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Nicht neben kieferorthopädischen Leistungen Von Beihilfestellen wird mitunter mitgeteilt, dass neben kieferorthopädischen Leistungen nach den Ziffern 610 - 613 GOZ für die Eingliederung oder Entfernung von Brackets oder Bändern kann die Ziffer 203 GOZ nicht berechnet werden könne, da vom Leistungsinhalt dieser Gebührenziffer nur Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten erfasst werden. Der Grund für diesen unzutreffenden ... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 203
Juradent-ID: 268 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 28.10.2010
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Nicht für die Entfernung einer fest einzementierten Krone Beihilfepatienten werden bei der Leistungsabrechnung gelegentlich mit der Behauptung konfrontiert, dass die GOZ-Nr. 229 nicht für die Entfernung einer provisorischen Krone - gleich, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht angesetzt werden kann. Richtig ist, dass die Geb.-Nr. 229 nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann, da die Leistungsbeschreibung „ei... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 229
Juradent-ID: 269 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 28.10.2010
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Mustertext - GOZ 229 für die Entfernung einer fest einzementierten Krone Die Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass die Geb.-Nr. 229 – unabhängig davon, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann. Richtig ist, dass die Geb.-Nr. 229 nicht für die Entfernung von Provisorien angesetzt werden kann, da die Leistungsbeschreibung „einschließlich Entfernung“ vorgibt. Dies gilt jedoch nicht für das Entf... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 229
Juradent-ID: 270 erstellt am: 28.10.2010 letzte Aktualisierung: 28.10.2010
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Stellungnahmen der Zahnärztekammern In der täglichen Praxis kommt es bisweilen zu Rückfragen von Versicherungen, wenn im Rahmen einer Versiegelung (GOZ 200) zusätzlich eine Füllungsleistung nach GOZ 205 berechnet wurde. Die GOZ 200 ist für die Fissurenversiegelung von kariesfreien Milchzahnfissuren und kariesfreien Fissuren an bleibenden Zähnen einmal je Zahn (nicht je Fissur) berechnungsfähig. Man unterscheidet die einfache... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 205: Erweiterte Fissurenversiegelung
Juradent-ID: 271 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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Konsentierte Statements DGZMK, BZÄK, ZZQ Auf Beschluss der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung im Institut der Deutschen Zahnärzte wurde von einer Autorengruppe der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung eine neue "Leitlinie Fissurenversiegelung" erarbeitet, die in mehreren Sitzungen im sogenannten "Konsensusverfahren" mit anderen Institutionen abgestimmt wurde. Zur Erstellung der Leitlinien wurden klinische St... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 200: Leitlinie "Fissuren- und Grübchenversiegelung" Stand März 2010:
Juradent-ID: 272 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen Häufig verweigern Versicherungen die Erstattung der GOZ 229, wenn diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ 229 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brückenanker) und das „Abtrennen“ (Brückenglied, Steg). Richtig ist, dass für das Entfernen einer Einlagefüll... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 229: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen
Juradent-ID: 273 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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Nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar Kostenerstatter wollen die GOZ-Nr. 229 oftmals nur für die Entfernung der definitiv eingegliederten Einlagefüllungen, Kronen oder Brücken als berechenbar anerkennen. Sie argumentieren hierbei, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Provisorium" ist, dies gehe aus den Leistungstexten hervor, in denen jeweils der eindeutige Zusatz "... einschli... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 229: Entfernung fest zementierter Langzeitprovisorien
Juradent-ID: 274 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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Mustertext - Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen Ihre Versicherung verweigert die Erstattung der GOZ 229, weil diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ 229 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brückenanker) und das „Abtrennen“ (Brückenglied, Steg). Richtig ist, dass für das Entfernen einer Einlagefüllung ... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 229: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen
Juradent-ID: 275 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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Mustertext - Nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar Ihr Kostenerstatter lehnt die Erstattung der Gebührenziffer 227 mit dem Argument ab, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Provisorium" sei, dies gehe aus den Leistungstexten hervor. Das ist prinzipiell richtig, da insbesondere bei provisorischen Kronen nach 227, 228 und 512, 513 GOZ, aber auch bei Interimskronen nach 708 GOZ deren bloße ... GOZ: C. Konservierende Leistungen (200-244): 229: Entfernung fest zementierter Langzeitprovisorien
Juradent-ID: 276 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 31.10.2010
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GOZ 507 für Prothesensättel neben GOZ 521 nicht berechnungsfähig Beihilfestellen vertreten die Auffassung, dass die Ziffer 507 GOZ nach der Leistungsbeschreibung nur für Brückenglieder oder Stege in Anspruch genommen werden kann, mit denen Kronen oder Einlagefüllungen (festsitzender Zahnersatz) verbunden werden sind. Die Ziffer 507 GOZ sei nicht zusätzlich berechenbar für zu überbrückende Spannen oder Freiendsättel bei Teilprothesen nach Ziffer 520 GOZ und M... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 507
Juradent-ID: 277 erstellt am: 31.10.2010 letzte Aktualisierung: 20.11.2010
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