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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2328 Treffer:

Welche Ansprüche hat der Zahnarzt? Ein Patient kann sich gegenüber einem Arzt/Zahnarzt schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen fest vereinbarten Termin nicht einhält. Dies folgt zunächst aus § 615 BGB und gilt entsprechend für sozialversicherte Patienten, da der Patient bezüglich der Annahme der Behandlung in Verzug gerät. Erfolgt die Absage des Patienten indes kurz vor dem Termin, so ist dies eine wirksame Kündigung, ... Praxis: Organisation: Berechnung einer Ausfallgebühr bei Nichterscheinen des Patienten:
Juradent-ID: 2377 erstellt am: 06.01.2011 letzte Aktualisierung: 28.04.2015
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Ausfallgebühren in der Rechtsprechung Amtsgericht Fulda, Urteil vom 16.05.2002 (Az.: 34 C 120/02) Es besteht ein Anspruch auf Vergütung, wenn im Anmeldeformular ein Hinweis gegeben wird, dass ein Bestellsystem vorliegt und die reservierten Termine in Rechnung gestellt werden können, wenn nicht mindestens 24 Stunden vorher eine Absage erfolgt. Ein solcher Hinweis wird vertraglicher Bestandteil und verstößt nicht gegen die §§ 305 f... Praxis: Organisation: Berechnung einer Ausfallgebühr bei Nichterscheinen des Patienten:
Juradent-ID: 2378 erstellt am: 06.01.2011 letzte Aktualisierung: 25.10.2024
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Nichterscheinen des Patienten zum Termin – Stellungnahme der LZK BW Der Fall des Nichterscheinens eines bestellten Patienten ist weder in der GOZ noch im Bema geregelt. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zahnärztin/ der Zahnarzt Schadensersatz in Form von Verdienstausfall geltend machen kann, wenn der Patient zum vereinbarten Termin nicht kommt. Höchstrichterliche Rechtsprechung liegt zu diesem Problem nicht vor, die erste obergerichtliche E... Praxis: Organisation: Berechnung einer Ausfallgebühr bei Nichterscheinen des Patienten:
Juradent-ID: 2379 erstellt am: 06.01.2011 letzte Aktualisierung: 28.04.2015
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Maximale Faktorhöhe im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung – Rechtliche Grenzen der Honorargestaltung Maximale Faktorhöhe im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung gemäß § 2 GOZ Die Novellierung der GOZ hat in weiten Teilen leider nicht zu der gewünschten - insbesondere aufgrund des medizinischen Fortschritts auch notwendigen - Honoraranpassung geführt. Ganz im Gegenteil, viele Leistungen liegen sogar bei Anwendung des 3,5fachen Steigerungssatzes unter den BEMA-Werten (vgl. z.B. GOZ 3130... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2383 erstellt am: 10.02.2012 letzte Aktualisierung: 10.02.2012
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Beihilfe und die nicht anerkannte Überschreitung des Schwellenwertes Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 13.10.2011 (Az.: III ZR 231/10) u.a. klargestellt, dass ein schlichtes Kürzen auf den 2,3fachen Gebührensatz der GOZ bei der Erstattung durch Beihilfestellen ohne Einholung des „nötigen zahnmedizinischen Sachverstandes“ als zumindest fahrlässige Amtspflichtverletzung anzusehen sei. Ein aus diesem Fehlverhalten für einen Beihilfeversicherten ... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Urteil des BGH - Schadenersatz bei ungerechtfertigter Kürzung des Gebührensatzes:
Juradent-ID: 2384 erstellt am: 14.02.2012 letzte Aktualisierung: 16.02.2012
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Aufbaufüllungen bei Brückenankerkronen – BZÄK und ZÄK Berlin Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 25.4.2014) zur Berechnung von Brückenankern neben Füllungen fest: „Neben der Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone oder eines Brücken- oder Prothesenankers sind Leistungen nach den Nummern 2050 ff. nicht berechnungsfähig. Kavitätenversorgungen/Aufbaufüllungen innerhalb der Präparationssitzung sind nach der Num... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone:
Juradent-ID: 2387 erstellt am: 16.02.2012 letzte Aktualisierung: 17.09.2018
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Kein Anwesenheitsrecht des (Zahn-)Arztes beim Gutachtertermin Nachvollziehbar ist der Wunsch des in ein Gerichtsverfahren involvierten Zahnarztes, bei der Untersuchung durch einen Gutachter anwesend zu sein. Zum einen, um überprüfen zu können, ob der streitgegenständliche Zahnersatz überhaupt aus seiner Praxis stammt und ob er eventuell anderweitig verändert, unterfüttert oder eingeschliffen wurde. Zum anderen, um die Ausführungen des Patienten mithören z... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer Untersuchung durch den Gutachter:
Juradent-ID: 2389 erstellt am: 18.08.2015 letzte Aktualisierung: 18.08.2015
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GOZ § 2 – Gebührenvereinbarung in Rechtsprechung und Versicherungstarifen   GOZ § 2 – Gebührenvereinbarung von Claus-Peter Abée in Zusammenarbeit mit Dr. Gerd Mayerhöfer, Düsseldorf   Die von der Bundesregierung in die Wege geleitete Novellierung der veralteten Gebührenordnung für Zahnärzte vom Oktober 1987 wird im Januar 2012 mit mannigfachen Kompromissen und Einschränkungen in Kraft gesetzt. Da hierbei weder den Wünschen noch den Bedürfnissen d... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2409 erstellt am: 21.02.2012 letzte Aktualisierung: 01.11.2013
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Patienteninformation bei Nichterstattung einer PZR - LZK BW – Ablehnung der Erstattung als Prophylaxemaßnahme nicht rechtskonform Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg - Stand 2/2012 Neue Leistung in der GOZ Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 01.01.2012 ist unter der Gebührenposition 1040 die Professionelle Zahnreinigung (PZR) in das Leistungsverzeichnis der GOZ aufgenommen worden. Ablehnung der Erstattung durch private Krankenversicherungen In letzter Zeit wird die Erstattung ... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung
Juradent-ID: 2410 erstellt am: 21.02.2012 letzte Aktualisierung: 30.05.2012
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Ausführliche Patienteninformation zur neuen GOZ 2012 – Qualität geht bei dieser GOZ nicht ohne Gebührenvereinbarung Der Braunschweiger Kollege Dr. Baumgart hat sein Merkblatt für Patienten zur GOZ 2012 für Juradent freundlicher- und dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Es ist nachfolgend unverändert eingefügt und kann gerne weiterverwendet werden.  ______________________________________________________________________________    §§§ Information zur ab 2012... PKV: Patienteninformation: Schreiben einer Praxis an Patienten
Juradent-ID: 2411 erstellt am: 23.02.2012 letzte Aktualisierung: 29.02.2012
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