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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2327 Treffer:

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse – Neue Bestimmungen GOZ 2012 Die Leistung nach der Nummer 9040 beinhaltet neben dem Freilegen des Implantats auch das Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantatsystem. Die Bundeszahnärztekammer teilt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 25.04.2014) zur GOZ 9040 mit: "Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für di... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9040: Freilegen eines Implantats und Einfügen Aufbauelemente:
Juradent-ID: 2338 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 12.09.2014
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Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse – BZÄK, Stand 27.01.2017 Die Bundeszahnärztekammer teilt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 27.01.2017) zur GOZ-Nr. 9060 mit: „Aufbauelemente bzw. Sekundärteile auf Implantaten unterliegen Verschleißbelastungen, sodass ihr Austausch gegen neue Teile erforderlich werden kann. Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungsschrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubungen als auch&nb... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9060: Auswechseln von Aufbauelementen im Reparaturfall
Juradent-ID: 2339 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 31.01.2017
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Kommentar der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) – Stand: Mai 2012 Die Zahnärztekammer Niedersachsen teilt zum Thema "Knochenmanagement" und speziell zur GOZ-Nr. 9090 mit (Stand: Mai 2012): „Das verwendete Material ist autologer Knochen aus dem Operationsgebiet. Typischer Leistungsinhalt ist die Verwendung der bei der Präparation für ein Implantat gewonnenen Knochenspäne zur Formung der Implantatkavität. Auch andere Knochenumlagerungen oder Weichteilunte... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9090: Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation
Juradent-ID: 2340 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 04.03.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 14 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechungsbestimmung Die Leistung nach der Nummer 9100 ist für die Glättung des Alveolarfortsatzes im Bereich des Implantatbettes nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach der Nummer 9100 sind die Leistungen nach der Nummer 9130 nicht berechnungsfähig. Wird die Leistung nach der Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach der Nummer 9110 erbracht, ist... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9100: Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen:
Juradent-ID: 2341 erstellt am: 04.03.2024 letzte Aktualisierung: 07.02.2025
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Kommentierung/Abrechnungsparameter GOZ 9150 – Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z. B. Schrauben- oder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich _________________________________________________________________ Die Bundeszahnärztekammer teilt in ihrem GOZ-Kommentar (Stand 24.04.2014) zur GOZ-Nr. 9150 ... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9150: Fixation oder Stabilisierung eines Augmentates
Juradent-ID: 2342 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 10.09.2014
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Kommentar der BZÄK – Nur für kleine Knochendefekte ohne Volumenvermehrung Ein Auszug aus dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (Stand 25.04.2014) zur GOZ-Nr. 4110 lautet: „Die Leistung beinhaltet das Auffüllen knöcherner Defekte unter Beteiligung eines Parodontiums mit Knochen und/oder Knochenersatzmaterial. Auch das Einbringen regenerativer Proteine entspricht dem Leistungsinhalt. Die Gebührennummer stellt vorrangig auf die Therapie spalt- oder schüsselför... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten:
Juradent-ID: 2343 erstellt am: 08.01.2012 letzte Aktualisierung: 08.10.2014
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Zahlungspflicht bei semipermanenter Eingliederung Die temporäre Eingliederung umfangreicher Restaurationen ist aus zahnmedizinischer Sicht häufig sinnvoll, um – oft erst nach einiger Tragezeit erkennbare - notwendige Korrekturen komplikationsloser durchführen zu können. Auch die Stabilität keramischer Verblendungen oder ein Auftreten evtl. versteckter zahntechnischer Mängel kann so über einige Tage oder Wochen beobachtet werden. Für den Za... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5010: Temporäre und semipermanente Eingliederung:
Juradent-ID: 2345 erstellt am: 16.01.2011 letzte Aktualisierung: 07.07.2017
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Kammergericht Berlin bestätigt fristlose Kündigung Dienste höherer Art (Behandlungsvertrag) können ohne Frist vom Zahnarzt gekündigt werden Das Kammergericht Berlin wies mit Urteil vom 04.06.2009 (Az. 20 U 49/07) die Schadenersatzklage einer Patientin ab. Der Zahnarzt hatte nach Unstimmigkeiten die Behandlung abgebrochen und den Behandlungsvertrag fristlos gekündigt – es ging um das Anpassen und die Kontrolle einer Schiene für das Kieferge... PKV: Abbruch einer laufenden Behandlung: Abbruch einer laufenden Behandlung durch den Zahnarzt
Juradent-ID: 2348 erstellt am: 28.12.2010 letzte Aktualisierung: 26.05.2015
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Leitfaden der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)   Leitfaden der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für qualifizierte Prophylaxe in der Zahnarztpraxis (Ausschuss Präventive Zahnheilkunde der BZÄK / Stand November 2003)   Inhalt Vorwort zur ersten Auflage 1998 (Auszug) I. Vorwort zur zweiten Auflage II. Anforderungsprofil an eine prophylaxeorientierte Praxis III. Strukturmerkmale einer prophylaxeorientierten Praxisfüh... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Prophylaxe in der Zahnarztpraxis
Juradent-ID: 2349 erstellt am: 29.04.2011 letzte Aktualisierung: 25.09.2015
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Analogberechnung, da nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ Ihre Versicherung teilt Ihnen anlässlich Ihrer Leistungsabrechnung mit, dass die Analogberechnung für die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Glasfaserstift gebührenrechtlich unzulässig sei, da der Verordnungsgeber in der GOZ 2012 für diese Leistung die GOZ 2195 vorgesehen habe. Zu Ihrer Information und zur Weiterleitung an Ihre Versicherung stellen wir Ihnen folgende fachliche... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2195: Definitive Versorgung mit einer plastischen Füllung und einem Stiftaufbau :
Juradent-ID: 2352 erstellt am: 09.01.2012 letzte Aktualisierung: 22.11.2012
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