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AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 – Positives Urteil vom 13.10.2015 Mit Datum vom 13.10.2015 stellt das Amtsgericht (AG) Köln (Az.: 146 C 177/14) klar, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 abgerechnet werden darf und nicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 GOZ ausgeschlossen ist. Nach dieser Vorschrift müssten grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit es sich um eine Teilleistung im vorgenannten Sinn handele: Erforderlich sei erstens, dass die Leis... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3520 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 20.04.2016
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AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden – Positives Urteil vom 14.08.2015 Das Amtsgericht (AG) Laufen bestätigtmit Urteil vom 14.08.2015 (Az.: 2 C 220/15), dass für die adhäsive Befestigung von Brackets die GOZ-Nr. 2197 GOZ angesetzt werden kann. In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, es sei unschädlich, dass die Ziff. 2197 GOZ nur von der Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen  und Veneers spreche, denn dur... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3521 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar – Positives Urteil vom 08.02.2016 Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Amtsgericht (AG) Gießen (Az.: 41 C 438/15) entschieden, dass die Leistungsposition Nr. 2197 GOZ kumulativ neben der Grundposition Nr. 6100 GOZ anwendbar ist. In seiner Urteilsbegründung stellt es dazu fest, dass der Begriff „Klebebracket“ offen lasse, welche Befestigungsmethode (Zementieren oder adhäsive Befestigung) gewählt werde. Bei systematischer Betrac... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3522 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen – Positives Urteil vom 25.02.2016 Das Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 25.02.2016 (Az.: 23 C 285/15) entschieden, dass die Nebeneinanderberechnung der Gebührenpositionen 2197 und 6100 GOZ zulässig und sachlich vertretbar ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Versicherung die Auffassung vertreten, dass neben der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht zur Anwendung kommen könne, weil die 6100 nicht n... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3523 erstellt am: 16.03.2016 letzte Aktualisierung: 16.03.2016
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Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (kurz: Antikorruptionsgesetz) ist am 04.06.2016 in Kraft getreten. Für Zahnärzte spielt es im Rahmen des Materialeinkaufs und –verkaufs eine wichtige Rolle, da es an der Stelle schnell um Vorteilsgewährung, Abrechnungsbetrug und im schlimmsten Fall um den Approbationsentzug gehen kann. Nach dem Willen des Bundesrates soll Best... Praxis: Finanzen und Steuern: Antikorruptionsgesetz
Juradent-ID: 3524 erstellt am: 17.03.2016 letzte Aktualisierung: 21.07.2016
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AG Hamburg-Bergedorf: Begründungsmangel hat zur Folge, dass die Prüffähigkeit der Rechnung im Ganzen aufgehoben ist Mit Urteil vom 12.01.2016 hat das Amtsgericht (AG) Hamburg-Bergedorf (Az.: 410d C 150/15) entschieden, dass die Begründung des 3,5-fachen Gebührensatzes der GOZ-Nrn. 9000, 9010 „besonders zeitaufwendige Implantat-OP" nicht den formalen Anforderungen von § 10 GOZ genügt. Der hierin liegende Begründungsmangel habe zur Folge, dass die Prüffähigkeit der Rechnung im Ganzen aufgehoben ist. In dem... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3525 erstellt am: 27.03.2016 letzte Aktualisierung: 27.03.2016
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OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam Mit Urteil vom 04.03.2016 (Az.: 26 U 16/15) hat das Oberlandesgericht Hamm über einen Schadensersatzanspruch gegenüber einer Zahnärztin entschieden, die eine Patientin mit Amalgam versorgt hatte. Hierzu hat das Gericht in Bezug auf den konkreten Fall ausgeführt: Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen sei grundsätzlich unbedenklich, sodass die Zahnärztin Patientin mit Amalgam ver... Praxis: Aufklärung und Haftung: Behandlungsfehler:
Juradent-ID: 3526 erstellt am: 04.04.2016 letzte Aktualisierung: 18.09.2016
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BSG erweitert das Nachbesserungsrecht von Zahnärzten bei fehlerhaftem Zahnersatz – Urteil vom 11.05.2017 Nach bisheriger Rechtslage hatte ein Zahnarzt die Pflicht, aber auch das Recht, eine mangelhafte prothetische Versorgung nachzubessern – ein Recht auf Neuanfertigung stand dem Zahnarzt jedoch nicht zu. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11.05.2017 (Az.: B 6 KA 15/16 R) ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung zum Umfang des Nachbesserungsrechts aufgegeben und entschieden, dass bei Mäng... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Prothetikmängelverfahren im Vertragszahnarztrecht:
Juradent-ID: 3527 erstellt am: 17.08.2017 letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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S2k-Leitlinie „Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse“ – Stand: Dezember 2015 Erstmals wurde auf Basis der Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie zu den Verfahren der instrumentellen Funktionsanalyse entwickelt. Federführend durch die DGFDT und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit zehn weiteren Fachgesellschaften und Institutionen eine Orientierungshilfe für die Beschreibung, Einteilung, Ind... GOZ 2012: J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 8000: Klinische Funktionsanalyse
Juradent-ID: 3528 erstellt am: 06.04.2016 letzte Aktualisierung: 06.04.2016
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Sachlich-rechnerische Berichtigung bei fehlender Zustimmung des Betreuers Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung des Patienten, ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung (§§ 223, 228 StGB). Bei einer angeordneten Betreuung mit dem Aufgabekreis Gesundheitssorge bedarf es der Zustimmung des Betreuers, wenn die Betroffene selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist, sonst kommt ebenfalls kein wirksamer Behandlungsvertrag zust... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3529 erstellt am: 06.04.2016 letzte Aktualisierung: 06.04.2016
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