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Präendodontischer Aufbau – analoge Berechnung gemäß § 6 Absatz 1 – Keine Berechnung als Aufbaufüllung nach GOZ-Nr. 2180 Der vorliegenden endodontischen Behandlung ging eine größere karies-/traumabedingte Zerstörung der Zahnkrone voraus, sodass nur noch dünne Außenlamellen der Zahnhartsubstanz zurück blieben. Um die restliche Substanz auch zwischen mehreren Behandlungssitzungen stabil zu halten und eine Verunreinigungen des Wurzelkanalsystems durch Speichel, Blut oder Sulcusexsudat zu vermeiden war es angezeigt, ... Analogie: Endodontie: Präendodontischer Aufbau:
Juradent-ID: 1610 erstellt am: 24.05.2012 letzte Aktualisierung: 31.12.2016
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 01.03.2019 Kommentar der Bundeszahnärztekammerin Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern (Stand 01.03.2019): „Während der Versorgungsphase des Implantats mit Krone, Brücke bzw. Prothese sind in der Regel Abformmaßnahmen und Einproben notwendig. Dabei ist das Auswechseln des Gingivaformers gegen Abformpfosten, Aufbauelemente (Abutments) o. Ä. erforderlich, bevor der Gingvaformer wieder zurück... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9050: Entfernen / Wiedereinsetzen / Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente
Juradent-ID: 1617 erstellt am: 02.11.2018 letzte Aktualisierung: 15.04.2021
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Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse – Bestimmungen GOZ 2012 Die Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib dient der übergangsweisen Stabilisierung einer abnehmbaren prothetischen Versorgung und erfolgt in der Regel im Vorfeld einer definitiven implantatgetragenen prothetischen Rehabilitation. Ein temporäres oder orthodontisches Implantat ist geringer dimensioniert als ein Implantat zur definitiven Versorgung und wird in der Regel im vereinfac... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9020: Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat:
Juradent-ID: 1625 erstellt am: 07.01.2012 letzte Aktualisierung: 12.09.2014
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Konsensuspapier von der 5. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) 13.02.2010 Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa European Association of Dental Implantologists Leitfaden Behandlungsfehler vermeiden – Komplikationen beherrschen Erarbeitet als Konsensuspapier von der 5. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) am 13. Februar 2010 in Köln Teilnehmer: Dr. Philip Bennett, Christian Berger, Dr. Dirk Duddeck, Dr. Thomas Hanser, D... MKG: Sonstiges: BDIZ Leitfaden Behandlungsfehler vermeiden – Komplikationen beherrschen:
Juradent-ID: 1626 erstellt am: 30.12.2010 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 5170 Kommentar der Bundeszahnärztekammer (Stand 25.04.2014) zur Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 5170: „Durch eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist insbesondere bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern ein hohes Maß an Genauigkeit erzielbar. Die Individualisierung eines Konfektionslöffels, z. B. durch Abdämmung, Anbringen von Stopps o. Ä.... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5170: Individuelle Abformungen - Berechnungsmöglichkeiten:
Juradent-ID: 1639 erstellt am: 12.05.2012 letzte Aktualisierung: 24.09.2019
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Individualisierter konfektionierter Löffel nach GOZ-Nr. 5170 Für die Abformung im Rahmen Ihrer prothetischen Versorgung wurde ein individualisierter Abdrucklöffel verwendet und nach der GOZ-Nr. 5170 GOZ berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung mit dem Hinweis, die Gebührennummer umfasse ausschließlich Abdrücke mit einem laborgefertigten Abdrucklöffel. Demzufolge könne sie die Kosten für die GOZ-Nr. 5170 nur dann übernehmen, wenn aus... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5170: Individualisierter konfektionierter Löffel:
Juradent-ID: 1643 erstellt am: 12.05.2012 letzte Aktualisierung: 28.08.2021
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GOZ-Nr. 5170 neben Inlays und Kronen Die Einwände Ihrer Versicherung gegen die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 im Rahmen einer Inlay- oder Einzelkronen-Versorgung sind sowohl aus zahnmedizinisch-fachlicher als auch aus gebührenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar. In der Tat enthält die Gebührenordnung zu den GOZ-Nrn. 2200 ff. eine Bestimmung, wonach mit diesen Leistungen nicht nur die Präparation und Relationsbestimmung, sonde... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5170: Individuelle Abformung bei Kronenversorgung
Juradent-ID: 1644 erstellt am: 09.05.2012 letzte Aktualisierung: 27.09.2014
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GOZ-Nr. 5170 neben Einzelkronenversorgung Die Einwände Ihrer Versicherung gegen die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 im Rahmen einer Einzelkronen-Versorgung sind sowohl aus zahnmedizinisch-fachlicher als auch aus gebührenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Die GOZ Positionen für die Versorgung mit Kronen enthalten die Bestimmung, dass mit diesen Leistungen neben der Präparation und Relationsbestimmung auch die Abformungen abgegolt... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2200: Individuelle Abformung
Juradent-ID: 1646 erstellt am: 30.12.2010 letzte Aktualisierung: 31.12.2011
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Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140 Die unter den Geb. Nrn. 2270, 5129 und 5140 GOZ genannte provisorischen Versorgung ist auch als „Sofortprovisorium“ bekannt und wird in der Regel mithilfe einer zuvor durchgeführten Abformung oder einer vorbereiteten Tiefziehfolie (Formteil) hergestellt. Da schon in den Leistungsbeschreibungen auf das direkte Verfahren abgestellt wird, stellt sich die Frage, inwieweit neben diesen Gebühren ... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5120: Provisorische Brücke im direkten Verfahren:
Juradent-ID: 1648 erstellt am: 20.11.2012 letzte Aktualisierung: 16.12.2016
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Zur medizinischen Aufklärung gehört auch die umfassende Darstellung von Alternativen Auch die Aufklärung über bestehende unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist daher Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung. Grundsätzlich ist die Auswahl einer bestimmten Behandlungsmethode zwar Sache des Zahnarztes, sodass er nicht ungefragt erläutern muss, welche sonstigen Behandlungsmethoden in einem ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärung zu Behandlungsalternativen:
Juradent-ID: 1650 erstellt am: 30.12.2010 letzte Aktualisierung: 29.07.2016
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