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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Jameda muss gekaufte Top-Platzierung als Anzeige kennzeichnen – Urteil des Landgerichts München ist rechtskräftig Das Onlineportal Jameda erstellt anhand von Patientenbewertungen ein Ranking von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Dabei können Ärzte „Premium-Pakete“ unterschiedlicher Kategorien erwerben und die kostenpflichtige Zusatzoption „Top-Platzierung Fachgebiete“ buchen. Diese Zusatzoption ermöglicht den Ärzten, sich mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten bzw. Fachgebieten über allen anderen Ärzten ... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Gekaufte Platzierung auf einer Bewertungsplattform:
Juradent-ID: 3486 erstellt am: 15.01.2016 letzte Aktualisierung: 15.01.2016
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BGH: Verstoß gegen Werbegabenverbot Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) bestimmt in § 7 (1): „Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen.“ Ausnahmen sieht das Gesetz unter anderem dann vor, wenn es sich bei der ... Praxis: Werbung und Kommunikation: Kostenloser Fahrdienst für Patienten:
Juradent-ID: 3487 erstellt am: 17.01.2016 letzte Aktualisierung: 17.01.2016
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AG München: Zahnärztin muss die vollständigen Patientenunterlagen aushändigen – Kein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen wegen noch offener Liquidation Das Amtsgericht (AG) München hat am 06.03.2016 (Az.: 243 C 18009/14) entschieden, dass der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie nur dann erfüllt ist, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht.  &nbs... Praxis: Patientenrechtegesetz: Einsichtnahme in die Patientenakte
Juradent-ID: 3491 erstellt am: 21.01.2016 letzte Aktualisierung: 23.03.2018
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Zeitaufwand bzw. geforderte Mindestdauer der GOZ-Nrn. 1000 und 1010 Insbesondere bei der für die Gesundheitserziehung wichtigen Mundhygieneinstruktion ergeben sich wiederkehrend Unklarheiten und Probleme bei der Abrechnung. Beide betroffenen Gebührenpositionen, die GOZ-Nrn. 1000 und 1010, sind im Leistungstext mit einem Mindestzeitaufwand belegt: mind. 25 Minuten für die GOZ-Nr.1000 und mind. 15 Minuten für die GOZ-Nr. 1010. Dieser Mindestzeitaufwand ist Bestan... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1000: Berechnungsprobleme mit der Mundhygieneaufklärung:
Juradent-ID: 3493 erstellt am: 29.01.2016 letzte Aktualisierung: 29.01.2016
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Zeitaufwand bzw. geforderte Mindestdauer der GOZ-Nrn. 1000 und 1010 Insbesondere bei der für die Gesundheitserziehung wichtigen Mundhygieneinstruktion ergeben sich wiederkehrend Unklarheiten und Probleme bei der Abrechnung. Beide betroffenen Gebührenpositionen, die GOZ-Nrn. 1000 und 1010, sind im Leistungstext mit einem Mindestzeitaufwand belegt: mind. 25 Minuten für die GOZ-Nr.1000 und mind. 15 Minuten für die GOZ-Nr. 1010. Dieser Mindestzeitaufwand ist Bestan... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1010: Berechnungsprobleme mit der Mundhygieneaufklärung:
Juradent-ID: 3494 erstellt am: 29.01.2016 letzte Aktualisierung: 29.01.2016
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SG Münster: Keine Ergänzung und Nachbesserung von Abrechnungen nach Weiterleitung an die Ersatzkasse Das Sozialgericht (SG) Münster bestätigt mit Urteil vom 21.09.2015 (Az.: S 2 KA 4/14) die in § 16 Abs. 8 des Ersatzkassenvertrags für Zahnärzte (EKV-Z) festgelegte Regelung, dass ein Vertragszahnarzt die Abrechnung nur so lange ergänzen oder ändern kann, wie sie nicht bereits von der KZV an die Ersatzkasse weitergeleitet worden ist Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Zahnarzt im Rahmen ein... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3496 erstellt am: 30.01.2016 letzte Aktualisierung: 30.01.2016
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Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Kronenversorgung In der GOZ 2012 erfolgte eine klarstellende Ergänzung der Leistungslegenden der GOZ-Nrn. 2230 und 2240: Teilleistungen können nur dann berechnet werden können, wenn die Fortführung der Versorgung aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer objektiver Gründe nicht möglich war. Objektive Gründe für eine nicht mögliche Weiterbehandlung können z. B. sein: Tod, Umzug, Praxiswechsel, Kündigun... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2230: Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 - halbe Gebühr:
Juradent-ID: 3497 erstellt am: 30.01.2016 letzte Aktualisierung: 30.01.2016
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Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Kronenversorgung In der GOZ 2012 erfolgte eine klarstellende Ergänzung der Leistungslegenden der GOZ-Nrn. 2230 und 2240: Teilleistungen können nur dann berechnet werden können, wenn die Fortführung der Versorgung aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer objektiver Gründe nicht möglich war. Objektive Gründe für eine nicht mögliche Weiterbehandlung können z. B. sein: Tod, Umzug, Praxiswechsel, Kündigun... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2240: Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 - drei Viertel der Gebühr:
Juradent-ID: 3498 erstellt am: 30.01.2016 letzte Aktualisierung: 30.01.2016
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Urteil des SG Lüneburg zur Scheinselbständigkeit einer freiberuflichen Prophylaxehelferin Während die selbständige Tätigkeit einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) legitim und vielfach in Anspruch genommen wird, so kann eine vergleichbare Konstellation bei einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Dentalhygienik unter anderem auf sozialversicherungsrechtliche Probleme stoßen. Um die Risiken der Nachzahlung von Sozialbeiträgen zu mindern besteht die Möglichkeit, ein... Praxis: Arbeitsrecht: Freier Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit:
Juradent-ID: 3499 erstellt am: 31.01.2016 letzte Aktualisierung: 28.07.2016
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AG Düsseldorf bejaht Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben Kompositfüllungen – Urteile vom 21.01.2016 und 01.07.2016 Mit Urteil vom 21.01.2016 (Az.: 27 C 3179/14) hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschieden, dass die GOZ-Nr. 2197 als Zuschlagsleistung anzusehen und als solche neben der GOZ-Nr. 2100 im Sinne einer Mehraufwandsvergütung zusätzlich abrechenbar ist. Das Gericht stützt seine Überzeugung dabei ausdrücklich auf die Ausführungen des Sachverständigen, dessen Gutachten nebst Ergänzungsgutachten... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3500 erstellt am: 31.01.2016 letzte Aktualisierung: 30.09.2016
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