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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6060: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 3511 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6070: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 3512 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6080: Das Invisalign® -Verfahren:
Juradent-ID: 3513 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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AG Düsseldorf zur Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung – Urteil vom 21.01.2016 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am 21.01.2016 (Az.: 27 C 11833/14) eine Honorarvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geprüft und für wirksam erklärt. Dies gelte auch für Gebührenvereinbarungen, die alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen erfassen, die ggf. in der Behandlung nicht alle erbracht werden. Auch einer schriftlichen Begründung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ bedurfte diese nicht. ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 3514 erstellt am: 02.03.2016 letzte Aktualisierung: 14.05.2016
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AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat mit Urteil vom 14.10.2015 (Az.: 13 K 2159/14) darauf hingewiesen, dass die Frage der Nebeneinanderberechnung von Nr. 6100 und 2197 GOZ bei einer adhäsiven Befestigung von Klebebrackets im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung von den damit befasst gewesenen Zivilgerichten nicht nur vereinzelt sondern eindeutig und einhellig beantwortet wurde - näm... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3515 erstellt am: 03.03.2016 letzte Aktualisierung: 03.03.2016
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Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ergänzt die ärztliche Schweigepflicht Der Zahnarzt hat alle in der Praxis tätigen Personen über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies entsprechend zu dokumentieren (vgl. § 7 Abs. 3 Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer). Neben dieser berufsrechtlichen Vorgabe ist zudem aber auch § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, welcher die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis regelt... Praxis: Organisation: Das Datengeheimnis
Juradent-ID: 3519 erstellt am: 15.03.2016 letzte Aktualisierung: 15.03.2016
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AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 – Positives Urteil vom 13.10.2015 Mit Datum vom 13.10.2015 stellt das Amtsgericht (AG) Köln (Az.: 146 C 177/14) klar, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 abgerechnet werden darf und nicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 GOZ ausgeschlossen ist. Nach dieser Vorschrift müssten grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit es sich um eine Teilleistung im vorgenannten Sinn handele: Erforderlich sei erstens, dass die Leis... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3520 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 20.04.2016
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AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden – Positives Urteil vom 14.08.2015 Das Amtsgericht (AG) Laufen bestätigtmit Urteil vom 14.08.2015 (Az.: 2 C 220/15), dass für die adhäsive Befestigung von Brackets die GOZ-Nr. 2197 GOZ angesetzt werden kann. In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, es sei unschädlich, dass die Ziff. 2197 GOZ nur von der Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen  und Veneers spreche, denn dur... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3521 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar – Positives Urteil vom 08.02.2016 Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Amtsgericht (AG) Gießen (Az.: 41 C 438/15) entschieden, dass die Leistungsposition Nr. 2197 GOZ kumulativ neben der Grundposition Nr. 6100 GOZ anwendbar ist. In seiner Urteilsbegründung stellt es dazu fest, dass der Begriff „Klebebracket“ offen lasse, welche Befestigungsmethode (Zementieren oder adhäsive Befestigung) gewählt werde. Bei systematischer Betrac... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3522 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen – Positives Urteil vom 25.02.2016 Das Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 25.02.2016 (Az.: 23 C 285/15) entschieden, dass die Nebeneinanderberechnung der Gebührenpositionen 2197 und 6100 GOZ zulässig und sachlich vertretbar ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Versicherung die Auffassung vertreten, dass neben der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht zur Anwendung kommen könne, weil die 6100 nicht n... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3523 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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