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AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar – Positives Urteil vom 08.02.2016 Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Amtsgericht (AG) Gießen (Az.: 41 C 438/15) entschieden, dass die Leistungsposition Nr. 2197 GOZ kumulativ neben der Grundposition Nr. 6100 GOZ anwendbar ist. In seiner Urteilsbegründung stellt es dazu fest, dass der Begriff „Klebebracket“ offen lasse, welche Befestigungsmethode (Zementieren oder adhäsive Befestigung) gewählt werde. Bei systematischer Betrac... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3553 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen – Positives Urteil vom 25.02.2016 Das Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 25.02.2016 (Az.: 23 C 285/15) entschieden, dass die Nebeneinanderberechnung der Gebührenpositionen 2197 und 6100 GOZ zulässig und sachlich vertretbar ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Versicherung die Auffassung vertreten, dass neben der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht zur Anwendung kommen könne, weil die 6100 nicht n... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3554 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar – Positives Urteil vom 30.07.2015 Das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus hat mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13)) entschieden, dass die GOZ-Nr. 6100 nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets umfasst, sodass zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechenbar ist. Es stellt fest, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ in Verbindung mit den Gebührennummern 6100 und 2197 GOZ nicht zu dem Ergebnis führt, dass die Ziffer 2197 be... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3555 erstellt am: 11.05.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar – Positives Urteil vom 30.07.2015 Das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus hat mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13)) entschieden, dass die GOZ-Nr. 6100 nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets umfasst, sodass zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechenbar ist. Es stellt fest, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ in Verbindung mit den Gebührennummern 6100 und 2197 GOZ nicht zu dem Ergebnis führt, dass die Ziffer 2197 be... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: GOZ 2197 - Adhäsive Befestigung von Klebebrackets:
Juradent-ID: 3556 erstellt am: 11.05.2016 letzte Aktualisierung: 11.05.2016
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Amtsgericht Königstein im Taunus: GOZ-Nr. 6090 kann mehrfach je Kiefer abgerechnet werden – Positives Urteil vom 30.07.2015 Mit Urteil vom 30.07.2015 (Az.: 21 C 1474/14 (13) stellt das Amtsgericht (AG) Königstein im Taunus zur GOZ-Nr. 6090 fest, dass nach dem Wortlaut „Maßnahmen“ (plural) zur Einstellung der Okklusion „einschließlich der Retention, je Kiefer“ umfasst sind. Der Gebührennummer könne weder nach ihrem Wortlaut noch im Zusammenhang mit den Gebührennummern 6060, 6070 und 6080 entnommen werden, dass al... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6090: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090:
Juradent-ID: 3557 erstellt am: 12.05.2016 letzte Aktualisierung: 16.05.2016
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Genehmigungsfrist beim HKP beträgt drei Wochen nach Antragseingang Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) haben diese Anspruch auf schnelle Prüfung und Entscheidungen ihrer Leistungsanträge. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem neuen Absatz 3a in § 13 SGB V (Kostenerstattung) konkrete Fristen für die Leistungsbewilligung der Krankenkassen geschaffen: (3a) Die Krankenkasse hat üb... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Heil- und Kostenplan beim GKV-Versicherten
Juradent-ID: 3558 erstellt am: 14.05.2016 letzte Aktualisierung: 14.05.2016
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Schädigung der Nachbarzähne beim Lösen definitiv oder provisorisch eingesetzter Kronen durch Zahnarzthelferin ist nicht aufklärungspflichtig Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 29.06.2015 (Az.: 5 U 34/15) über einen Fall, bei dem eine Zahnarzthelferin provisorisch eingegliederte Kronen entfernt hatte, wobei der benachbarte Zahn 13 derart beschädigt wurde, dass er abbrach. Die Patienten behauptete unter anderem, insbesondere der Bruch des Zahnes 13 sei vermeidbar gewesen und auf einen Behandlungsfehler ... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Prothetische Behandlung und Aufklärung:
Juradent-ID: 3559 erstellt am: 15.05.2016 letzte Aktualisierung: 15.05.2016
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Eine Vergütungsvereinbarung über den 27-fachen Gebührensatz kann zulässig sein Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat am 04.09.2015 (Az.: 6 C 1670/15) entschieden, dass eine zahnärztliche Rechnung, die entsprechend der Vergütungsvereinbarung einen 27,5171-fachen Steigerungssatz der GOZ-Nrn. 2400 und 2420 ausweist, wirksam war und zu bezahlen ist. Die Patientin hatte gegen die Rechnungslegung eingewendet, dass der vereinbarte Faktor den gesetzlich vorgesehenen Höchstfaktor... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 3560 erstellt am: 16.05.2016 letzte Aktualisierung: 19.05.2016
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BZÄK: Die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ – Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Stand: September 2023 Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer hat im September 2023 Hinweise zur Handhabung der „Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ“ veröffentlicht: § 1 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: § 2 Abs. 3 GOZ - Verlangensleistungen:
Juradent-ID: 3561 erstellt am: 19.10.2023 letzte Aktualisierung: 19.10.2023
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Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein – Zahnarzt haftet bei unterlassener Aufklärung Mit Urteil vom 19.04.2016 (Az.: 26 U 199/15) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Zahnarzt für eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsanästhesie haften kann, sofern er es unterlassen hat, den Patienten über die als echte Alternative mögliche Behandlung mittels intraligamentärer Anästhesie aufzuklären. Die vom Patienten für den zahnärztlichen Eingriff erteilte ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärung zu Behandlungsalternativen:
Juradent-ID: 3565 erstellt am: 18.05.2016 letzte Aktualisierung: 28.05.2016
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