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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Hinweise zur Dokumentation von Anästhesieleistungen Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt in seiner Begründung zu den GOZ-Nrn. 0080 bis 0100 unter anderem fest: „Bei der Ausgliederung der nunmehr gesondert berechnungsfähigen Anästhetika ist nach den Angaben der BZÄK davon auszugehen, dass derzeit je Anästhesieleistung nach den Nummern 0090 oder 0100 durchschnittlich 0,7 Karpullen mit Kosten von durchschnittlich rd. 0,5 Euro verwend... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0100: Intraorale Leitungsanästhesie:
Juradent-ID: 2563 erstellt am: 28.05.2012 letzte Aktualisierung: 03.02.2015
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Professionelle Implantatreinigung an Implantaten – Ein Anspruch entsteht nur in Höhe der Bema-Nr. 107 (Zst) Das Bundesverfassungsgericht (BSG) hatte sich am 21.06.2011 (Az.: B 1 KR 17/10 R) mit der Frage zu befassen, ob gesetzlich Krankenversicherte, denen ihre Krankenkasse Zahnimplantate finanziert hat, einen Kostenanspruch für die professionelle Reinigung der Implantate haben. Eine Patientin hatte bei einem Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen im Gesichtsbereich und den Verlust mehrerer Zähne... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Anspruch auf Zahnreinigung (PZR)
Juradent-ID: 2565 erstellt am: 29.05.2012 letzte Aktualisierung: 13.10.2017
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Plastische Deckung GOZ-Nr. 3100 ist in Verbindung mit Implantationen GOZ-Nr. 9010 berechnungsfähig Im Zusammenhang mit Ihrer Implantatversorgung wurde ein Wundverschluss mittels plastischer Deckung (GOZ-Nr. 3100) berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung mit der Begründung, dass die Wundversorgung mit der Leistung Implantatinsertion (GOZ-Nr. 9010) abgegolten wäre. Dieser versicherungsinternen Auffassung müssen wir wiedersprechen und stellen Ihnen nachfolgend einige Infor... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Wundverschluss mittels plastischer Deckung
Juradent-ID: 2566 erstellt am: 09.05.2014 letzte Aktualisierung: 09.05.2014
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 3 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Stillung einer übermäßigen Blutung sowohl im Mund- als auch im Kieferbereich, intra- und/oder extraoral, als selbstständige Leistung. Beim Vorliegen mehrerer, örtlich und/oder zeitlich getrennt auftretender Blutungen ist die Leistung mehrfach berechnungsfähig. Im Rahmen von chirurgischen Eingriffen kommt es zwangsläufig zu Blutungen, die in der Rege... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3050: Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich:
Juradent-ID: 2567 erstellt am: 23.04.2011 letzte Aktualisierung: 29.01.2024
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LSG Sachsen – Genereller Ausschluss von Inlays verfehlt sachgerechte Patientenversorgung Das Sächsische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2012 (Az. L 1 KR 87/10) entschieden, dass die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung gegen höherrangiges Recht verstößt, sofern ein gesetzlich krankenversicherten Patientin von der Versorgung mit Zahnfüllungen faktisch komplet... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Versorgung eines Kassenpatienten mit Goldinlays bei attestierter Allergie
Juradent-ID: 2569 erstellt am: 30.05.2012 letzte Aktualisierung: 30.05.2012
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ZKN - Die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung (Geb.-Nr. 1040 GOZ) Patienteninformation der Zahnärztekammer Niedersachsen (Stand: Februar 2012) Das Gebührenverzeichnis der seit dem 1.01.2012 geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthält unter der Geb.-Nr. 1040 GOZ die professionelle Zahnreinigung. Schon die Aufnahme der professionellen Zahnreinigung in die GOZ macht deutlich, dass es sich nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Verordnungsge... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung
Juradent-ID: 2570 erstellt am: 30.05.2012 letzte Aktualisierung: 30.05.2012
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Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197 In Ihrer Liquidation wurden im Zusammenhang mit der Eingliederung von Brackets die GOZ-Nr. 2197 für die "Adhäsive Befestigung" berechnet. Leider beanstandet Ihre Versicherung diese Berechnung mit der Behauptung, diese Kosten seien mit der GOZ 6100 abgegolten und nicht zusätzlich berechnungsfähig. Dieser Aussage möchten wir entgegentreten, da sich die Haltung Ihrer Versicherung an keiner Stelle ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 2572 erstellt am: 31.05.2012 letzte Aktualisierung: 09.03.2017
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Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6120 und 2197 In Ihrer Liquidation wurden im Zusammenhang mit der Eingliederung von Bändern die GOZ-Nr. 2197 für die "Adhäsive Befestigung" berechnet. Leider beanstandet Ihre Versicherung diese Berechnung mit der Behauptung, diese Kosten seien mit der GOZ 6120 abgegolten und nicht zusätzlich berechnungsfähig. Dieser Aussage möchten wir entgegentreten, da sich die Haltung Ihrer Versicherung an keiner Stelle i... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6120: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Bändern:
Juradent-ID: 2573 erstellt am: 31.05.2012 letzte Aktualisierung: 23.09.2014
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Vorsicht bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten! Nahezu jeder Gemeinschaftspraxisvertrag enthält ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Darin verpflichtet sich der ausscheidende Gesellschafter, nach Beendigung der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit, für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zahnärztlich tätig zu sein. Die Bedeutung dieses Wettbewerbsverbotes wird jedoch immer wieder unterschätzt und das ist auch nachvollziehbar: wer macht s... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Wettbewerbsverbot:
Juradent-ID: 2574 erstellt am: 31.05.2012 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Patienteninformation der Zahnärztekammer Hamburg zur GOZ 1040 Die Liquidation für privatzahnärztliche Behandlungen wird von Ihrem Zahnarzt gemäß der amtlichen Gebührenordnung (GOZ) erstellt. Obwohl diese durch Novellierung erst am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, gibt es bereit Probleme bei Ihrer Anwendung und Interpretation. Ein strittiger Punkt ist die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nach der Gebührennummer 1040 GOZ Einige private Kranke... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung
Juradent-ID: 2575 erstellt am: 01.05.2012 letzte Aktualisierung: 11.06.2012
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