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AG Düsseldorf: GOZ-Nr. 2130 ist in separater Sitzung berechenbar Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.01.2016 (Az.: 27 C 3179/14) entschieden, dass die GOZ-Nr. 2130 auch für eine durch den behandelnden Zahnarzt geleisteten Restauration abrechenbar ist, wenn die Kontrolle, Finieren/Polieren in einer getrennten, separaten Sitzung geschieht. In seinen Entscheidungsgründen beruft sich das AG Düsseldorf auf die Ausführungen des Sachverständig... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2130: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
Juradent-ID: 3501 erstellt am: 01.02.2016 letzte Aktualisierung: 01.02.2016
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Endodontie bei Kassenpatienten - Kasse oder Privat? In der GKV bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) nicht mehr das gesamte Therapiespektrum der endodontischen Behandlung ab, sodass sich heute aufgrund innovativer Behandlungsgeräte und neuer diagnostischer Verfahren in der Endodontie weitere Möglichkeiten eröffnen. Bei der endodontischen Behandlung von gesetzlich Versicherten sind nach den Richtlinien für... GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen: Berechnung endodontischer Behandlungen bei GKV‐Patienten:
Juradent-ID: 3503 erstellt am: 03.02.2016 letzte Aktualisierung: 27.01.2021
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VG Stuttgart: Die computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse und die Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle können analog GOZ 8065 abgerechnet werden Mit Urteil vom 10.12.2015 (Az: 1 K 5043/13)  hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart äußerst dezidiert über mögliche Analogpositionen für die Berechnung der computergesteuerten Kondylenpositionsanalyse und Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle entschieden.    Die beklagte Postbeamtenkrankenkasse hatte u.a. die von Seiten des Zahnarztes analog berechneten Z... GOZ 2012: J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 8065: Analogberechnung der computergesteuerten Kondylenpositionsanalyse und Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle
Juradent-ID: 3504 erstellt am: 03.02.2016 letzte Aktualisierung: 03.02.2016
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Vereinbarung von privaten alternativen oder zusätzlichen Leistungen mit dem GKV-Patienten – Loslösung aus dem Kassenvertrag jetzt im Bundesmantelvertrag geregelt Die bisher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind zu einem Vertrag zusammengeführt worden, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Seitdem ist der neue Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) für alle Vertragszahnärzte verbindlich. § 8 Abs. 7 (Satz 2 u. 3) BMV-Z regelt die Fälle, in denen der Zahnarzt Vergütungsansprüche gegenüber dem V... GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen: Berechnung endodontischer Behandlungen bei GKV‐Patienten:
Juradent-ID: 3506 erstellt am: 19.02.2019 letzte Aktualisierung: 19.02.2019
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Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6060: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 3511 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6070: Das Invisalign® -Verfahren :
Juradent-ID: 3512 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen als erstattungsfähig gelistet sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin erhielt ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6080: Das Invisalign® -Verfahren:
Juradent-ID: 3513 erstellt am: 25.02.2016 letzte Aktualisierung: 26.02.2016
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AG Düsseldorf zur Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung – Urteil vom 21.01.2016 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am 21.01.2016 (Az.: 27 C 11833/14) eine Honorarvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geprüft und für wirksam erklärt. Dies gelte auch für Gebührenvereinbarungen, die alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen erfassen, die ggf. in der Behandlung nicht alle erbracht werden. Auch einer schriftlichen Begründung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ bedurfte diese nicht. ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 3514 erstellt am: 02.03.2016 letzte Aktualisierung: 14.05.2016
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AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat mit Urteil vom 14.10.2015 (Az.: 13 K 2159/14) darauf hingewiesen, dass die Frage der Nebeneinanderberechnung von Nr. 6100 und 2197 GOZ bei einer adhäsiven Befestigung von Klebebrackets im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung von den damit befasst gewesenen Zivilgerichten nicht nur vereinzelt sondern eindeutig und einhellig beantwortet wurde - näm... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3515 erstellt am: 03.03.2016 letzte Aktualisierung: 03.03.2016
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Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ergänzt die ärztliche Schweigepflicht Der Zahnarzt hat alle in der Praxis tätigen Personen über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies entsprechend zu dokumentieren (vgl. § 7 Abs. 3 Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer). Neben dieser berufsrechtlichen Vorgabe ist zudem aber auch § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, welcher die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis regelt... Praxis: Organisation: Das Datengeheimnis
Juradent-ID: 3519 erstellt am: 15.03.2016 letzte Aktualisierung: 15.03.2016
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