da ein solcher Medikamententräger zur Parodontalprophylaxe und Parodontaltherapie in Form einer herausnehmbaren Schiene weder in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschrieben ist, wurde das me... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1030: Lokale Anwendung von Medikamenten mittels indiv. Schiene
Juradent-ID: 2516 erstellt am: 18.05.2012 letzte Aktualisierung: 06.08.2014
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Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix – Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie Im Rahmen Ihrer Prophylaxebehandlung/Parodontalbehandlung wurde eine subgingivale Oberflächenanästhesie mittels Einbringen von Oraqix® mittels Dispenser und Einwegkanüle durchgeführt. Diese spezielle Form der Anästhesie wurde analog gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung der Leistung mit dem Argument, dass dafür die GOZ Position 0080 „intraorale ... Analogie: Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung: Einbringen von Oraqix
Juradent-ID: 2517 erstellt am: 20.05.2012 letzte Aktualisierung: 13.12.2017
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Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix – Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie Im Rahmen Ihrer Prophylaxebehandlung / Parodontalbehandlung wurde eine subgingivale Oberflächenanästhesie mittels Einbringen von Oraqix® mittels Dispenser und Einwegkanüle durchgeführt. Diese spezielle Form der Anästhesie wurde analog gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung der Leistung mit dem Argument, dass dafür die GOZ Position 0080 „intraoral... Analogie: Parodontologie: Einbringen von Oraqix
Juradent-ID: 2518 erstellt am: 20.05.2012 letzte Aktualisierung: 13.12.2017
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Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix – Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie Im Rahmen Ihrer geschlossenen Parodontalbehandlung wurde als Alternative zur Infiltrations- oder Leitungsanästhesie Oraqix® in den Gingivalsaum eingebracht. Diese spezielle Form der Anästhesie wurde gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung der Leistung mit dem Argument, dass dafür die GOZ-Nr. 0080 (Intraorale Oberflächenanästhesie) zur Verf... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0080: Einbringen von Oraqix:
Juradent-ID: 2519 erstellt am: 21.06.2019 letzte Aktualisierung: 21.06.2019
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GOZ-Nr. 3240 „Vestibulumplastik/Mundbodenplastik kleineren Umfangs“ ist kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 9010 Im Rahmen Ihrer Versorgung mit Implantaten und der erforderlichen chirurgischen Behandlung wurde eine Vestibulumplastik/Mundbodenplastik kleineren Umfangs nach GOZ-Nr. 3240 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung mit der Begründung, dass diese Maßnahme bereits mit der Leistung Implantatinsertion (GOZ-Nr. 9010) abgegolten wäre. Dieser versicherungsinternen Auffassung müssen ... MKG: Implantologie: Vestibulumplastik / Mundbodenplastik
Juradent-ID: 2522 erstellt am: 18.11.2012 letzte Aktualisierung: 15.01.2014
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