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Pauschalen nach Paragraf 2 Absatz 3 GOZ - Neues Rechnungsformular hat Auswirkungen auf die Berechnung von Verlangensleistungen – Ausführungen der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Das GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg- Vorpommern hat folgenden interessanten Beitrag in Bezug auf die Berechnung von Pauschalen gemäß § 2 abs. 3 GOZ veröffentlicht (dens, Ausgabe 12/ 2012, S. 34):    Die Kernarbeitsgruppe des Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer hat sich zu der noch immer umstrittenen Frage geäußert, ob in einer Ver... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: § 2 Abs. 3 GOZ - Verlangensleistungen:
Juradent-ID: 2874 erstellt am: 11.01.2013 letzte Aktualisierung: 12.01.2013
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Keine Erstattung aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit Untersuchungen haben gezeigt, dass durch eine Parodontitis auch das Risiko für bestimmte allgemeinmedizinische Erkrankungen erhöht wird. Bei zu später Diagnose und bei falscher oder ausbleibender Behandlung führt eine Parodontitis zu einem fortschreitenden Verlust am Zahnhalteapparat, an dessen Ende der Verlust der betroffenen Zähne steht. Durch ihren Status als chronische Erkrankung mit we... PKV: Medizinische Notwendigkeit: Bakterientest
Juradent-ID: 2875 erstellt am: 22.01.2014 letzte Aktualisierung: 22.01.2014
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Abrechnung von Veneers im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung – Standpunkt der KZV Land Brandenburg In Bezug auf die Abrechnungsfähigkeit von Veneers bei GKV-Leistungen existieren diverse rechtliche Standpunkte. Eine klare Stellungnahme zu diesem Thema erfolgte nun jüngst von Seiten des Vorstandes der KZV Land Brandenburg (ZBB Ausgabe 6/2012). Basis der Überlegungen der KZV Land Brandenburg ist dabei, dass es sich bei Veneers um keramische Verblendschalen handelt, welche zum Zwecke kosmet... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Gewährung von Festzuschuss:
Juradent-ID: 2879 erstellt am: 15.01.2013 letzte Aktualisierung: 15.01.2013
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Gesetzliche Krankenkassen haften für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter Mit Urteil vom 18.12.2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse in Bezug auf falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang im Wege der sogenannten Amtshaftung schadensersatzpflichtig ist. Zwar liegt der Entscheidung ein Sachverhalt aus dem ärztlichen Bereich zugrunde (naturheilkundliche Behandlung einer Krebserkrankung), die rechtlich... GKV: Haftung: Leistungszusagen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Juradent-ID: 2881 erstellt am: 16.01.2013 letzte Aktualisierung: 30.05.2015
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Mietminderung bei Verstoß gegen eine im Praxismietvertrag vereinbarte Konkurrenzschutzklausel Mit Urteil vom 10.10.2012 (Az. XII ZR 117/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Verstoß gegen eine in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarte Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, welcher zu einer Mietminderung führen kann. Kein Mangel laut Vorinstanzen Die Vorinstanzen hatten dem klagenden Arz... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Konkurrenzschutz:
Juradent-ID: 2882 erstellt am: 17.01.2013 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien – Stand: Juli 2020 Die Atrophie der Kiefer kann Folge mehrere Ursachen sein. Zu diesen zählen unter anderem Zahnverlust, Parodontitis und natürliche Resorption durch die Alterung des Patienten. Die Folge der Atrophie ist ein reduziertes Angebot von Hart- und Weichgewebe welches eine Implantation unmöglich machen kann. Da das ausreichende Knochenangebot aber Basis für eine hohe Langzeiterfolgsrate von Implantaten ... MKG: Augmentation: DGI und DGZMK: S2k-Leitlinie
Juradent-ID: 2883 erstellt am: 17.01.2013 letzte Aktualisierung: 22.06.2021
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PKV-Verband stellt fest: Für das Anlegen einer Verbandplatte ist die GOÄ-Nr. 2700 nicht zulässig Der PKV-Verband setzt seine Kommentierung zur GOZ 2012 fort. In der Beilage zur PKV Publik 10/2012 geht es unter anderem um die Fragestellung, ob das Anlegen einer Verbandplatte im Rahmen von chirurgisch/implantologischen Eingriffen gesondert berechnungsfähig ist, welche die PKV zunächst als zulässig bejaht. In der Erläuterung führt der PKV-Verband aus: „Im Rahmen einer weitergehenden Wun... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2700: Eingliederung einer Verbandplatte:
Juradent-ID: 2884 erstellt am: 17.01.2013 letzte Aktualisierung: 17.01.2013
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Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040 Heil- und Kostenpläne - Allgemeines Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 19.11.1997/04.07.2012: "Nach wie vor häufig sind Klagen von Patienten, dass die in einem Kostenplan vorhergesagte Summe bei der Liquidation erheblich überschritten wird. Die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans ist zur Orientierung des Patienten immer dann empfehlenswert, wenn besonders hohe Rechnungsbeträ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0040: Berechnung der GOZ-Nr. 0040:
Juradent-ID: 2885 erstellt am: 21.01.2013 letzte Aktualisierung: 21.01.2013
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Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040 Heil- und Kostenpläne - Allgemeines Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 19.11.1997/04.07.2012: "Nach wie vor häufig sind Klagen von Patienten, dass die in einem Kostenplan vorhergesagte Summe bei der Liquidation erheblich überschritten wird. Die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans ist zur Orientierung des Patienten immer dann empfehlenswert, wenn besonders hohe Rechnungsbeträ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0030: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans:
Juradent-ID: 2886 erstellt am: 21.01.2013 letzte Aktualisierung: 21.01.2013
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FAL/FTL-Leistungen als begleitende Maßnahmen können nur nach GOZ-Nr. 0030 berechnet werden Ihre Versicherung teilt vorliegend mit, dass für die Planung von zahnärztlichen Leistungen, die zusätzlich funktionsanalytische bzw. -therapeutische Maßnahmen erfordern, lediglich die GOZ-Nr. 0030 berechnungsfähig sei, da diese Leistungen nur als „begleitende Maßnahmen“ durchgeführt werden würden. Gerne möchten wir Ihnen mit folgenden Ausführungen sowohl fachliche wie auch gebührenrechtlich... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0040: Erstattungsschwierigkeiten:
Juradent-ID: 2887 erstellt am: 21.01.2013 letzte Aktualisierung: 30.11.2013
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