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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2321 Treffer:

Abbildungen in Berufskleidung nicht zwingend zulässig In der Vergangenheit gab es zahlreiche Verfahren wegen der bildlichen Werbung von Zahnärzten in Berufskleidung. Grundlage ist der § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Heilmittelwerbegesetzes, wonach die bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels nicht geworben werden darf. G... Praxis: Werbung und Kommunikation: Internetauftritte
Juradent-ID: 1528 erstellt am: 31.12.2012 letzte Aktualisierung: 31.12.2012
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Ortsnamen in der Internetadresse Hinsichtlich des Domain-Namens (Internet-Adresse) sind entsprechende Vorgaben zu beachten. Domain-Namen müssen so gewählt werden, dass keine berufswidrige Werbung vorliegt. Domain-Namen wie – „www.bester-zahnarzt.de“, „www.spitzenpraxis.de“ oder „top-zahnmediziner.de“ – sind unter standesrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig. Bislang konnte auch ein zivilrechtlicher Anspruch gegen einen ... Praxis: Werbung und Kommunikation: Internetauftritte
Juradent-ID: 1531 erstellt am: 31.12.2012 letzte Aktualisierung: 31.12.2012
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Aus einem Werbehinweis ergibt sich kein Garantieversprechen So ganz verständlich für einen juristischen Laien ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10.03.2010 (Az.. 5 U 141/09) nicht. Da lockte eine zahnärztliche Klinik in ihrer Werbebroschüre potenzielle Patienten mit einer siebenjährigen Garantie auf Zahnersatz und Implantate. Voraussetzung sei, dass der Patient die regelmäßigen Kontrollesitzungen auch wahrnehme. Wörtlich war z... Praxis: Werbung und Kommunikation: Werbung
Juradent-ID: 1532 erstellt am: 01.05.2010 letzte Aktualisierung: 24.02.2015
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Dumpingangebote aus berufsrechtlicher Sicht unzulässig – Professionelle Zahnreinigung für nur 99 Cent Die Gebührenmindestsatzregelungen für ärztliche/zahnärztliche Leistungen dienen der Vermeidung von Preiswettbewerb und Nachahmeffekten unter den Mitbewerbern zum Schutz eines funktionierenden Gesundheitswesens. Ein Zahnarzt aus Norddeutschland bewarb im Rahmen einer Treuebonusaktion gegenüber seinen eigenen Patienten im Zuge einer Standortverlagerung die Durchführung einer professionellen Z... Praxis: Werbung und Kommunikation: Werbung
Juradent-ID: 1536 erstellt am: 20.12.2010 letzte Aktualisierung: 09.01.2012
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Werbung von Zahnärzten - Was ist erlaubt? Was ist unzulässig? – Referat Berufsrecht der ZÄK Berlin Wie jeder Selbständige und Gewerbetreibende möchten auch Zahnärzte durch Werbung auf sich und ihre Leistungen aufmerksam machen. Während es in gewerblichen Berufen gang und gäbe ist, seine Produkte und Dienstleistungen anzupreisen und die Aufmerksamkeit der Verbraucher durch Sonderangebote, Rabatte, Gutscheine und marktschreierische Werbesprüche auf sich zu lenken, dürfen Zahnärzte auf solche M... Praxis: Werbung und Kommunikation: Werbung
Juradent-ID: 1537 erstellt am: 22.05.2015 letzte Aktualisierung: 26.01.2018
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Begleichen einer Liquidation mit 3% Skonto Zunehmend ziehen Patienten automatisch 3% Skonto von ihrer Zahnarztrechnung ab. Sofern das nicht ausdrücklich vereinbart ist, sollte man sich das nicht gefallen lassen. Da es sich bei dem zwischen Zahnarzt und Patient zugrundeliegenden Vertragsverhältnis in aller Regel um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) handelt, ist die Vergütung gemäß § 614 BGB grundsätzlich nach der Leistung der Die... Praxis: Finanzen und Steuern: Gewährung von Skonto:
Juradent-ID: 1539 erstellt am: 14.05.2008 letzte Aktualisierung: 09.01.2012
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Mustertext - Rechnungsbegleichung mit 3% Skontoabzug Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, vielen Dank für die Begleichung meiner Liquidation. Allerdings möchte ich Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass Sie Skonto abgezogen haben, was bei Arztrechnungen nicht zulässig ist. Da es sich bei dem zwischen Zahnarzt und Patient zugrundeliegenden Vertragsverhältnis in aller Regel um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) handelt, is... Praxis: Finanzen und Steuern: Gewährung von Skonto:
Juradent-ID: 1540 erstellt am: 14.05.2008 letzte Aktualisierung: 09.01.2012
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Die Haftung des Zahnarztes nach Nervschädigung durch Leitungsanästhesie – Gute Aufklärung umfasst typische Nebenwirkungen, auch wenn sie selten sind Neben den geforderten Schadenersatzansprüchen bezüglich Behandlungsfehlern werden immer häufiger Prozesse wegen mangelhafter Aufklärung geführt. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Zahnärzte zunehmend aufgrund mangelnder Aufklärung in die Pflicht genommen werden. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 13.05.2004 - Az.: 5 U 41/03) wollte der Beklagte (Zahnarzt) beim ... PKV: Haftung: Risiken der Leitungsanästhesie:
Juradent-ID: 1542 erstellt am: 22.12.2010 letzte Aktualisierung: 23.10.2014
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Inhalte – Detailinformationen Der Zahnarzt ist verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet § 30 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz in Verbindung mit der Berufsordnung (MBO). Zur Dokumentation zählt nicht nur die Patientenkarte sondern auch die Röntgenaufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde etc., aber auch die Liquidation. Was ist der Zweck der Dokumentation? Gedächtnis... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 1543 erstellt am: 26.12.2010 letzte Aktualisierung: 13.01.2012
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Elektronische Behandlungsdokumentation – Digitale Kurzversion nicht ausreichend Wurden früher nahezu alle Patientenakten handschriftlich geführt, werden heute viele Behandlungsverläufe nur noch in elektronischer Form dokumentiert. Nach § 415 ff. Zivilprozessordnung stellt die handschriftlich erstellte Patientenakte im Beweisverfahren als „Urkunde“ vollen Beweiswert dar mit der Folge der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für die geschilderte Tätigkeit, wenn ... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 1544 erstellt am: 26.12.2010 letzte Aktualisierung: 25.02.2013
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