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Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente - Abrechnung Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat sich mit dem 8. Beschluss zu dem Thema - Entfernen frakturierter Wurzelkanalinstrumente - positioniert: „Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Ana... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Das frakturierte Endo-Instrument
Juradent-ID: 2353 erstellt am: 09.01.2012 letzte Aktualisierung: 17.08.2015
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Abnahme der Werkleistung und Gewährleistung 1. Wie lange muss das zahntechnische Labor für eine mangelhafte Arbeit haften? Die bisherige Gewährleistungsfrist von 6 Monaten wurde auf 2 Jahre (§ 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) verlängert und beginnt mit der Abnahme des zahntechnischen Produkts durch den Zahnarzt. 2. Wann gilt der gelieferte Zahnersatz als „mängelfrei abgenommen“? Der Vertrag zwischen Zahnarzt und Zahntechniker ist ein... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker:
Juradent-ID: 2354 erstellt am: 07.01.2011 letzte Aktualisierung: 08.08.2012
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Rechnungsinhalt nach § 10 Abs. 2 GOZ 2012   § 10 Abs. 2 GOZ 2012   (2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer verständlichen Bezeichnung des behandelten Zahnes und einer in der Leistungsbeschreibung oder einer Abrechnungsb... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2355 erstellt am: 10.01.2012 letzte Aktualisierung: 31.01.2017
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Begründungsaufwand bei Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3   § 10 Abs. 3 (Auszug): (3) Überschreitet die berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Zu Satz 1: Nach dem neu gefassten § 10 ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2356 erstellt am: 14.01.2012 letzte Aktualisierung: 28.06.2016
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Neuregelungen GOZ 2012 – Fehler, die zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führen, sind nachträglich nicht heilbar! Während bestimmte Gebühren in der GOZ 2012 eine deutliche Erhöhung erfahren, bleiben andere unverändert oder werden sogar abgesenkt. Durch den ebenfalls nicht veränderten Punktwert bedeutet das in Konsequenz, dass weiterhin Leistungen nach der GOZ, auch unter Ausschöpfung des 3,5fachen Steigerungssatzes, eine niedrigere Honorierung erfahren als im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2357 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 18.01.2012
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Begründungspflicht im Rahmen einer Honorarvereinbarung Der mit der GOZ 2012 neu eingeführte § 10 Absatz 3 Satz 3 schafft eine neue Begründungspflicht in Fällen der abweichenden Vereinbarung:   (3) Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspfl... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2359 erstellt am: 28.12.2011 letzte Aktualisierung: 14.01.2012
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Honorarvereinbarung mittels Formular – Individualität durch Eintragen individueller Steigerungssätze und „persönlicher Absprache“ In der Vergangenheit gab es zahllose Einwände von Kostenerstattern und negative Entscheidungen von Gerichten, dass eine abgeschlossene Honorarvereinbarung nicht gültig sei. Grundlage war das früher so genannte –AGB-Gesetz (seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts zum 01.01.2002 nunmehr geregelt in den §§ 305-310 BGB), wonach für einen Versicherungsnehmer undurchsc... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2360 erstellt am: 01.02.2011 letzte Aktualisierung: 26.03.2016
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Muster einer Honorarvereinbarung                        Abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ   zwischen __________________________      ___________________________________ (Patient/Zahlungspflichtiger)           &n... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 2361 erstellt am: 02.01.2012 letzte Aktualisierung: 14.01.2012
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Zuschlagsberechtigte Gebührennummern Zu einigen chirurgischen, parodontologischen und implantologischen Leistungen kann der Zahnarzt nach der GOZ 2012 OP-Zuschläge berechnen. Die Zuschläge dienen unter anderem dazu, die Hygienekosten (z. B. Aufbereiten von OP-Materialien und –Geräten/Verwenden von Einmalmaterialien) abzugelten. Diese neuen Zuschläge sind im Abschnitt L der GOZ »Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgische... GOZ 2012: L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen: 0500: Neben welchen Leistungen kann der OP-Zuschlag 0500 berechnet werden?:
Juradent-ID: 2362 erstellt am: 15.01.2012 letzte Aktualisierung: 10.09.2014
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Zuschlagsberechtigte Gebührennummern Zu einigen chirurgischen, parodontologischen und implantologischen Leistungen kann der Zahnarzt nach der GOZ 2012 OP-Zuschläge berechnen. Die Zuschläge dienen unter anderem dazu, die Hygienekosten (z. B. Aufbereiten von OP-Materialien und –Geräten/Verwenden von Einmalmaterialien) abzugelten. Diese neuen Zuschläge sind im Abschnitt L der GOZ »Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgische... GOZ 2012: L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen: 0510: Neben welchen Leistungen kann der OP-Zuschlag 0510 berechnet werden?:
Juradent-ID: 2363 erstellt am: 15.01.2012 letzte Aktualisierung: 10.09.2014
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