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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Patienten – Anfertigung von Kopien der Krankenunterlagen auf Veranlassung des Arztes in einem Copyshop Mit Urteil vom 19.07.2011 (Az: 41 O 2480/10) hat das Landgericht (LG) Augsburg entschieden, dass ein Patient (einzelfallabhängig!) keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund Verletzung des allgemeinem Persönlichkeitsrechts hat, wenn der Arzt die angeforderten Behandlungsunterlagen in einem privaten Copyshop von einem dort tätigen Mitarbeiter anfertigen lässt. Die Klägerin h... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Ärztliche Schweigepflicht:
Juradent-ID: 2792 erstellt am: 31.10.2012 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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Hinweise auf "multikausale Erkrankungen", "besondere Technik" sind keine ausreichenden Begründungen – Angemessenheit wegen mangelhafter Begründung verneint Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte am 08.08.2012 (Az. 19 K 6252/11) folgenden Fall zu entscheiden: Ein beihilfeberechtigter Patient beantragte die Bewilligung von Beihilfe u.a. zu Aufwendungen in Höhe von 21.058,05 EUR, die sein behandelnder Zahnarzt für eine zahnärztliche Behandlung einschließlich Material- und Laborkosten in Rechnung gestellt hatte. Die Beihilfestelle bewilligte daraufh... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Pauschale Begründung:
Juradent-ID: 2799 erstellt am: 06.11.2012 letzte Aktualisierung: 27.01.2013
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Feststellungsklage - BGH stärkt die Rechte der Privatpatienten gegenüber der PKV Die Zahl der Fälle ist dramatisch angestiegen, in denen nach Einreichung des Heil- und Kostenplans vom Versicherer bezüglich der Kostenübernahme nur äußerst schwammige Aussagen getroffen werden. Anstatt einen einigermaßen genauen Erstattungsbetrag zu nennen, werden geltend gemachte Leistungsansprüche zum Teil als "medizinisch nicht notwendig" abgewiesen, zahntechnische Leistungen werden unt... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Medizinische Notwendigkeit:
Juradent-ID: 2800 erstellt am: 01.07.2012 letzte Aktualisierung: 06.11.2012
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – GOZ-Nr. 2130 für vorhandene Füllungen und Restaurationen Bislang waren sich Zahnärztekammern uneinig darüber, ob die Leistung nach der GOZ-Nr. 2130 (Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration) nur im Zusammenhang mit Restaurationen nach den Geb.-Nrn. 2050 ff. GOZ oder auch für das Nachpolieren von älteren Inlays, Teilkronen und Kronen berechenbar ist. Diese strittige Frag... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2130: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
Juradent-ID: 2801 erstellt am: 07.11.2012 letzte Aktualisierung: 28.10.2015
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Landgericht Köln bestätigt medizinische Notwendigkeit von Zirkonoxidimplantat Patienten, die sich wehren, haben gute Chancen die Kosten erstattet zu bekommen. Mit Urteil vom 08.06.2011 (Az. 23 O 274/09) hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Versicherung zu Unrecht die Erstattung von Keramikimplantaten verweigert hatte. Der Fall: Einem Patienten wurden im Juli 2007 aufgrund einer Titanunverträglichkeit fünf Zirkonoxidimplantate (regio 45, 46, 47 und 36, 37... PKV: Medizinische Notwendigkeit: Implantatbehandlung
Juradent-ID: 2804 erstellt am: 13.08.2011 letzte Aktualisierung: 17.11.2012
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Vestibulumplastik/Mundbodenplastik – kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 9010 Im Rahmen Ihrer Versorgung mit Implantaten und der erforderlichen chirurgischen Behandlung wurde eine Vestibulumplastik/Mundbodenplastik kleineren Umfangs nach GOZ-Nr. 3240 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung mit der Begründung, dass diese Maßnahme bereits mit der Leistung "Implantatinsertion" nach  der GOZ-Nr. 9010 abgegolten wäre. Dieser versicherungsinternen Auf... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3240: Berechnungsfähig neben Implantation:
Juradent-ID: 2805 erstellt am: 18.11.2012 letzte Aktualisierung: 02.03.2014
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Weichgewebschirurgische/mukogingivalchirurgische Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig Die marginalen Verhältnisse nach Eröffnung eines Implantates mittels Stichinzision bzw. Stanzung oder eines Elektrochirurgiegeräts reichen häufig nicht aus, eine physiologisch ausreichende Mukosamanschette zu erzielen. Die Argumente von Versicherungen, weichgewebschirurgische und mukogingivalchirurgische Maßnahmen seien mit der Freilegung nach GOZ 9040 abgegolten, bzw. diese dienten lediglich... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9040: Korrekturen an der Weichteilmanschette neben der GOZ-Nr. 9040
Juradent-ID: 2808 erstellt am: 18.11.2012 letzte Aktualisierung: 21.06.2014
100%
GOZ-Nr. 3240 ist kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 9010 Im Rahmen Ihrer Versorgung mit Implantaten und der erforderlichen chirurgischen Behandlung wurde eine Vestibulumplastik/Mundbodenplastik kleineren Umfangs nach GOZ-Nr. 3240 berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung mit der Begründung, dass diese Maßnahme bereits mit der Leistung "Implantatinsertion" nach  der GOZ-Nr. 9010 abgegolten wäre. Dieser versicherungsinternen Auf... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Vestibulumplastik / Mundbodenplastik
Juradent-ID: 2809 erstellt am: 19.11.2012 letzte Aktualisierung: 08.05.2014
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Keine Kostenübernahme für die Navigationsschablone nach GOZ-Nr. 9005 Im Zuge Ihrer computernavigierten Implantation wurde eine dreidimensionale Daten gestützte chirurgische Führungsschablone verwendet und mit der GOZ 9005 berechnet. Ihre private Krankenversicherung hat nun die Erstattung mit der Begründung verweigert, die Navigationsschablone sowie die entsprechenden Material- und Laborkosten seien nicht erstattungsfähig, da sie zu den weiterführenden Unters... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9005: Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone:
Juradent-ID: 2810 erstellt am: 19.11.2012 letzte Aktualisierung: 19.11.2012
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Analogberechnung gemäß § 6 Absatz 1 GOZ Im Verlauf Ihrer Behandlung wurden digitale Fotos zu diagnostischen Zwecken angefertigt, die Abrechnung erfolgte nach GOZ-Nr. 6000 analog. Die Privatkrankenkasse weigerte sich nun, diese Position mit der Begründung zu erstatten, die Ziffer 6000 sei für Fotos, welche Dokumentationszwecken dienen, nicht berechnungsfähig. Gerne nehmen wir zu Ihrer Information und Unterstützung hierzu wie fol... Analogie: Prothetik: Intraorale Fotografien
Juradent-ID: 2811 erstellt am: 08.08.2012 letzte Aktualisierung: 18.10.2017
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