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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Wie berechnet man das Rezementieren eines alio loco gefertigten Provisoriums im Notdienst oder in Vertretung? – Stellungnahme Zahnärztekammer Nordrhein Die Anfertigung oder Neuanfertigung von Provisorien im Notdienst oder in Vertretung ist in der GOZ 2012 klar geregelt. Hier können die Gebührenziffern 2260, 2270, 5120 und 5140 dem Aufwand entsprechend angesetzt werden (s. RZB 11/2013, S. 595 f.). Wie aber berechnet man das Rezementieren eines alio loco gefertigten Provisoriums im Notdienst oder in Vertretung? Der Zahnarzt, der das Pr... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Provisorien im Notdienst
Juradent-ID: 3250 erstellt am: 29.07.2014 letzte Aktualisierung: 29.07.2014
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GOZ-Position 4110 vs. GOÄ-Position 2442 – Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein Die seit dem 1. Januar 2012 geltende GOZ 2012 hat, wie zu erwarten war, zu unterschiedlichen Auslegungen der einzelnen Gebührenpositionen in verschiedenen Kommentaren geführt. Mit dieser RZB-Ausgabe setzt das GOZ-Referat die Artikelserie zu verschiedenen GOZ-Positionen fort, um Ihnen die Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein darzulegen. Heute geht es um      &nbs... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten:
Juradent-ID: 3251 erstellt am: 29.07.2014 letzte Aktualisierung: 29.07.2014
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GOZ-Position 4110 vs. GOÄ-Position 2442 – Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein Die seit dem 1. Januar 2012 geltende GOZ 2012 hat, wie zu erwarten war, zu unterschiedlichen Auslegungen der einzelnen Gebührenpositionen in verschiedenen Kommentaren geführt. Mit dieser RZB-Ausgabe setzt das GOZ-Referat die Artikelserie zu verschiedenen GOZ-Positionen fort, um Ihnen die Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein darzulegen. Heute geht es um      &nbs... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2442: Berechnungsmöglichkeiten:
Juradent-ID: 3252 erstellt am: 29.07.2014 letzte Aktualisierung: 29.07.2014
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Honorarrückzahlung wegen Fehlerhaftigkeit einer Keramikbrücke Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte am 25. September 2013 (Az.: 5 U 542/13) über die Rückforderung des Eigenanteils des Patienten nach Kündigung des zahnärztlichen Behandlungsvertrages zu entscheiden. Einer Patientin wurde am 11.10.2006 eine keramikverblendete Oberkieferbrücke eingegliedert. Nach Keramikabplatzungen wurde ein Jahr später eine neue Brücke eingesetzt. Wenig später erhie... PKV: Haftung: Probleme mit neuem Zahnersatz
Juradent-ID: 3253 erstellt am: 31.07.2014 letzte Aktualisierung: 31.07.2014
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VG Stuttgart: Ansatz der GOÄ 2702 zur Entfernung von Bögen korrekt Nachdem bereits das AG Pankow/Weißensee entschieden hat, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der Geb.-Nrn. 6150/6140 GOZ ist, bestätigt nunmehr auch das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) die gesonderte Berechnung dieser zahnärztlichen Leistung. Zu entscheiden hatte das Gericht auf Grundlage eines zahnärztlichen Heil- und Kostenpl... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2702: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens:
Juradent-ID: 3256 erstellt am: 19.08.2014 letzte Aktualisierung: 27.02.2016
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LG Stuttgart: Kritische Meinungsäußerungen sind zulässig – Unterscheidung von Meinungs- und Tatsachenäußerungen Entscheidend für die Frage, in welchem Ausmaß Ärzte kritische und auch negative Beurteilungen in einem öffentlich zugänglichen Bewertungsportal dulden müssen, ist die Einordnung der jeweiligen Äußerung. Bei der Bewertung von Äußerungen unterscheidet das deutsche Recht zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenäußerungen. Meinungsäußerungen sind durch die Meinungs-freiheit recht weit geschützt, s... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Negative Bewertung / Kritik von Nutzern:
Juradent-ID: 3257 erstellt am: 20.08.2014 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden   Mit Urteil vom 28.07.2014 (Az.: 116 C 148/13) hat das Amtsgericht (AG) Bonn entschieden, dass die GOZ 2197 weder in der Position 2120 enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil dieser Leistung ist. Eine diesbezüglich vorgenommene Kürzung des zahnärztlichen Honorars sei daher nicht rechtmäßig. Das Gericht führt insoweit aus:   „Die Leistung nach GOZ 2120 beschreibt eine Arb... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3258 erstellt am: 26.08.2014 letzte Aktualisierung: 06.10.2014
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Analoge Berechnung eines mehrschichtigen Aufbaus mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt ... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3259 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 28.04.2019
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GOZ-Nr. 2120 analog für mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Komposit-material in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2120: Analogberechnung Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik:
Juradent-ID: 3260 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 28.08.2014
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Rechtskräftige berufsgerichtliche Verurteilung darf mit Angabe des Arztnamens veröffentlicht werden Mit Beschluss vom 03.03.2014 (Az.:1 BvR 1128/13) hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschieden, dass ein Arzt, der wissentlich Abrechnungsbetrug begeht, damit rechnen muss, dass sein Name im Ärzteblatt seiner Kammer veröffentlicht wird.   Sachverhalt  Im konkreten Fall hatte die Ärztekammer einem Arzt vorgeworfen,gegenüber Privatpatienten Rechnungen erstellt zu haben, d... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Berufsrecht:
Juradent-ID: 3261 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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