Juradent Logo
Juradent

Passwort vergessen?

Neu anmelden
  • GOZ
  • GOÄ
  • Analogie
  • KFO
  • MKG
  • Labor
  • PKV
  • Beihilfe
  • GKV
  • Praxis
  • Aktuelles
  • Service
    • Anfrage
    • Hilfe
    • FAQ
    • Newsletter
  • Über Juradent
    • Was ist Juradent?
    • Ihre Vorteile
    • Redaktion
    • Links
    • Kontakt
    • Neu anmelden
  • Aktuelles
  • Service
  • Hilfe
  • FAQ
  • Newsletter
  • Was ist Juradent?
  • Ihre Vorteile
  • Redaktion
  • Links
  • Kontakt
AGB
Nutzungsbedingungen allgemein
Nutzungsbedingungen Juradent
Datenschutzerklärung
Impressum
Produktsicherheit

Erweiterte Suche

Suchergebnisse

Ihre Suche über alle Artikel ergab 2328 Treffer:

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig. Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht. Leider lehnt Ihre Versicherung nun die Erstattung dieser GOZ Position mit der Begründung ab, dass diese Maßnahmen Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 2060, 20... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2030: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2480 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 24.10.2014
100%
GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig. Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht. Leider lehnt Ihre Versicherung nun die Erstattung dieser GOZ Position mit der Begründung ab, dass diese Maßnahmen Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 2060, 20... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2060: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2481 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 06.08.2014
100%
GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig. Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht. Leider lehnt Ihre Versicherung nun die Erstattung dieser GOZ Position mit der Begründung ab, dass diese Maßnahmen Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 2060, 20... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2080: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2482 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 06.08.2014
100%
GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig. Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht. Leider lehnt Ihre Versicherung nun die Erstattung dieser GOZ Position mit der Begründung ab, dass diese Maßnahmen Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 2060, 20... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2100: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2483 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 06.08.2014
100%
GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig. Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030(besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht. Leider lehnt Ihre Versicherung nun die Erstattung dieser GOZ Position mit der Begründung ab, dass diese Maßnahmen Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 2060, 208... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2120: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2484 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 28.12.2013
100%
Entfernung von vorhandenem definitivem Wurzelfüllmaterial im Rahmen einer Revisionsbehandlung Im Verlauf der bei Ihnen durchgeführten endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) wurde zum Erhalt des Zahnes eine sogenannte Revisionsbehandlung durchgeführt. Dabei wurde die vorhandene, unbrauchbare Wurzelfüllung vollständig aus dem Wurzelkanal/den Wurzelkanälen entfernt. Diese Maßnahme war notwendig, um den Zahn für eine neue, qualitativ hochwertige Wurzelbehandlung vorzubereiten. Ihr... Analogie: Endodontie: Endodontische Revisionsbehandlung
Juradent-ID: 2489 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 18.01.2024
100%
Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation Im Behandlungsverlauf Ihrer Versorgung mit Einzelkronen wurden Füllungen zur Versorgung der Zähne vor der Präparation für die provisorischen Einzelkronen und die späteren Kronen angefertigt. Diese Füllungen wurden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme mit dem Argument, dass alleinig die GO... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2050: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2491 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 27.08.2014
100%
Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation Im Behandlungsverlauf Ihrer Versorgung mit Einzelkronen wurden (Aufbau-)Füllungen zur Versorgung der Zähne vor der Präparation für die provisorischen Einzelkronen und die späteren Kronen angefertigt. Diese Füllungen wurden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme mit dem Argument, dass allein... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2060: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2492 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 27.08.2014
100%
Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation Im Behandlungsverlauf Ihrer Versorgung mit Einzelkronen wurden Füllungen zur Versorgung der Zähne vor der Präparation für die provisorischen Einzelkronen und die späteren Kronen angefertigt. Diese Füllungen wurden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme mit dem Argument, dass alleinig die GO... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2070: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2493 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 27.08.2014
100%
Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation Im Behandlungsverlauf Ihrer Versorgung mit Einzelkronen wurden (Aufbau-)Füllungen zur Versorgung der Zähne vor der Präparation für die provisorischen Einzelkronen und die späteren Kronen angefertigt. Diese Füllungen wurden mit den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme mit dem Argument, dass alleinig die GOZ-Nr. 2180 die Versorgung mit Aufbauf... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2080: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig:
Juradent-ID: 2494 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 27.08.2014
100%
  • «
  • ‹
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • ›
  • »
  • GOZ
  • GOÄ
  • Analogie
  • KFO
  • MKG
  • Labor
  • PKV
  • Beihilfe
  • GKV
  • Praxis
  • Aktuelles
  • Service
    • Anfrage
    • Hilfe
    • FAQ
    • Newsletter
  • Über Juradent
    • Was ist Juradent?
    • Ihre Vorteile
    • Redaktion
    • Links
    • Kontakt
    • Neu anmelden
  • Aktuelles
  • Service
  • Hilfe
  • FAQ
  • Newsletter
  • Was ist Juradent?
  • Ihre Vorteile
  • Redaktion
  • Links
  • Kontakt
AGB
Nutzungsbedingungen allgemein
Nutzungsbedingungen Juradent
Datenschutzerklärung
Impressum
Produktsicherheit

Passwort vergessen?

Neu anmelden

© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH

Asgard Verlag

Login

Passwort vergessen?

Noch nicht registriert?
Jetzt anmelden

Juradent

Erweiterte Suche

Inhalte kopieren

Der zu kopierende Text wurde automatisch für Sie markiert.

Um den Text in die Zwischenablage zu kopieren, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Tastaturkürzel „Strg+C“ („Apfel+C“ bei Apple Macintosh)
  2. Rechte Maustaste + „Kopieren“
  3. Browser-Menü „Bearbeiten“ – „Kopieren“

Wechseln Sie dann in Ihre Textverarbeitung oder ein anderes Programm, in dem Sie den markierten Text verwenden wollen.

Zum Einfügen aus der Zwischenablage gibt es wieder drei Möglichkeiten:

  1. Tastaturkürzel „Strg+V“ („Apfel+V“ bei Apple Macintosh)
  2. Rechte Maustaste + „Einfügen
  3. Browser-Menü „Bearbeiten“ – „Einfügen“
Cookie Einstellungen

Cookie Hinweise und Einstellungen Diese Website verwendet Cookies für eine optimale Darstellung und die angebotenen Services. Welche Cookies verwendet werden, können Sie selbst entscheiden. Mit Klick auf den Link „Cookie Einstellungen“ am Ende der Website können Sie Ihre Auswahl jederzeit einsehen und erneut bearbeiten.

Datenschutzerklärung | Impressum

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies dienen dem technisch einwandfreien Betrieb dieser Website und können daher von Ihnen nicht deaktiviert werden.

Funktionale Cookies

Diese funktionalen Cookies ermöglichen uns die Bereitstellung folgender komfortabler Website-Funktionen:

Statistik Cookies

Statistik-Cookies werden von uns eingesetzt, um die Qualität dieser Website und ihre Inhalte zu optimieren. Durch folgende Cookies erfahren wir, wie diese Webseite genutzt wird und können unser Angebot stetig verbessern:

Beschreibung:
Statistische Analyse und Auswertung der Webseiten-Besuche

Unternehmen, das die Daten verarbeitet:
Google LLC

Funktionsdauer:
2 Jahre

Typ:
3rd Party