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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Schadensersatzanspruch bei fehlerhaften Auskünften – Allgemeine Information und Urteile Die Pflicht zur umfassenden medizinischen Aufklärung ist unstreitig. Wie sieht es aber mit der wirtschaftlichen Aufklärung über die zu erwartenden Kosten aus? Muss der Behandler auch hier umfangreich aufklären -  oder ist dies die alleinige Angelegenheit des Patienten? Jedenfalls das Kammergericht Berlin hat mit Entscheidung vom 21.09.1999 (Az. 6 U 261/98) eine Vertragspflichtverletzu... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers:
Juradent-ID: 3598 erstellt am: 28.12.2010 letzte Aktualisierung: 26.07.2016
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OVG NRW: Keine Anerkennung der Schwellenwertüberschreitung unter Hinweis auf hochwertige Versorgung Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat sich mit Urteil vom 15.03.2016 (Az.: 1 A 120/15) einmal mehr mit den beihilferechtlichen Anforderungen an die Begründung bei Überschreitung des Schwellenwertes (2,3facher Gebührensatz) in einer Zahnarztrechnung beschäftigt. Grundsätzlich stellt das Gericht fest, dass Prothetik unter Beachtung der heutigen Standards in der Zahnmedizin imme... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Patientenbezogene Begründungen mit dem Charakter einer Ausnahme:
Juradent-ID: 3599 erstellt am: 26.07.2016 letzte Aktualisierung: 26.07.2016
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BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig – Urteil vom 06.06.2016 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 06.06.2016 (Az.: 14 BV 15.527) entschieden, dass bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik neben der GOZ-Nr. 6100 auch die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig ist. Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frage der Berechnung von GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 bei einer... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3600 erstellt am: 27.07.2016 letzte Aktualisierung: 03.02.2017
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VGH Bayern: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig – Urteil vom 06.06.2016 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 06.06.2016 (Az.: 14 BV 15.527) entschieden, dass bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik neben der GOZ-Nr. 6100 auch die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig ist. Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frage der Berechnung von GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 bei einer... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3601 erstellt am: 27.07.2016 letzte Aktualisierung: 03.02.2017
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Beihilfefähigkeit von Implantaten bei Leistungen aus öffentlichen Kassen Im Zusammenhang mit der am 14. Februar 2009 in Kraft getreten neuen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind auch die medizinischen Indikationen für eine Implantatversorgung entsprechend dem aktuellen Stand der Zahnmedizin überarbeitet worden. Zudem wurden Änderungen umgesetzt, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abbilden: Bei der zahlenmäßigen Begrenzung der Beihilfe zu I... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Gerichtliche Bestätigung von Ausschlussregelungen in der Implantologie:
Juradent-ID: 3602 erstellt am: 07.07.2015 letzte Aktualisierung: 27.07.2016
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Beihilfefähigkeit eines Knochenaufbaus nach Zahnentfernung Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 9 K 2979/12) entschieden, dass ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau nach Entfernung eines Zahnes nur dann unter die Ausschlussregelung der Nr. 1.2.4 der Anlage zur BVO fällt, wenn diese Maßnahme ausschließlich oder jedenfalls überwiegend im Hinblick auf die spätere Implantatversorgung erfolgt. Der Fall: Gegen... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Kieferknochenaugmentation:
Juradent-ID: 3603 erstellt am: 27.07.2016 letzte Aktualisierung: 27.07.2016
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Keine selbstständige Tätigkeit einer zahnmedizinischen Verwaltungshelferin Typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit sind die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit), das damit verbundene unternehmerische Risiko sowie die Möglichkeit, unternehmerische Chancen wahrzunehmen. Im Streit um die sozialrechtliche Versicherungspflicht einer zertifizier... Praxis: Arbeitsrecht: Freier Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit:
Juradent-ID: 3604 erstellt am: 28.07.2016 letzte Aktualisierung: 01.09.2016
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Datenschutz-Wegweiser „Surfen am Arbeitsplatz“ – Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Das Faltblatt „Surfen am Arbeitsplatz“ informiert über die Wahrung der Privatsphäre und darüber, was im Falle einer dienstlichen und/oder privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz zu beachten ist. Auszüge aus dem Faltblatt des BfDI: Allgemeines Bei der Nutzung von Internetdiensten durch die Beschäftigten sind die eingesetzten Verfahren entsprechend dem Grundsatz von Datenvermeidung u... Praxis: Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrages:
Juradent-ID: 3605 erstellt am: 28.07.2016 letzte Aktualisierung: 28.07.2016
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Zahlungsverweigerung des Patienten: „Diese Leistung habe ich nicht bestellt!“ – AG Düsseldorf: Auch nicht ausdrücklich verlangte Leistungen müssen bezahlt werden Jede Praxis kennt das: Patienten verweigern unerwartet den Rechnungsausgleich mit dem Argument, dass sie bestimmte Leistungen nicht „in Auftrag gegeben haben“ und sie aus diesem Grund nicht zur Zahlung verpflichtet seien. Mit dieser Problematik hat sich das Amtsgericht (AG) Düsseldorf mit Urteil vom 05.11.2010 (Az.: 44 C 10658/09) beschäftigt. Der Fall: Wegen Schmerzen im Mundbereich st... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechtswirksamkeit einer Zahnarztrechnung:
Juradent-ID: 3606 erstellt am: 30.07.2016 letzte Aktualisierung: 30.07.2016
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AG Stuttgart: Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 2080 - Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOZ – Urteil vom 28.06.2016 Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Stuttgart vom 28.06.2016 (Az.: 9 C 1059/16) wird mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 2080 gegen § 4 Abs. 2 GOZ verstoßen, wonach für eine Leistung, die Bestandteil einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, eine weitere Gebühr nicht berechnet werden kann. Der hinzugezogene Sachverständige hatte im zugrundeliegende... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3607 erstellt am: 03.08.2016 letzte Aktualisierung: 03.08.2016
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