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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Fragen und Antworten zum neuen GOZ Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) – Stand: März 2014 FAQ´s zur GOZ-Rechnung, Anlage 2 Briefkopf Unterliegt die Gestaltung des Briefkopfes genauen Vorgaben durch das BMG oder kann dieser auch durch die Praxen kreativ gestaltet werden? Aus der aktuellen Anlage 2 GOZ die Notwendigkeit, im Briefkopf die Namen der Zahnärzte und die Anschrift der Praxis auszuweisen. Die Platzierung dieser Angaben sowie des Logos ist lediglich exemplarisch. ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3642 erstellt am: 23.04.2024 letzte Aktualisierung: 23.04.2024
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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer Gemäß § 6 Abs 1 GOZ analog zu berechnende Leistungen in der Endodontie Bundeszahnärztekammer, April 2014 • Die im Rahmen der Revision von Wurzelfüllungen vor der Aufbereitung des natürlichen Wurzelkanals erforderliche Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelfüllmaterials wird in den Fällen, in denen die unmittelbare Bearbeitung und Desinfektion des Wurzelkanalwanddentins verhindert ist... Analogie: Endodontie: Endodontische Revisionsbehandlung
Juradent-ID: 3643 erstellt am: 02.09.2014 letzte Aktualisierung: 02.11.2016
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AG Düsseldorf zur Teilleistungsberechnung nach GOZ-Nr. 2230 Die neu eingefügte Berechnungsbestimmung zu den GOZ-Nrn. 7080, 7090 besagt, dass eine Teilleistungsberechnung gemäß den GOZ-Nrn. 2230, 2240 für eine Krone/ein Veneer nach den GOZ-Nrn. 2200-2220 nicht möglich ist, wenn der betreffende Zahn langzeitprovisorisch nach GOZ-Nr. 7080 versorgt worden ist. Daraus ergibt sich die Frage, wie eine langzeitprovisorische Versorgung berechnet werden... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2230: Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 - halbe Gebühr:
Juradent-ID: 3644 erstellt am: 17.11.2016 letzte Aktualisierung: 18.12.2016
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SG München: Lokalen Fluoridierung nach BEMA-Nr. IP4 nur einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig Das Sozialgericht (SG) München hat mit Urteil vom 19.05.2016 (Az.: S 21 KA 5210/15) entschieden, dass die Abrechnung mehrerer lokaler Fluoridierungen nach BEMA-Nr. IP4 im Abstand weniger Tage oder Wochen unzulässig ist. Auch im Falle eines erhöhten Kariesrisikos ist auf eine Anwendung in möglichst regelmäßigen Abständen – also ca. alle drei Monate – zu achten. Sachverhalt: Die KZV Bayer... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3645 erstellt am: 17.11.2016 letzte Aktualisierung: 17.11.2016
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Schädigung der Nachbarzähne beim Lösen definitiv oder provisorisch eingesetzter Kronen durch Zahnarzthelferin ist nicht aufklärungspflichtig Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 29.06.2015 (Az.: 5 U 34/15) über einen Fall, bei dem eine Zahnarzthelferin provisorisch eingegliederte Kronen entfernt hatte, wobei der benachbarte Zahn 13 derart beschädigt wurde, dass er abbrach. Die Patienten behauptete unter anderem, insbesondere der Bruch des Zahnes 13 sei vermeidbar gewesen und auf einen Behandlungsfehler ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2210: Eingriffs- und Risikoaufklärung bei zahnprothetischen Maßnahmen:
Juradent-ID: 3646 erstellt am: 15.05.2016 letzte Aktualisierung: 20.11.2016
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BSG: Nachweis einer Osteotomie nach BEMA-Nrn. 47a, 48 und 53 – Beschluss vom 17.03.2016 Immer wieder kommt es im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung zu Auslegungsdiskussionen zwischen Vertragszahnärzten und KZVen, wenn es um die Frage der Abrechenbarkeit der Bema-Nrn. 47a (Ost1), 48 (Ost2) und 53 (Ost3) geht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 17.03.2016 (Az.: B 6 KA 60/15 B) das Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg vom 20.06.2012 (Az.: S 12 KA ... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3647 erstellt am: 21.11.2016 letzte Aktualisierung: 18.11.2022
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Die manuelle Reinigung in „kritisch B“ eingestufter Medizinprodukte entspricht keiner ordnungsgemäßen Aufbereitung Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts fordert die Einteilung der Instrumente in "unkritisch", "semikritisch" oder "kritisch" mit entsprechenden Untergruppierungen. Aus dieser Kategorisierung ergibt sich das korrekte Prozedere der Aufbereitung. Ordnungsgemäße Aufbereitung als "kritisch B" eingestufter Medizinprodukte Unter... Praxis: Medizinproduktegesetz: Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Juradent-ID: 3648 erstellt am: 20.02.2013 letzte Aktualisierung: 22.11.2016
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Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer Gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) stellt die Bundeszahnärztekammer einen Hygieneplan zur Verfügung, der die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes beinhaltet.  Der Hygieneplan ist ein Musterplan, der an die konkreten Verhältnisse in der jeweiligen Praxis individuell angepasst werden muss. Um dies zu erleichtern, wird der Hygieneplan erstma... Praxis: Medizinproduktegesetz: Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Juradent-ID: 3649 erstellt am: 14.08.2012 letzte Aktualisierung: 22.11.2016
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DAHZ: Hygieneleitfaden 2022 – Stand: 15. Ausgabe 2022 Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat seinen Hygieneleitfaden überarbeitet. Ab sofort ist der „Hygieneleitfaden 2020“ des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) auf http://www.bzaek.de und http://www.dahz.org abrufbar. Die aktuelle Version wurde mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft fü... Praxis: Medizinproduktegesetz: Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Juradent-ID: 3650 erstellt am: 14.05.2022 letzte Aktualisierung: 14.05.2022
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Neue S2k-Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“ veröffentlicht Zentrales Ziel der Zahnerhaltung ist die Gesunderhaltung des naturgesunden beziehungsweise des kariesfreien, sanierten Gebisses. In der vorliegenden Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) werden grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen formuliert. Berücksichtigung fi... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Prophylaxe in der Zahnarztpraxis
Juradent-ID: 3651 erstellt am: 22.11.2016 letzte Aktualisierung: 22.11.2016
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