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Mustervereinbarung Patient                          Vereinbarung über die Vergütung von Auskunftserteilung   zwischen ______________________________________________________________   und ___________________________________________________________________   Als Vergütung für die A... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3289 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Musterschreiben PKV   Adresse                                                                ... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3290 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Auskunftsbegehren der Versicherung   Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihre Versicherung verlangt umfangreiche Auskünfte zur Feststellung der Leistungspflicht im Hinblick auf die bei Ihnen geplante/durchgeführte Behandlung. Soweit Ihnen dies zugemutet werden kann, sind Sie, nicht jedoch Ihr Zahnarzt, durch das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Ger... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Honorierung von Auskünften:
Juradent-ID: 3291 erstellt am: 13.09.2014 letzte Aktualisierung: 13.09.2014
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Eine kleine Übersicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation Allgemein Was ist der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumentation? Therapiesicherung Rechenschaftslegung Beweisfunktion::Hier geht es nicht nur um den Vorwurf von Behandlungsfehlern, sondern insbesondere auch um Vorhalte in Bezug auf eine korrekte Abrechnung! Wichtig Der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumen... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3292 erstellt am: 20.08.2013 letzte Aktualisierung: 18.09.2014
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OLG Köln: Eine nicht gegen Veränderungen geschützte elektronische Dokumentation hat im Zweifel keinen Beweiswert Nach dem neuen § 630 f ist ein  Behandler verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Im Falle von Berichtigungen und Änderungen in der Patientenakte muss zum einen der ursprüngliche Inhalt sowie zum anderen erkennbar bleiben, wann die Berichtigungen bzw. Änderungen vorgenommen worden sind. Das Berufungsverfahren vor dem Oberl... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3293 erstellt am: 18.09.2014 letzte Aktualisierung: 03.12.2014
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Abrechnungseinschränkung auf den Bereich "Kieferorthopädie" ist fachlich nicht gerechtfertigt Von Ihrem Kostenerstatter wird argumentiert, bei der GOZ-Nr. 6190 „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“ handele es sich um eine Ziffer aus dem „Teil G - Kieferorthopädische Leistungen“ der GOZ, die demzufolge auch nur im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung berechnungsfähig sei. Richtig ist, das... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch:
Juradent-ID: 3294 erstellt am: 03.04.2025 letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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Rechtfertigt die Verblendung einer Krone eine Erhöhung des Leistungsfaktors? In den Abrechnungsbestimmungen zu den Leistungspositionen 2200 bis 2220 bzw. 5000 bis 5040 ist klargestellt, dass Kronen jeder zahntechnischen Ausführung den beschriebenen Voll-, Teil- oder Teleskopkronen zuzuordnen sind. Eine besondere zahntechnische Ausführung von Vollkronen stellen bspw. keramische, galvanische und glaskeramische Verblendkronen dar. Demzufolge ist ein möglicher Mehraufwand, ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2200: Erhöhung des Leistungsfaktors:
Juradent-ID: 3296 erstellt am: 27.09.2014 letzte Aktualisierung: 27.09.2014
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Rechtfertigt die Verblendung einer Krone eine Erhöhung des Leistungsfaktors? In den Abrechnungsbestimmungen zu den Leistungspositionen 2200 bis 2220 bzw. 5000 bis 5040 ist klargestellt, dass Kronen jeder zahntechnischen Ausführung den beschriebenen Voll-, Teil- oder Teleskopkronen zuzuordnen sind. Eine besondere zahntechnische Ausführung von Vollkronen stellen bspw. keramische, galvanische und glaskeramische Verblendkronen dar. Demzufolge ist ein möglicher Mehraufwand, ... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5000: Erhöhung des Leistungsfaktors:
Juradent-ID: 3297 erstellt am: 27.09.2014 letzte Aktualisierung: 27.09.2014
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Was meint "unverzüglich"? Nach § 630g Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.  Was genau aber meint „unverzüglich“? Sofort, wenn der Patient die Praxis aufsucht, innerhalb von 24 ... Praxis: Patientenrechtegesetz: Einsichtnahme in die Patientenakte
Juradent-ID: 3298 erstellt am: 02.10.2014 letzte Aktualisierung: 21.03.2024
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Keine Einschränkung in der Gebührenordnung Die „Adhäsive Befestigung“ dient der speziellen Verankerung von Aufbaumaterial, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen, Veneers etc. am Zahn. Dies wird erreicht mittels physikalisch-chemischer Konditionierung der Zahnkontaktflächen (Schmelz, Dentin und/oder Wurzeldentin) und des zu verankernden Materials bzw. des konfektionierten oder zahntechnischen Werkstücks. Das BMG interpretiert in seiner... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Mehrfachberechnung der Nr. 2197 GOZ pro Zahn?
Juradent-ID: 3300 erstellt am: 10.02.2012 letzte Aktualisierung: 16.11.2021
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