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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2331 Treffer:

AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat mit Urteil vom 21.04.2015 (Az.: 12 C 7440/14) entschieden, dass die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die GOZ-Nr. 6100 GOZ abgegolten wird. Aufgrund eines Sachverständigengutachten steht für das Gericht fest, dass die adhäsive Befestigung der Attachments zwar medizinisch notwendig und damit erstattungsfähig ist, allerdings auch, dass diese Befe... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3547 erstellt am: 10.06.2015 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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VG Arnsberg zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 – Runderlass des Finanzministeriums NRW gilt nicht für Städte und Gemeinden Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg weist mit Urteil vom Urteil vom 09.12.2014 (Az.: 13 K 3687/13) darauf hin, dass der Dienstherr vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung (generell oder im Einzelfall) deutlich klarstellen muss, um so die Beihilfefähigkeit dieser Aufwendungen wirksam auszuschließen. Zum Sachverhalt: Der Kläger steht im Fachbereich Gesundheit und Verbrauch... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3548 erstellt am: 14.10.2015 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg hat in einem weiteren Urteil vom 01.09.2015 (Az.: RN 8 K 15.936) sein Urteil vom 26.01.2015 bestätigt und entschieden, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der Nr. 6100 abrechenbar ist (vgl. Juradent-ID: 3375). Geklagt hatte ein beihilfeberechtigter Beamter, der im Zusammenhang mit einer KFO-Behandlung seines Sohns eine zahnärztliche Rechnung eingereicht hatte,... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3549 erstellt am: 16.12.2015 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat mit Urteil vom 14.10.2015 (Az.: 13 K 2159/14) darauf hingewiesen, dass die Frage der Nebeneinanderberechnung von Nr. 6100 und 2197 GOZ bei einer adhäsiven Befestigung von Klebebrackets im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung von den damit befasst gewesenen Zivilgerichten nicht nur vereinzelt sondern eindeutig und einhellig beantwortet wurde - näm... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3550 erstellt am: 03.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 – Positives Urteil vom 13.10.2015 Mit Datum vom 13.10.2015 stellt das Amtsgericht (AG) Köln (Az.: 146 C 177/14) klar, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 abgerechnet werden darf und nicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 GOZ ausgeschlossen ist. Nach dieser Vorschrift müssten grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit es sich um eine Teilleistung im vorgenannten Sinn handele: Erforderlich sei erstens, dass die Leis... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3551 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden – Positives Urteil vom 14.08.2015 Das Amtsgericht (AG) Laufen bestätigtmit Urteil vom 14.08.2015 (Az.: 2 C 220/15), dass für die adhäsive Befestigung von Brackets die GOZ-Nr. 2197 GOZ angesetzt werden kann. In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, es sei unschädlich, dass die Ziff. 2197 GOZ nur von der Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen  und Veneers spreche, denn dur... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3552 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar – Positives Urteil vom 08.02.2016 Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Amtsgericht (AG) Gießen (Az.: 41 C 438/15) entschieden, dass die Leistungsposition Nr. 2197 GOZ kumulativ neben der Grundposition Nr. 6100 GOZ anwendbar ist. In seiner Urteilsbegründung stellt es dazu fest, dass der Begriff „Klebebracket“ offen lasse, welche Befestigungsmethode (Zementieren oder adhäsive Befestigung) gewählt werde. Bei systematischer Betrac... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3553 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen – Positives Urteil vom 25.02.2016 Das Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 25.02.2016 (Az.: 23 C 285/15) entschieden, dass die Nebeneinanderberechnung der Gebührenpositionen 2197 und 6100 GOZ zulässig und sachlich vertretbar ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Versicherung die Auffassung vertreten, dass neben der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht zur Anwendung kommen könne, weil die 6100 nicht n... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3554 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar – Positives Urteil vom 30.07.2015 Das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus hat mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13)) entschieden, dass die GOZ-Nr. 6100 nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets umfasst, sodass zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechenbar ist. Es stellt fest, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ in Verbindung mit den Gebührennummern 6100 und 2197 GOZ nicht zu dem Ergebnis führt, dass die Ziffer 2197 be... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3555 erstellt am: 11.05.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar – Positives Urteil vom 30.07.2015 Das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus hat mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13)) entschieden, dass die GOZ-Nr. 6100 nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets umfasst, sodass zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechenbar ist. Es stellt fest, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ in Verbindung mit den Gebührennummern 6100 und 2197 GOZ nicht zu dem Ergebnis führt, dass die Ziffer 2197 be... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3556 erstellt am: 11.05.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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